Hallo,
da jemand einen Brief vom Jugendamt bekommen. In dem steht die
Person soll Unterhalt fürs Kind zahlen. Das ist grundsätzlich
OK. Dennoch habe ich ein paar Fragen.
Das ist auch Routine. Die Mutter des Kindes wird beim Jugendamt erst mal den Unterhaltsvorschuss beantragt haben. Das Jugendamt muss dann prüfen, inwieweit der Vater in der Lage ist Unterhalt zu bezahlen. Also soweit ist die „Geschichte“ in Ordnung.
Muß Unterhalt während einer Ausbildung gezahlt werden?
Hier muss genau geklärt werden, welche und die wievielte Ausbildung hier absolviert wird? Wurde die Ausbildung begonnen, bevor man Kenntnis der bevorstehenden Geburt hatte?
Weiterhin ist es so das
gewisse Person eine eigene Familie mit 2 weiteren Kindern hat
und die anderen Familienmitgliedern Hartz 4 beziehen. Wenn
gezahlt werden muß, fließt es dann als Ausgabe bei der
Berechnung mit ein?
Sind das seine leiblichen oder adoptierten Kinder? Wenn ja, fließen sie in die Berechnung (laut Düsseldorfer Tabelle mit dem gleichen Zahlbetrag wie ein Kind das nicht beim Vater lebt) mit ein. Wenn nein, bleiben diese Kinder bei der Berechnung außen vor.
Es soll beim Jugenamt etwas Unterschrieben
werden damit sie wahrscheinlich ein anrecht auf das Geld
haben. Wie verhält es sich damit?
Hier nur unterschreiben wenn er den geforderten Unterhalt auch bezahlen kann. Ist er z. B. nicht fähig wegen der Ausbildung und/oder der „Verletzung“ seines Selbstbehaltes zu zahlen, soll er nicht unterschrieben.
Wenn er unterschreibt obwohl er nicht zahlungsfähig ist, verpflichtet er sich „freiwillig“ trotzdem zu zahlen und es laufen Schulden auf.
Zum nächsten Amtsgericht (mit sämtlichen Unterlagen wie Miete, Einkommen usw.) gehen und dort einen Beratungsschein holen. Damit und 10 Euro dann zu einem Rechtsanwalt der eigenen Wahl und die Berechnung des Jugendamtes überprüfen lassen.
Jugendämter sind die Vertretung des Kindes und irren sich nicht selten wenn sie die Zahlpflicht der Väter berechnen.
Gruß
Ingrid