Seit August lebe ich getrennt von der Mutter meines Kindes (unverheiratet). Diese leben in einer anderen Wohnung. Nun zahle ich für das Kind und die Mutter Unterhalt. Meine Frage nun: Kann ich den gezahlten Unterhalt für mein Kind und die Mutter steuerlich absetzen?
der Unterhalt für das Kind kann nicht geltend gemacht werden. Der BU Unterhalt schon, wenn die Dame mitspielt und dieses auch als Einkommen in ihrer Erklärung angibt. Hierfür gibt es die Anlage U in der Steuererklärung. Details findest du in den Suchmaschinen.
Von meinem Steuerberater weiß ich, dass Unterhalt bei der Einkommenssteuer berücksichtigt wird. Aber deine Frau muss ihn dann beim Finanzamt angeben. Evtl. muss sie ihn dann als Einkommen versteuern.
Bei Kinder erst ab ihrem 25ten Geburtstag. Ich habe meinem Sohn bis letzten oktober Unterhalt bezahlt, er wird jetzt im Juli 29,…der Unterhalt wurde abgesetzt bei der Steuer. Brauchst du ein paar Pfennige weniger Steuern zu zahlen.
Hallo,
der Unterhalt wird bereits entsprechend ausgerechnet, sofern dies ein Bearbeiter im Jugendamt oder ein Anwalt errechnet hat.
Außerdem haben Sie einen Kinderfreibetrag je zur Hälfte in der Lohnsteuer eingetragen.
Alles Gute
Ja,natürlich können Sie die Unterhaltskosten absetzen.
Bei der Steuer muss es unter AUßERGEWÖHNLICHE
BELASTUNGEN eingetragen werden.
Immer einen Kontoauszug mit den Unterhaltszahlungen beilegen.
Auch wenn sie später nur noch für das Kind den Pflichtbetrag bezahlen.
Somit bekommen Sie einiges an Steuer wieder zurück.
Du kannst die Unterhaltszahlung an die kindesmutter und kind in deiner ESt-E berücksichtigen, aber nur, wenn der Unterhaltsempfänger sie in seiner ESt-E als sonstige Einkünfte deklariert.
Wenn die Mutter des Kindes das aber nicht will, kannst du sie nicht ansetzen. Erzwingen wirst du es auch nicht können. Vielleicht gerichtlich dann Vorgehen, wenn sie Probleme macht, ob’s was bringt ist die frage?!??!!