Unterhalt - höheres GEhalt

Der (bald) geschiedene Vater hat sich dem dynamischen Unterhalt zugestimmt. Wenn der Vater eine Gehaltserhöhung erhält muss er sich freiwillig melden wegen Überprüfung oder muss das von der Kindesmutter aus passieren (falls sie davon erfährt)?
Schließlich möchte der Kindesvater nicht zu viel zahlen wo es nicht nötig ist, sich aber gleichzeitig nicht auch in die Nesseln setzen falls er meldepflichtig ist.

LG

Der (bald) geschiedene Vater hat sich dem dynamischen
Unterhalt zugestimmt. Wenn der Vater eine Gehaltserhöhung
erhält muss er sich freiwillig melden wegen Überprüfung oder
muss das von der Kindesmutter aus passieren (falls sie davon
erfährt)?
Schließlich möchte der Kindesvater nicht zu viel zahlen wo es
nicht nötig ist, sich aber gleichzeitig nicht auch in die
Nesseln setzen falls er meldepflichtig ist.

Er hat den Unterhalt anzupassen!

LG

Ne danke, wer sich drückt für seine Kinder zu zahlen…
ein Vater

Tach,

Er hat den Unterhalt anzupassen!

wo steht denn das?

Ne danke, wer sich drückt für seine Kinder zu zahlen…

Wo steht denn das?

1 „Gefällt mir“

Hallo Tobi
alle zwei Jahre kann die Exfrau eine Offenlegung deines Jahreseinkommens(incl. Sonderzahlungen) verlangen.
ist in dieser Zeit dein Gehalt um über 10% gestiegen,so musst du mehr Zahlen.
Sonst käme man aus dem Berechnen ja nicht mehr heraus.
Diese Dynamik, ist dazu gedacht, langfristeige Inflationen auszugleichen, aber nicht um etwagige mon.Gehaltsschwankungen, wie einen Feiertag gearbeitet, oder einige Überstunden geleistet, jedesmal aufs Neue anzugleichen.
Z.B. Du zahlst heute für ein Kind 100 Euro(nur ein Beispiel)
in zehn Jahren, bekommst du dafür aber nur noch einen Sack Kartoffeln.
Dann greift diese Dynamik ein.
Oder andersherum, du verdienst heute 2500 brutto, in zehn Jahren 25.000.

grüsse borthi, mit leidender

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hier:
„Schließlich möchte der Kindesvater nicht zu viel zahlen“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ne danke, wer sich drückt für seine Kinder zu zahlen…

Wo steht denn das?

Hier: „Schließlich möchte der Kindesvater nicht zu viel zahlen“

das „zuviel“ ist Dir aufgefallen? Daraus ein „sich drücken“ zu
konstruieren, halte ich für eine grobe Unverschämtheit.

.m

Ne danke, wer sich drückt für seine Kinder zu zahlen…

Wo steht denn das?

Hier: „Schließlich möchte der Kindesvater nicht zu viel zahlen“

das „zuviel“ ist Dir aufgefallen? Daraus ein „sich drücken“ zu
konstruieren, halte ich für eine grobe Unverschämtheit.

Ja kannste machen, halte es für was du willst…

Ja kannste machen, halte es für was du willst…

ok, eigentlich wollte ich schweigen dazu, aber da die Stimmen nicht verstummen …

der hier genannte Kindesvater hat den Unterhalt (bzw. dessen Urteilsfähigkeit) nach der Trennung als Erstes angesprochen und seit dem ersten Tag ohne zu murren seinen Kindes- und Getrenntlebenden-Unterhalt gezahlt.
Dem Kindesvater geht es auch nicht darum seinen Kindern nichts zu gönnen oder von dem - evtl. mehr verdienten - Geld nichts abgeben zu wollen (man kann den Kindern auch Geld / Geschenke außerhalb der Unterhaltspflicht zukommen lassen, was er auch vorhat) sondern darum zu wissen was Recht und was nicht Recht ist. Die Kindesmutter ist eine Person die man mit dem Mittelpunkt der Welt vergleichen könnte und immer Recht hat / haben will. Und dies kann der Kindesvater einfach nicht mehr hinnehmen (nach 12 Jahren dieser seelischen Gewalt). Aus diesem Grund versucht dieser Mann von anderen Leuten (als von seiner immer Recht habenden Bald-Ex-Frau) zu hören was Tatsachen bezüglich Recht sind.

LG

2 „Gefällt mir“