Unterhalt getrennt lebend / geschieden?

Hallo,

für die Experten unter Euch / Ihnen mit Sicherheit eine leichte Frage :

Meine Eltern sind 25 Jahre verheiratet (ich bin einziges Kind). Meine Mutter (Jahrgang 1951) zieht nun aus und in ihre eigene Wohnung, mein Vater (Jahrgang 1941) wird wohl allein in der alten bleiben.

Hat meine Mutter Unterhaltsansprüche meinem Vater / ihrem Ehemann gegenüber u. wenn ja wie hoch sind diese einzustufen? Mein Vater ist pensionierter Grundschulrektor, meine Mutter Regierungsangestellte beim Sozialgericht. Mein Vater hat also deutlich mehr verdient.

Hätte meine Mutter höhere Ansprüche, wenn Sie geschieden wäre? Bestünde auch während eines Trennungsjahres Anspruch auf Zahlungen?

Welche Dokumente wären für meine Mutter - sollte es zu einem Termin bei einem Scheidungsanwalt kommen - unabdingbar, um gewisse Ersparnisse u. Rücklagen meines Vaters nachweisen zu können um ihre Ansprüche geltend zu machen?

Ok, der Rest war jetzt vll. schon etwas komplizierter, aber ich hoffe dennoch auf ein paar Antworten, die mir weiterhelfen. Da die Steuerklasse meiner Mutter sich ja ändern wird sobald sie anders gemeldet ist, hätte sie ja eh schon etwas weniger Geld. Von daher ist es denke ich nur ihr gutes Recht, am Ende einer kaputten Ehe auch den Teil einzufordern, der ihr zusteht.

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

MFG
Benjamin

Im Trennungsjahr hat sie höhere Ansprüche. Je länger sie dann die Scheidung rauszögert, desto mehr am Ende. Achtung vor dem neuen Scheidungsgesetz von 2008. Kann leer ausgehen.

Wenn die beiden eine Zugewinngemeinschaft haben, hat sie Anrecht auf die Hälfte von allem, was nach der Eheschließung erwirtschaftet wurde. Er auch, falls sie mehr gespart hat. Ausgenommen sind Erbanteile.

Kontoauszüge, Kopien von Aktienverträgen mitnehmen.

Sie muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, es sei denn sie hat einen vollzeit Job. Im Trennungsjahr werden beide Gehälter zusammengezählt, durch 2 geteilt und der mehrverdiener mus ausgleichen.

Das ist mein letzter Stand.

Gruß,
Andi

Hallo Benjamin,
deine Mutter hat auf jeden Fall Anspruch auf Unterhalt, sollte sich aber einen guten Anwalt nehmen, am besten eine Anwältin.
Der Anspruch auf gemeinsames Vermögen, kann erst geteilt werden wenn deine Eltern geschieden sind. Also wenn Vermögen da ist, sollte deine Mutter überlegen od sie nicht die Scheidung einreicht.
Viel Glück und gute Nerven für deine Mama.
Grüße
Jama44

Moin Benjamin , da kann ich leider nicht weiterhelfen ,tut mir leid

Hallo Benjamin,
ich bin auch seit Juli getrennt lebend, aber bei mir ist bereits eine notarielle Trennungsurkunde beglaubigt worden, d. h. eine Scheidung ist nach Ablauf des Trennungsjahres nur noch Formsache.

