Liebe/-r Experte/-in,
ich zahle Unterhalt an meine getrennt lebende Ehefrau.
Ich habe diese Kosten bei meiner Einkommenssteuererklärung unter aussergewöhnlichen Belastungen eingetragen.
Da meine Ehefrau die Anlage U nicht unterschreiben möchte und es sich auch nur um einen Betrag von 6000 Euro handelt.
Jetzt bekam ich den Steuerbescheid mit dem Vermerk:
Unterhaltsleistungen an die geschiedene Frau sind ohne die „Anlage U“ nicht abzugsfähig.
Wie kann ich nun vorgehen?
Wäre Ihnen für eine schnelle Antwort dankbar
LG
Herbert