Unterhalt - Hinzuverdienst

Hallo,wieviel darf ich als Unterhaltspflichtiger dazuverdienen, ohne d. es bei der Berechnung des Kindesunterhalts angerechnet wird?

Im voraus vielen Dank

Hallo,

bei minderjährigen und minderjährigen gleichgestellten volljährigen Kindern normalerweise nichts. Selten gelingt die Argumentation, dass das zusätzliche Einkommen überobligatorisch ist.

Gruß
Ingrid