Ich persönlich habe keinen Trennungsunterhalt von meinem Mann beantragt, weil ich fast genausoviel Einkommen habe und er aus dem Haus ausgezogen ist.
Deiner Mutter stünde aber für die nächsten 2 Jahre nach Trennung ein Trennungsunterhalt zu. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Partner, der durch die Trennung benachteiligt erscheint ca. 2 Jahre braucht um sein Leben wieder sozial und finanziell auf die Reihe zu kriegen, daher stünde deiner Mutter sicher dieser Trennungsunterhalt zu. Die Berechnung müsste allerdings ein Anwalt/Anwältin vornehmen.
Sofern deine Eltern im gesetzlichen Güterstand lebten, also in Gütergemeinschaft (wenn kein Ehevertrag besteht bzw. kein anderer Güterstand vereinbart ist, dann gilt die gesetzliche Gütergemeinschaft) Das heisst bei einer Scheidung hat ein Zugewinnausgleich stattzufinden.
Hier wird beider Eheleute Anfangsvermögen vor der Eheschließung zu grunde gelegt. Die während der Ehe erworbenen Einkünfte spielen insofern keine Rolle, da hier kein auseinanderdröseln machbar ist. Kindererziehungszeiten, Einkommen etc. wird immer beiden Seiten angerechnet, so dass hier kein Anspruch auf Leistung gegeneinander besteht.
Bei Immobilien sieht es anders aus, da spielt es eine Rolle, wer die Immobilie rechtmässig besitzt bzw. welchen Zugewinn diese Immobilie während der ehe erfahren hat, das heisst die Hälfte von diesem Zugewinn stünde dann dem Partner zu, der aus der Immobilie auszieht. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden jeweils dem Partner als Anfangsvermögen zugerechnet, dem diese Schenkungen/Erbschaften zugedacht wurden. Hier ist allerdings ein Nachweis erforderlich.
Grössere Gerätschaften (Maschinen), Motorräder, PKW`s müssen ebenfalls bewertet werden und dann im Rahmen des zugewinns bewertet werden.
Der Hausrat kann intern aufgeteilt werden (so haben wir es bei der Trennung gehandhabt) Sollte allerdings schriftlich fixiert werden.
Sparbriefe, Wertpapiere, Versicherungen( es zählt der Rückkaufswert) werden wie Bargeld behandelt und aufgeteilt.
Wichtig ist der Anspruch deiner Mutter auf Altersversorgungsausgleich. Da deine Mutter weniger in die Rentenversicherung eingezahlt hat als dein Vater steht ihr ein Altersversorgungsausgleich zu. Das heißt grob gerechnet gibt jeder von seiner Rente dem anderen die Hälfte. Genau auseinanderdröseln muss das ein Anwalt, da es hier um diese berüchtigten Rentenanwartschaften geht. Dein Vater hat zudem einen Anspruch auf Pension, da er in einem Beamtenverhältnis gearbeitet hat, die Pension ist weitaus höher zu erwarten als die gesetzliche Rente deiner Mutter, also wird deine Mutter sicher einen beachtlichen Alterversorgungsausgleich zu erwarten haben.
Hieran ist, wie gesagt auch der Gesetzgeber interessiert, da bei drohender Altersarmut der Staat in die Presche springen müsste.
Wichtig ist für deine Mutter an Unterlagen erstmal die letzte Einkommenssteuererklärung (im Trennungsjahr wird noch eine gemeinsame Veranlagung vorgenommen) Der letzte Rentenversicherungsbescheid, Kopien von Sparbriefen, Lebensversicherungen, Wertpapierten, Zertifikaten und wie gesagt, Grundbuchauszüge von evtl. Immobilien und Schenkungen- und Erbschaftsnachweise.
Soweit ich weiss, ist der Trennungsunterhalt dem Unterhalt nach Scheidung gleichgestellt. Hier sind eben diese Einkommensnachweise, sprich Pensionsansprüche bzw. Rentenansprüche entscheidend.
Kindesunterhalt spielt insofern nur eine Rolle wenn du selbst noch studierst und dadurch einen Anspruch auf
Unterhalt geltend machen könntest bzw. wolltest. Dieser Anspruch richtet sich dann an beide Elternteile in der Höhe, die dem Einkommen des jeweiligen Elternteils entspricht.
Kann sein, dass ich das eine oder andere noch vergessen habe und bitte denk dran, jeder Scheidungsfall ist anders und muss auch entsprechend betrachtet werden.
Sollten voreheliche Schulden vorhanden gewesen sein, so werden diese nach neuem Scheidungsrecht ebenfalls bewertet und dem Anfangsvermögen hinzu- bzw. abgezogen.
Liest sich etwas komplizierter als es eigentlich ist. Eine seriöser Anwalt wird deiner Mutter hierzu sicher alles erklären können.
Alles Gute
Patrizia

