Unterhalt getrennt lebende Ehefrau

Liebe/-r Experte/-in,
ich zahle Unterhalt an meine getrennt lebende Ehefrau.
Ich habe diese Kosten bei meiner Einkommenssteuererklärung unter aussergewöhnlichen Belastungen eingetragen.
Da meine Ehefrau die Anlage U nicht unterschreiben möchte und es sich auch nur um einen Betrag von 6000 Euro handelt.
Jetzt bekam ich den Steuerbescheid mit dem Vermerk:
Unterhaltsleistungen an die geschiedene Frau sind ohne die „Anlage U“ nicht abzugsfähig.
Wie kann ich nun vorgehen?

Wäre Ihnen für eine schnelle Antwort dankbar

LG
Herbert

Lieber Herbert,

Sie können die Unterhaltszahlungen nur dann absetzen, wenn Ihre Frau diese auch versteuert. Falls Ihre Frau keine weiteren Einkünfte hat, würde bei 6.000 Euro Unterhalt keine Steuer anfallen.
Selbst wenn Ihre Frau weitere Einkünfte hat und Steuern auf den Unterhalt zahlen müsste, wäre die Steuerersparnis bei Ihnen u.U. größer. Insofern sollten Sie ihr ggf. einen finanziellen Anreiz bieten, einer steuerlichen Anerkennung zuzustimmen, denn das würde sich dann für beide Seiten rechnen. In der augenblicklichen Situation profitiert nur einer: Das Finanzamt.

Hallo Herbert
in diesem Falle kanne ich Dir auch nicht weiterhelfen. Ich empfehle Dir dringend Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen, der sich bei der Höhe der Unterhaltszahlung im Erfolgsfall schon von selbst bezahlt hat.
Gruss Klem44