hallo, ich hab da mal eine frage, mein sohn ist 21 und möchte
hartz 4 beantragen, er ist zwar bei uns zuhause gemeldet,
allerdings hat er keine lust mehr bei uns zu bleiben, sondern
gammelt lieber den ganzen tag durch die gegend. arbeit suchen
will er sich auch nicht, da er der meinung ist, dass vater
staat schon zahlt oder eben ich…ehrlich gesagt regt das ganz
mich tierisch auf und nun würde ich gern wissen, ob ich dann
überhaupt für ihn aufkommen muss, wenn er auf sowie so nix
lust hat, er kommt nicht nach hause und arbeiten gehen will er
auch nicht, er will sich nur ein schönes leben mit seinen
freunden machen und jemand anderes wird schon für ihn
aufkommen, so denkt er…kann mir jemand helfen? ich weiss
echt nicht mehr weiter.
hallo bursch32,
entschuldige bitte das ich nicht gleich geantwortet habe, mein Internet hat scheibe gespielt, ging immer alleine aus.
Nun zu deinen Fragen, dein Sohn kann nicht alleine Hartz IV beantragen, da er noch bei dir wohnt.
Du kannst als Bedarfsgemeinschaft HartzIV beantragen für dich und deinen Sohn.Sollte Dein Einkommen nicht reichen.Wenn er unbedingt weg wíll muß er zum Sozialen Dienst und da vorsprechen, warum er nicht mehr zu hause leben will. Denn bis zum 25. Lebensjahr hat er die Pflicht bei dir zu wohnen.
Das er nicht für nichts Lust hat, wird er spätestens dann merken , wenn er von solchen Hilfpolizisten für Jugendliche abgeholt wird und zur Bewerbung schreiben, verdonnert wird. Bei uns gibt es sowas schon. Die gehen mit den Jugendlichen nicht grad samft um.Und wenn die das geschafft haben , das die Jugendlichen einen Ausbildungsplatz oder gar einen Arbeitsplatz haben, werden sie sogar jeden morgen abgeholt und zur Arbeit gebracht bis die das gelernt haben. Hat er wenigstens eine Ausbildung oder hat er die auch abgebrochen.Mit 21 bekommt er bestimmt auch kein Kindergeld mehr.
Hole dir einfach mal Rat beim Jugendamt.Vielleicht können Sie dir weiterhelfen.