Hi Patrizia,

vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hilft mir schonmal ne ganze Ecke weiter. :smile: Jetzt heißt es nen guten Anwalt finden und vor allem meine Mutter dazu zu bringen ihre Ansprüche auch geltend zu machen.
Sie ergreift da nämlich selbst nicht so die Initiative…

Viele Grüße u. danke nochmal.

Benjamin

PS : Über weitere Antworten würde ich mich freuen!

Hallo Benjamin,

offensichtlich gehört deine Mutter auch zu der Personengruppe, die nach langjähriger Ehe das Scheitern der Beziehung „offiziell“ nicht eingestehen möchte und dann versucht ohne formelle Scheidung die Trennung zu vollziehen.

Das wäre ein schlimmer Fehler, denn leider entwickeln sich fast alle Trennungen zu handfesten Scheidungskriegen, meistens mit zeitlicher Verzögerung, wenn es dann ums Geld geht, das Sorgerecht für die Kinder oder ein neuer Partner auf der Bildfläche erscheint.

Die anfänglich gut gemeinte Absicht, man könne die Trennung auch ohne Anwalt und Gericht vollziehen, oder noch besser, man könne ja „Freunde bleiben“, klappt nicht in der Praxis.

Man sollte eine Trennung/Scheidung genau planen und dann der Strategie unbedingt folgen, sonst verliert man alles.

Die finanziellen Aspekte lassen sich durch eine fachkundige Vorausberechnung von jedem Fachanwalt für Familienrecht klären. Der Gang zum Anwalt ist unabdingbar, weil für eine Scheidung Anwaltszwang besteht. Von der Wahl eines gemeinsamen Anwalts rate ich ab, es sei denn, dein Vater wäre zu Zugeständnissen bereit, die er mit deiner Mutter in einer gemeinsamen Erklärung vor dem Anwalt bescheinigen will.

Zunächst sollte deine Mutter die Füße still halten und alle relevanten Unterlagen (Kopien der Bezügeblätter, Kontoauszüge, Vermögenswerte etc.) beschaffen und sich für eine zukünftige Auseinandersetzung vorbereiten.

Selbstverständlich hat sie auch Anspruch auf Unterhalt und Trennungsunterhalt für die Dauer des Trennungsjahres (bis zum Termin der Rechtskräftigkeit der Scheidung), falls dein Vater ein höheres Einkommen erzielt und leistungsfähig ist.

Da ich die genauen Verhältnisse nicht kenne, kann ich nicht abschätzen, welche Fragen außergerichtlich geklärt werden könnten. Die Vermögensaufteilung erledigen einige (schlaue) Paare vor der Scheidung, damit der Streitwert begrenzt wird.

Neben Unterhalt und Aufteilung von Vermögen, steht auch die Frage des Versorgungsausgleiches an. Das ist sehr wichtig und ist das entscheidende Argument für eine offizielle Scheidung. Es geht um den Zuspruch von Rentenanteilen an den Ehepartner, welcher ein geringeres Einkommen hatte. Bei 25 Jahren kann das schon etwas ausmachen.

Die Nachweise über Einkommen und Vermögen müssen die Ehepartner auf schriftliche Anfrage des eingeschalteten Rechtsanwalts erbringen, da das Familiengericht vorher das Verfahren nicht bearbeiten kann.

