Hallo,
Mann geschieden, Angestellter zahlt für Kind, 17 Jahre, bei
Mama lebend 300 Euro Unterhalt, weil das der Scheidungsanwalt
vor 3 Jahren so geschätzt hat. Er hat vor 1 Jahr auf 315 Euro
freiwillig erhöht.
Er hat ausserdem bei der Scheidung das Jugendamt gefragt, was
er genau zahlen muss. Antwort: den Anspruch das zu ermitteln
hat nur der Empfänger (Mutter) nicht der Zahler (Vater).
Ist so, macht das Jugendamt so.
Er bat daher mehrfach die Ex- Frau = Mutter, die Höhe beim JA
ermitteln zu lassen. Keine Reaktion.
Hätte dem Mann auch nichts genützt. Jugendämter „verrechnen“ sich nicht selten zum Nachteil des Unterhaltszahlers. Die Beistandsstelle des Jugendamtes agiert in etwa so, wie der Anwalt des Unterhaltsempfängers.
Nun ging die Ex zum Anwalt zu Ermittlung des korrekten
Unterhalts.
Hätte sie schon längst machen können.
Der fordert deutlich mehr Unterhalt mit der Begründung eines
vom Anwalt geschätzten Lohnsteuerjahresausgleichs, der ja das
Jahreseinkommen des Vaters erhöht hätte.
Tja, vielleicht ist der Anwalt ja hergegangen und hat die Einkommensunterlagen (die er wohl im Laufe der Auskunft erhalten hat) einfach nur in einen Steuerrechner im Internet eingegeben und hat sich annähernd an diese Zahlen, die der Steuerrechner ausspuckt, gehalten.
Rechnet auch auf der falschen Basis 300 statt 315 Euro.
Das kann der Mann reklamieren und eine Gegenrechnung machen. Anwälte einer Seite rechnen selten bis nie so korrekt, dass die andere Seite „ehrlich bedient“ wird.
Der Vater hat aber weder in der Ehe noch danach ne
Steuererklärung abgegeben (weil keine Aufforderung vom
Finanzamt kam und nix zu erwarten war und ist).
Da kann er sich ja verschätzen. Jetzt kann er z. B. die Scheidungskosten von der Steuer abziehen und evtl. kann er deswegen auf eine Erstattung hoffen.
Er hat also auch keinerlei Lohnsteuerjahresausgleich vom FA
erhalten.
Das kann er ändern, indem er hergeht die Steuererklärung macht und beim Finanzamt einreicht.
Der Anwalt drängt auf schnelle Nachzahlung der Differenz für 3
Monate und sofortige Erhöhung der Unterhaltszahlung aufgrund
seiner Schätzung.
Der kann drängen, man muss sich nicht daran halten. Allerdings sollte dann klar sein, dass der Anwalt dann wohl eine Klage bei Gericht einreicht.
Ach ja, der Richter will dann auch den Steuerbescheid sehen und wenn der nicht kommt, rechnet der fiktiv (=er schätzt).
Was soll der Vater nun tun?
Steuererklärung machen und sich einen Anwalt nehmen.
Kann er vom Finanzamt eine Bestätigung fordern, dass dem so
war und ist?
Wohl kaum! Genaueres erfährt er aber, wenn er bei seinem Finanzamt anruft.
Gruß
Ingrid