Ich hab schon in der Rubrik Recht mal angefragt, bin aber noch immer nicht schlauer.
Also, meine Tochter studiert und hat Bafög beantragt. Sie wohnt mit Freund in einer eigenen Wohnung. Im Bescheid steht, daß wir als Eltern 244 Euro monatlich an sie zahlen sollen. Um diese Summe wurde das Bafög gekürzt.
Zählt nun das Kindergeld mit in die 244 Euro, so daß wir also netto nur 90 Euro zahlen müssen oder müssen wir das Kindergeld + die 244 Euro zahlen. Die 2 Antworten hier waren so, daß wir 244+Kindergeld zahlen müssen. Ein Anruf beim Anwalt ergab, daß in den 244 Euro das Kindergeld enthalten ist. Jetzt bin ich ganz verunsichert. Vielleicht hat das jemand schon hinter sich und kann mir helfen?
die Frage läßt sich einfacher beantworten:
die Zahl des Bafög-Amt ist eine Zahl die die Eltern zusteuern „sollten“, damit das Kind auf Bafög-Mindestsatz gelangt.
Ob ihr nun diese Summe oder irgendeine andere Summe zahlt ist euren Möglichkeiten überlassen. Ihr „dürft“ mehr oder weniger an eure Tochter überweisen.
Es sei denn, eure Tochter brummt euch einen Prozess auf und verklagt euch genau auf diese Summe als Unterhalt.
In dem Falle würde ich ihr in den A… treten.
gruss
local
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