Im Vorfeld auf Ansprüche großzügig zu verzichten, halte ich für einen Fehler. Deine Mutter weiß nicht, was noch auf sie zukommt. Dann ist es besser, wenn man einen Unterhaltstitel als vollstreckbare Ausfertigung zur Hand hat und damit eine Notlage verhindert.

Rate deiner Mutter also zur Vereinbarung eines Anwaltstermins für die erste Beratung und begleite sie dabei, wenn sie einverstanden ist. Der Anwalt wird dann der Gegenseite (so nennt man deinen Vater ab sofort!!) die Scheidungsabsicht mitteilen und ihn zur Vorlage der Einkommensnachweise auffordern. Gleichzeitig wird ein Anspruch auf Trennungsunterhalt angemeldet.

Wenn deine Eltern vor Auszug deiner Mutter aus der gemeinsamen Wohnung noch nicht die „Trennung von Tisch und Bett“ vollzogen hatten, bilt der Auszugstermin als Beginn des Trennungsjahres. Frühestens nach 1 Jahr kann das Familiengericht die Ehe als gescheitert erklären und die Scheidung aussprechen. In Ausnahmefällen kann man das beschleunigen, falls dies sinnvoll erscheint.

Falls du weitere Fragen hast, kannst du mir gern direkt schreiben.

Bitte keine persönlichen Daten ins Forum, nur per Direktmail! Datenschutz musst du unbedingt beachten.

Bis demnächst!

Steve

mailto: [email protected]

Hallo Benjamin,
leider bin ich kein Rechtsanwalt und kann Dir viele Fragen nicht beantworten.
Bei Scheidung - Trennung rate ich den Partnern grundsätzlich alle Unterlagen zu Finanzen, Immobilien etc. zu kopieren bevor sie sich trennen - danach wird alles schwieriger aufgrund der gegenseitigen Verletzungen.
Am Wichtigsten sind hier Einkommensnachweise, Besitztümer etc.
Unterhaltsansprüche hat wenn, derjenige, der weniger verdient hat…
Deine Mutter sollte auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren und dort eine Beratung durchführen lassen - einen RA braucht sie sowieso für die Scheidung…
Gruß Petra (Diplom-Psychologin)

Hallo Benni,
ich finde es toll, dass du deiner Mutter beistehst. Ich weiss wie schwer diese Zeit ist. Vor allem ist es sehr sehr wichtig, dass beide Parteien versuchen absolut auf der Sachebene zu bleiben auch wenn die Emotionen dies sehr erschweren.
Ausserdem muss deine Mutter wirklich in die Zukunft denken. Ich habe mich leider wegen der moral und einem schlechten Gewissen zu einigen Zugeständnissen hinreissen lassen, die ich im Nachhinein bereut habe. Der Spruch: „Wenns ums Geld geht, dann hört die Freundschaft auf,“ ist leider nachwievor absolut wahr.
Ich hoffe für dich, dass es deine Eltern schaffen, nach Ablauf einer gewissen Zeit wieder normal miteinander umgehen zu können. In deinem Fall siehts scheinbar gut aus, da du einen sehr korrekten und verständigen Eindruck machst. Meine Tochter ist in der Pubertät und sie will noch nicht begreifen und akzeptieren, dass ihre Eltern sich getrennt haben.
Aber ich denke hier arbeitet die Zeit für mich.
Liebe Grüße und alles Gute und viel Kraft für dich und deine Eltern.

Normal steht deiner Mutter ein Trennungsgeld zu. Wie es im Falle einer Scheidung ist, weiß ich nicht genau. Es sind ja keine kleinen Kinder mehr da. Sie sollte sich einen Scheidungsanwalt suchen und sich richtig beraten lassen. Sie kann sich bei zu geringem Einkommen auch von den Anwalts und Gerichtskosten befreihen lassen.Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben. Lg Martina

Hallo,

deine Mutter hat natürlich grundsätzlich einen Anspruch.
Zu unterscheiden ist während der Trennung und nach der Scheidung. Eine gute, allgemeinverständliche Einführung findest du hier:

http://www.scheidung-online.de/eu.html

Anwaltliche Hilfe ist auf jeden Fall dringend notwendig!
Ich würde auch empfehlen, alle derzeitigen Dokumente, die die finanziellen Verhältnisse betreffen zu sichern, bevor irgendwas „verschwindet“.

