hallo, ich hab da mal eine frage, mein sohn ist 21 und möchte hartz 4 beantragen, er ist zwar bei uns zuhause gemeldet, allerdings hat er keine lust mehr bei uns zu bleiben, sondern gammelt lieber den ganzen tag durch die gegend. arbeit suchen will er sich auch nicht, da er der meinung ist, dass vater staat schon zahlt oder eben ich…ehrlich gesagt regt das ganz mich tierisch auf und nun würde ich gern wissen, ob ich dann überhaupt für ihn aufkommen muss, wenn er auf sowie so nix lust hat, er kommt nicht nach hause und arbeiten gehen will er auch nicht, er will sich nur ein schönes leben mit seinen freunden machen und jemand anderes wird schon für ihn aufkommen, so denkt er…kann mir jemand helfen? ich weiss echt nicht mehr weiter…
Es ist nicht leicht!! als erstes wende dich an das Jugendamt.Du hast ihm nicht mehr unter Kontrolle.Damit kannst du ihm aus der Wohnung bekommen .Ist hart aber sonst wohnt er bei dir bis er 25 ist.Die kümmern sich dann um arbeit für ihn .Lehnt er ab gibt es kein Geld
hi, ja das mit dem amt weiss ich auch, aber jugendamt ist für ihn nicht mehr zuständig, mein anwalt hat gesagt, ich solle ihn so lang wie möglich bei mir gemeldet lassen, damit er eben nicht sich ein schönes leben mit dem geld anderer machen kann…und wenn er eh nicht nach hause will, dann kann ich ihn ja angemeldet lassen, ich weiss halt nur nicht, was und ob kosten auf mich zu kommen werden…
Hallo,
ich bin keine Expertin für die Leistungsgewährung nach dem SGB II, sondern nur für die Unterhaltsheranziehung für Personen, die diese Leistungen erhalten.
Also, wenn z.B. dein Sohn schon eine eigene Wohnung hätte und diese Leistung vom Jobcenter erhalten würde (weil er z.Zt. kein Einkommen hat), könnte ich dich nur dann zum Unterhalt in Anspruch nehmen, wenn dein Sohn eine Ausbildung macht oder noch zur Schule ginge. Anderenfalls können die unterhaltspflichtigen Eltern argumentieren, der Unterhaltsberechtigte ist in der Lage, seinen eigenen Lebensunterhalt durch Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit selbst sicher zu stellen. Also, es bestünde kein Unterhaltsanspruch. Es sei denn, er wäre zu krank zum Arbeiten.
Im Falle deines Sohnes ist es anders, weil er noch zu Hause lebt. Es greift die sogenannte U25-Regelung. Junge Volljährige unter 25 Jahren, ohne Einkommen, dürfen nicht ohne Weiteres zu Hause ausziehen. Im Haushalt der Eltern besteht nur dann Anspruch auf ALG-II, wenn die gesamte Bedarfsgemeinschaft (Eltern mit Kindern) Anspruch auf ALG II hat. Ihr Sohn kann nicht ohne Sie und Ihre Einkommensnachweise für sich ALG-II beantragen.
L.G.
Hallo,
wenn dein Sohn 18 oder älter ist zur Schule oder eine Ausbildung macht, bist du für ihn Unterhaltspflichtig. Macht er nichts, dann musst du für ihn nichts bezahlen. Da dein Sohn noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt er auch von der ARGE keine Wohnung.
Tipp stell dein Sohn ein Ultimatum um eine Arbeit oder Ausbildung zu machen, sollte er es nicht tun schmeiß ihn raus.
Manche Kinder müssen ganz unten sein, damit sie lernen auf eigene Füße zu stehen.
Gruß
Thomas
Hallo,
Dein Sohn kann ja mal versuchen Hartz IV zu beantragen, ich denke nicht das es so einfach ist das Geld zu bekommen aber leider kenne ich mich damit nicht so genau aus.
Gruß
chrissixyz
Hallo,
nicht aufregen, einfach locker flockig auflaufen lassen.
Eltern von volljährigen Kindern zahlen nur Unterhalt, wenn das volljährige Kind seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kann.
Also wenn es in Ausbildung ist, behindert oder dauerhaft krank. Einfach hergehen und sagen, ich mache nix und „Alter“ zahl mal, geht nicht.
