Unterhalt, Hartz 4, Ausbildung

Hallo,
da jemand einen Brief vom Jugendamt bekommen. In dem steht die Person soll Unterhalt fürs Kind zahlen. Das ist grundsätzlich OK. Dennoch habe ich ein paar Fragen. Muß Unterhalt während einer Ausbildung gezahlt werden? Weiterhin ist es so das gewisse Person eine eigene Familie mit 2 weiteren Kindern hat und die anderen Familienmitgliedern Hartz 4 beziehen. Wenn gezahlt werden muß, fließt es dann als Ausgabe bei der Berechnung mit ein? Es soll beim Jugenamt etwas Unterschrieben werden damit sie wahrscheinlich ein anrecht auf das Geld haben. Wie verhält es sich damit?

Viele Fragen, aber vielleicht könnt ihr ja helfen, danke.

Das was beim Jugendamt unterschrieben werden soll ist ein Titel der Vollstreckbar ist wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird. Also eine Urkunde zur Vollstreckung wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, heißt es kann das Konto und das Gehalt gepfändet werden. Ja der Unterhalt muß bei einer Ausbildung gezahlt werden. Dazu gibt es hier aber schon eine Menge an Fragen und auch an vielen Antworten zu wie lange und ab wann nicht mehr. Die Person sollte sich von einem Anwalt oder aber vom Jugendamt beraten lassen denn da können alle rechtlichen Fragen alle geklärt werden.LG

Hallo,

Die Antwort

Ja der Unterhalt muß bei einer Ausbildung
gezahlt werden. Dazu gibt es hier aber schon eine Menge an
Fragen und auch an vielen Antworten zu wie lange und ab wann
nicht mehr.

ist falsch. Wenn die Ausbildung vor der „Produktion“ des Kindes begonnen wurde, darf sie beendet werden.

Dazu gibt es hier im Forum tatsächlich schon eine Menge Antworten, die hier speziell auf den § 1603 BGB hinweisen.

Zugegeben: viele Jugendämter beraten hier falsch.

Lediglich wer eine Ausbildung später beginnt, um sich evtl. vor Unterhalt zu drücken, der ist unterhaltspflichtig.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

da jemand einen Brief vom Jugendamt bekommen. In dem steht die
Person soll Unterhalt fürs Kind zahlen. Das ist grundsätzlich
OK. Dennoch habe ich ein paar Fragen.

Das ist auch Routine. Die Mutter des Kindes wird beim Jugendamt erst mal den Unterhaltsvorschuss beantragt haben. Das Jugendamt muss dann prüfen, inwieweit der Vater in der Lage ist Unterhalt zu bezahlen. Also soweit ist die „Geschichte“ in Ordnung.

Muß Unterhalt während einer Ausbildung gezahlt werden?

Hier muss genau geklärt werden, welche und die wievielte Ausbildung hier absolviert wird? Wurde die Ausbildung begonnen, bevor man Kenntnis der bevorstehenden Geburt hatte?

Weiterhin ist es so das
gewisse Person eine eigene Familie mit 2 weiteren Kindern hat
und die anderen Familienmitgliedern Hartz 4 beziehen. Wenn
gezahlt werden muß, fließt es dann als Ausgabe bei der
Berechnung mit ein?

Sind das seine leiblichen oder adoptierten Kinder? Wenn ja, fließen sie in die Berechnung (laut Düsseldorfer Tabelle mit dem gleichen Zahlbetrag wie ein Kind das nicht beim Vater lebt) mit ein. Wenn nein, bleiben diese Kinder bei der Berechnung außen vor.

Es soll beim Jugenamt etwas Unterschrieben
werden damit sie wahrscheinlich ein anrecht auf das Geld
haben. Wie verhält es sich damit?

Hier nur unterschreiben wenn er den geforderten Unterhalt auch bezahlen kann. Ist er z. B. nicht fähig wegen der Ausbildung und/oder der „Verletzung“ seines Selbstbehaltes zu zahlen, soll er nicht unterschrieben.

Wenn er unterschreibt obwohl er nicht zahlungsfähig ist, verpflichtet er sich „freiwillig“ trotzdem zu zahlen und es laufen Schulden auf.

Zum nächsten Amtsgericht (mit sämtlichen Unterlagen wie Miete, Einkommen usw.) gehen und dort einen Beratungsschein holen. Damit und 10 Euro dann zu einem Rechtsanwalt der eigenen Wahl und die Berechnung des Jugendamtes überprüfen lassen.

Jugendämter sind die Vertretung des Kindes und irren sich nicht selten wenn sie die Zahlpflicht der Väter berechnen.

Gruß
Ingrid

Wer ist den nun wer? Ist der der den Unterhalt beziehen soll in der Ausbildung oder aber der der den Unterhalt zahlen soll??

Hallo,

Wer ist den nun wer? Ist der der den Unterhalt beziehen soll
in der Ausbildung oder aber der der den Unterhalt zahlen
soll??

wohl der Unterhaltsverpflichtete. Anders macht das UP wohl keinen Sinn.

Gruß

Danke
Sorry das ich so verwirscht geschrieben habe, dennoch habt ihr mir Grundsätzlich weiter geholfen.
Vielen Dank

Wo ist di Emanzipation
Moin auch,

Die Mutter des Kindes wird beim
Jugendamt erst mal den Unterhaltsvorschuss beantragt haben.
Das Jugendamt muss dann prüfen, inwieweit der Vater in der
Lage ist Unterhalt zu bezahlen.

Ohne das es irgendwo geschrieben wurde wird hier automatisch davon ausgegangen, dass der Vater den Unterhalt bezahlen muss, weil die Mutter das Kind aufzieht. Was ist eigentlich mit der Emanzipation passiert? Andersrum geht doch auch.

Ralph

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