Gruss

Hallo Benni1977,

erstmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich mich jetzt erst melde, hatte einen kurzfritigen Krankenhaus-Aufenthalt.

Ihre Mutter hätte nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie nicht mehr berufstätig wäre, ansonsten wäre es ein ausserordenlicher Scheindungsfall.

Da wäre nur das Urteil vom Gericht abzuwarten.

Sorry,
Angela06

Hallo Benjamin

Die Sache ist Tatsächlich sehr kompliziert und Umfangreich, daher ist es angebracht sich Rechtsbeistand zunehmen,den das ist am sichersten.
tut mir leid ,aber ich kann dir nicht weiter helfen
Gruß Seppel42

Hallo,

Meine Eltern sind 25 Jahre verheiratet (ich bin einziges
Kind). Meine Mutter (Jahrgang 1951) zieht nun aus und in ihre
eigene Wohnung, mein Vater (Jahrgang 1941) wird wohl allein in
der alten bleiben.

Hat meine Mutter Unterhaltsansprüche meinem Vater / ihrem
Ehemann gegenüber u. wenn ja wie hoch sind diese einzustufen?

Wie soll man das wissen, wenn man nicht weiß, was der Vater und die Mutter JETZT verdienen? Theoretisch kann es sein, dass der Vater einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter hat.

Unterhaltsanspruch ist nicht am Geschlecht festgemacht, sondern am jeweiligen Einkommen.

Mein Vater ist pensionierter Grundschulrektor, meine Mutter
Regierungsangestellte beim Sozialgericht. Mein Vater hat also
deutlich mehr verdient.

Hat verdient, war also früher. Es kommt drauf an, was er jetzt hat.

Hätte meine Mutter höhere Ansprüche, wenn Sie geschieden wäre?

Nein, warum denn? Es wird meist (nach Beginn des neuen Kalenderjahres - aber schon während der Trennungszeit) weniger, weil sich die Steuerklasse ändert und der Mehrverdiener, dann weniger Einkommen hat.

Bestünde auch während eines Trennungsjahres Anspruch auf
Zahlungen?

Ja, wenn sie weniger verdient, als der Vater Pension hat. Hat sie mehr Einkommen als der Vater jetzt hat, hat er einen Anspruch auf Unterhalt.

Welche Dokumente wären für meine Mutter - sollte es zu einem
Termin bei einem Scheidungsanwalt kommen - unabdingbar, um
gewisse Ersparnisse u. Rücklagen meines Vaters nachweisen zu
können um ihre Ansprüche geltend zu machen?

Vorsicht davor, sich einfach Dokumente anzueignen, die einem nicht selber gehören. Strafrechtlich geht das dann in die Richtung Unterschlagung, Diebstahl o. ä.

Ok, der Rest war jetzt vll. schon etwas komplizierter, aber
ich hoffe dennoch auf ein paar Antworten, die mir
weiterhelfen. Da die Steuerklasse meiner Mutter sich ja ändern
wird sobald sie anders gemeldet ist, hätte sie ja eh schon
etwas weniger Geld. Von daher ist es denke ich nur ihr gutes
Recht, am Ende einer kaputten Ehe auch den Teil einzufordern,
der ihr zusteht.

Dieses Recht hat der Vater nicht, etwas einzufordern? Sieht der Gesetzgeber aber anders, da wird nicht nach Geschlecht unterschieden.

Gruß

hallo,

kann mir jemand von euch helfen und sagen,ab wann ist man denn offiziell getrennt lebend???

besten dank und einen guten start ins neue jahr!