Unterhalt/ harz4 für sohn 21 keine arbeitslust?

hallo, ich hab da mal eine frage, mein sohn ist 21 und möchte
hartz 4 beantragen, er ist zwar bei uns zuhause gemeldet,
allerdings hat er keine lust mehr bei uns zu bleiben, sondern
gammelt lieber den ganzen tag durch die gegend. arbeit suchen
will er sich auch nicht, da er der meinung ist, dass vater
staat schon zahlt oder eben ich…ehrlich gesagt regt das ganz
mich tierisch auf und nun würde ich gern wissen, ob ich dann
überhaupt für ihn aufkommen muss, wenn er auf sowie so nix
lust hat, er kommt nicht nach hause und arbeiten gehen will er
auch nicht, er will sich nur ein schönes leben mit seinen
freunden machen und jemand anderes wird schon für ihn
aufkommen, so denkt er…kann mir jemand helfen? ich weiss
echt nicht mehr weiter.

hallo bursch32,
entschuldige bitte das ich nicht gleich geantwortet habe, mein Internet hat scheibe gespielt, ging immer alleine aus.
Nun zu deinen Fragen, dein Sohn kann nicht alleine Hartz IV beantragen, da er noch bei dir wohnt.
Du kannst als Bedarfsgemeinschaft HartzIV beantragen für dich und deinen Sohn.Sollte Dein Einkommen nicht reichen.Wenn er unbedingt weg wíll muß er zum Sozialen Dienst und da vorsprechen, warum er nicht mehr zu hause leben will. Denn bis zum 25. Lebensjahr hat er die Pflicht bei dir zu wohnen.
Das er nicht für nichts Lust hat, wird er spätestens dann merken , wenn er von solchen Hilfpolizisten für Jugendliche abgeholt wird und zur Bewerbung schreiben, verdonnert wird. Bei uns gibt es sowas schon. Die gehen mit den Jugendlichen nicht grad samft um.Und wenn die das geschafft haben , das die Jugendlichen einen Ausbildungsplatz oder gar einen Arbeitsplatz haben, werden sie sogar jeden morgen abgeholt und zur Arbeit gebracht bis die das gelernt haben. Hat er wenigstens eine Ausbildung oder hat er die auch abgebrochen.Mit 21 bekommt er bestimmt auch kein Kindergeld mehr.
Hole dir einfach mal Rat beim Jugendamt.Vielleicht können Sie dir weiterhelfen.

hallo,
sorry,war im urlaub
unter normalen umständen,müssen sie bis zur ersten ausbildung unterhalt zahlen,bzw. beide eltern…aber wenn der sohn meint,nix machen zu müssen,sieht das anders aus…er bemüht sich nicht um schule und ausbildung…dann gibt es keine kohle,auch vom staat nicht
in ihrer stelle würde ich noch einmal mit ihm reden,ihm ihren standpu nkt klarmachen,wie das gesetzlich aussieht,und dann alle gelder streichen
evtl.anwaltlich beraten lassen

viel glück

lisa

Hallo,

leider kann ich Dir wenig Hoffnung machen.

Erst ab dem 25. Lebensjahr kann man von den Eltern wegziehen, eine eigene Wohnung bekommen und Hartz 4 beantragen.
Außer ein Zusammenleben wäre für beide Seiten unzumutbar, dass würde dann aber überprüft.

Solange der junge Mann zu Deinem Haushalt gehört, hast Du eine Unterhaltspflicht, die erst mir dem 25. Lebensjahr endet,
auch wenn er keinen Bock hat.

Ich würde nur das zum Leben Notwendige geben und hoffen das er nicht
auf dumme Gedanken kommt, sich den Rest zu „besorgen“.

Viel Glück

Franjo

Mal ganz einfach gesagt, wenn du arbeitest kannst du ihn vor die Tür setzen. Solltest du auch Sozialleistungen beziehen wird es schwierig.Wenn er allein wohnt und Sozialleistungen bezieht, dann wird das Jobcenter ihm schon Beine machen, das er arbeiten geht.
MfG