Also den Sohnemann unter Zeugen (nicht Ehepartner, besser fremde Leute) auffordern, dass er sich einen Job sucht, ansonsten muss er schaun wo er bleibt. Die Bewerbungen (20 bis 30 Stück pro Monat) muss er Dir vorlegen.
Kommt nix dergleichen: Stuhl bzw. seinen Krempel vor die Tür stellen.
Die Hartz-IV-Behörden werden ihm auch etwas husten. Die stecken ihn schneller in Arbeits- und/oder Ausbildungsprogramme, als er seinen Namen schreiben kann. Macht er nicht mit, wird gekürzt und irgendwann ist er dann bei Essensgutscheinen und Obdachlosenunterkunft angelangt.
Die Vorstellung, dass er Unterhaltsanspruch bis er 25 Jahre alt ist, ist ein „Latrinengerücht“ und entbehrt jeder juristischen Wahrheit.
Lass ihn klagen und wenn es soweit ist, melde Dich wieder. Das Ganze kannst wirklich ganz locker angehen. Wenn alle gerichtlichen Verfahren so einfach wären, wie die Abwehr der Klage von Junior, hätten wir eine schöne gerechte Welt.
Gruß
seine Einstellung ist natürlich traurig und das Sie das aufregt kann ich gut verstehen.
Lassen Sie ihn wirklich sich eine Wohnung suchen. Unterhaltspflichtig im Sinne von Kindesunterhalt werden Sie nicht zahlen müssen, denn er will ja selber nicht arbeiten.
Allerdings ist es in unserem Land nun aber leider so, dass hier jeder Harz4 bekommt, der selber nichts hat.
Es wird zwar immer gesagt, auch die müssen sich Arbeit suchen, aber wo kommen hier die vielen Harz4 Empfänger her, die alle den ganzen Tag nichts machen?
Leider werden natürlich auch die, die wirklich nichts an Ihre Situation können da immer drunter leiden.
Es ist so, dass Sie vom Staat aufgefordert werden, Ihre finanzielle Situation offen zu legen.
Sie haben bestimmte Sätze frei, aber danach müsen Sie an den Staat das Geld bezahlen, wenn ihr Sohn Harz4 beantragt.
Davon abhalten dieses zu beantragen, oder zu sagen, er kann ja zu Hause Wohnen, könne Sie leider nicht. Da er „erwachsen“ ist hat er das Recht sich eine Wohnung zu nehmen und als Eltern hat man leider die Pflich zu zahlen.
Freiwillig würde ich ihn allerdings nicht unterstützen, er wird eh zum Amt gehen. Die weren dann ausrechnen, ob und wenn, wie viel sie zahlen müssen.
Ich kann Ihre Wut gut verstehen und wünsche Ihnen viel Kraft.
L.G.
Hallo,
es ist zwar richtig, dass du für deinen Sohn unterhaltsverpflichtet bist, bis er seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn er allerdings keine Anstrengungen unternimmt genau diese zu beginnen, hört deine Pflicht auf. Zahle auf keine Fall geld aus. Du kommst deiner Unterhaltspflicht mit „Sachleistungen“ nach. Unterkunft und Verpflegung reichen völlig aus. Bekleidung kann er sich im Caritas-Laden oder ähnlichem besorgen.
Wie gesagt, keinen Cent Bargeld.
Hans
Hallo,
schmeiß ihn doch einfach raus, damit er mal zu sich kommt. Das hat ne Bekannte gemacht, weil sie nicht mehr für die Schäden, die ihr Sohn verursacht hat, aufkommen wollte und konnte. Aberkennung der Vormundschaft oder so ähnlich heißt das. Die Beamten stellen sich natürlich dumm, weil, der Staat zahlt ja nicht so gerne. Aber der Junge hat dann mit 17 seine eigene Wohnung bekommen und Hartz IV.
Also übergangslos vom Taschengeld in die Sozialhife. ))
LG
Martin
Schade das noch so viele Leute so denken, aber sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen
Hi Burschi,
Hartz IV kann beantragen, wer hilfebedürftig ist.
Solange er bei Dir wohnt seid Ihr gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Da wird Dein Einkommen auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.
