Wie kann ein erwachsener Mensch, der sich noch in seiner ersten Ausbildung befindet, wegen Krankheit jedoch lediglich Krankengeld bezieht, kostengünstig (ohne RA) Unterhalt von seinem Vater fordern?
Höflich, aber bestimmt!
Höflich aber bestimmt ist auf jeden Fall ein guter Ansatz.
Aber leider aufgrund der Tatsache, dass nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, selbst nicht leicht auszurechnen.
Ich denke aufgrund des Alters wird das Jugendamt hier nicht mehr agieren, eventuell aber „beratend“ zur Seite stehen. Vielleicht dort mal nachfragen.