Unterhalt getrennter Part. steuerlich absetzbar?

Guten Tag,

Seit August lebe ich getrennt von der Mutter meines Kindes (unverheiratet). Diese leben in einer anderen Wohnung. Nun zahle ich für das Kind und die Mutter Unterhalt. Meine Frage nun: Kann ich den gezahlten Unterhalt für mein Kind und die Mutter steuerlich absetzen?

Viele Dank für die Hilfe im Voraus!

das weiss ich leider nicht

für die Mutter ja, für das Kind nicht.

Hallo

der Unterhalt für das Kind kann nicht geltend gemacht werden. Der BU Unterhalt schon, wenn die Dame mitspielt und dieses auch als Einkommen in ihrer Erklärung angibt. Hierfür gibt es die Anlage U in der Steuererklärung. Details findest du in den Suchmaschinen.

Gruss

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/

Für die Mutter ja, für das Kind nein.
Anlage U bei der Steuererklärung.
Die Mutter muß dann aber den Unterhalt versteuern und du wiederrum ihre Nachteile dadurch ausgleichen.
Evtl. auch über außergewöhnliche Belastung.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14…
http://www.juraforum.de/lexikon/unterhalt-steuerrecht

Krümelchen

Hallo linck1,

Unterhaltszahlungen kannst Du m. E. als Sonderausgaben absetzen; früher war die auf Seite 4 des Hauptbogens anzugeben.

Nur ist es hier erforderlich, daß der Zahlungsempfänger bestätigt, die Einnahme zu versteuern.

Dies führte oft zu Problemen.

Die Zahlung an das Kind steht außer Zweifel; aber warum mußt Du für Deine Ex-Freundin zahlen ???

Das Kind kann in eine Betreuungseinrichtung gehen; dann kann Sie arbeiten !!!

Laß Dich wegen der Zahlungsverpflichtung beraten !!!

Ich stehe für weitere Fragen gene zur Verfügung.

MfG

Stefan Seidel

Hallo, für die Mutter ja, für das Kind nicht. LG

Von meinem Steuerberater weiß ich, dass Unterhalt bei der Einkommenssteuer berücksichtigt wird. Aber deine Frau muss ihn dann beim Finanzamt angeben. Evtl. muss sie ihn dann als Einkommen versteuern.

Bei Kinder erst ab ihrem 25ten Geburtstag. Ich habe meinem Sohn bis letzten oktober Unterhalt bezahlt, er wird jetzt im Juli 29,…der Unterhalt wurde abgesetzt bei der Steuer. Brauchst du ein paar Pfennige weniger Steuern zu zahlen.

Hallo,
der Unterhalt wird bereits entsprechend ausgerechnet, sofern dies ein Bearbeiter im Jugendamt oder ein Anwalt errechnet hat.
Außerdem haben Sie einen Kinderfreibetrag je zur Hälfte in der Lohnsteuer eingetragen.
Alles Gute

Hallo,

beim Finanzamt Anlage U oder Unterhaltabholen und die Zahlungen entsprechend eintragen

Hallo,

Ja,natürlich können Sie die Unterhaltskosten absetzen.
Bei der Steuer muss es unter AUßERGEWÖHNLICHE

BELASTUNGEN eingetragen werden.

Immer einen Kontoauszug mit den Unterhaltszahlungen beilegen.
Auch wenn sie später nur noch für das Kind den Pflichtbetrag bezahlen.
Somit bekommen Sie einiges an Steuer wieder zurück.

Viele Grüße
monika61

Hallo,

nein…

lisa

Ja Unterhalt ist absetzbar Zeile 44/45

ich denke. Ich wuerde aber einen steuerberater besuchen (bzw. steuerhilfeverein).

Hallo,

Du kannst die Unterhaltszahlung an die kindesmutter und kind in deiner ESt-E berücksichtigen, aber nur, wenn der Unterhaltsempfänger sie in seiner ESt-E als sonstige Einkünfte deklariert.
Wenn die Mutter des Kindes das aber nicht will, kannst du sie nicht ansetzen. Erzwingen wirst du es auch nicht können. Vielleicht gerichtlich dann Vorgehen, wenn sie Probleme macht, ob’s was bringt ist die frage?!??!!

MfG

Michelle

Vielen, vielen Dank für die nette Antwort! Kannst du mir sagen, wo ich das in der Steuererklärung kenntlich machen muss?

LG Christian

Hallo,

Unterhaltszahlungen gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen.

MfG
Michelle

Hallo,

Wenn du meine Hilfe bewerten würdest, wäre ich dankbar.

MfG Michelle

Hallo,

die Frage gehört in das Fachgebiet Steuer. Also bitte einen Steuerwissenden fragen.

Gruß