Einen Umzug und Erstausstattung etc. kriegt er vom Amt nicht finanziert. Es sei den es gibt unüberwindbare Härten. Evtl. ist dann eine Rücksprache mit dem Jugendamt notwendig.
Mit dem Unterhalt kenne ich mich nicht aus. Wie lange ist man unterhaltsverpflichtet? So lange müsstest Du wahrscheinlich dann eben auch den entsprechenden Unterhalt bezahlen.
Ich wünsche Dir starke Nerven. Ich würde Dir ja am liebsten raten: „Schmeiß ihn raus, wechsle die Türschlösser aus.“ Aber das kriegt man wohl beim eigenen Nachwuchs nicht auf die Reihe.
R.
da kann ich dir auch keine wirkliche auskunft geben!
Hallo Angelika, kann ich mit dir über deine Mailadresse in Kontakt treten ??
Ich bin über: [email protected]
zu erreichen. danke
Hallo,
mir wäre der Kontakt lieber über diese Seite.
L.G.
Angelika
Ich würde Familienberatung (evtl.über das Jugendamt) beantragen. Zwischenzeitlich: Zahl ihm sein Kindergeld aus, rechne ihm seinen Anteil der Miete/Wasser/Strom aus, zieh es davon ab (bleibt ca. 30 Euro) und mach ein Schloss an den Kühlschrank. Kauf nichts allgemeinnütziges mehr ein oder hab es unter Verschluss. Klopapier nimmst du und dein Partner aus euerm (abgeschlossenen Schlafzimmer) mit.Kühlschrank bleibt leer. Tägl. Arbeitsanweisungen schriftlich (Müll raus, Wäsche waschen, Fegen) Wenn er es tut, gibts Essen ; wenn nicht, NULL. Sag dem Jugendamt die Wahrheit. Ganz wichtig.
Haltet durch und lasst es euch nicht gefallen. Er macht so lange weiter wie ihr ihn lasst.
Grüßle Andi
Hallo Angelika,
vielen Dank für deine Bereitschaft mir hier ein paar Tipps zu unterbreiten. Bin hier leider in einer Situation, die ich noch nie hatte. Zumal ich 4 Kinder habe, und die anderen überglücklich mit uns sind, und nie sowas in Erwägung ziehen würden.
Ja, mein Sohn hatte, schon bevor er 18 Jahre wurde gemerkt, dass man leicht Schulden machen kann. Es waren mehrere 1000€, die ich schon für ihn bezahlt habe. Auch immer unzufrieden, keine Lust länger zu arbeiten. Unzählige Stellen habe ich ihm besorgt. Die letzte war sogar unbefristet. er verdiente gut. Hat natürlich schlechte Freunde. Eines Tages haben ihm die Selben uberredet bei ihnen zu wohnen. er nahm sein ganzes Geld mit und ist einfach gegangen. Hat seine Arbeit geschmissen, will zu Hause nicht mehr wohnen, hat keine Lust mehr zu arbeiten, nur seine Eltern über Harz 4 ausbluten zu lassen. So geht es doch nicht. Hat auch inzwischen Probleme mit dem Gesetz, hier gab es Sozialstd. die er auch nicht macht. Kann sich hier der Junge alles erlauben ?? Was tue ich am besten ??
Gruß
H.F.
Hallo,
so hart wie das klingt, aber du kannst da momentan offenbar nichts tun.
Er muss sein Leben selbst regeln, aber ohne dass du ihn immer wieder auffängst.
Solange er keine Ausbildung macht, hat er keinen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern. Denn er kann seinen Lebensunterhalt selbst sicherstellen.
Möglicherweise musst du ihn vor die Türe setzen, damit er lernt, sich auf eigene Füße zu stellen.
Sollte er dann ALG-II (Hartz IV) beantragen und die Behörde möchte dich zur Kasse bitten, kannst du dich gerne wieder an mich wenden.
L.G. von Angelika
Danke für deine Hilfe und Bereitschaft, komme evt. auf das Angebot zurück. Bis bald vielleicht
liebe Grüße
H.F.
Danke für deine Hilfe und Bereitschaft, komme evt. auf das
Angebot zurück. Bis bald vielleicht
liebe Grüße
H.F.
o.K. Tschüss