ich arbeite seit einem Jahr im ausland jetzt soll ich Unterhalt für meine Tochter ZAhlen was ich auch gerne machen würde was kann ich alles als werbungskosten anrechnen ich muss dazu sagen das ich hie unten momentan nur 50% arbeite und ich habe alles Fahrtkosten etwas über 300 Euro ausga^ben was gehört noch dazu, ausserdem habe ich gelesen das ich die FAhrtkosten zu meinem kind jeden monat die knapp 250 Euro betragen mit anrechnen lassen kann da dies unter besondere ausgaben fällt immerhin muss ich jeden monat 600 km zurücklegen für eine strecke ich bezahle auch jeden monat meinen eltern geld das sie die kleine holen das ich sie sehen kann.
diene Frage ist hier nicht offensichtlich, ich schliesse mal aus dem ganzem WIRRWAR, das dein 2ter Wohnsitz im Ausland ist. Also bist du Unterhaltspflichtig.
Was ich dir empfelne kann, setze dich mit dem zuständigen Arbeitsamt in Verbindung, da du ja zur Zeit kein volles Geld verdienst. Auch könnte dir eventuell das Jugendamt weiterhelfen.
Hallo,
also ich habe das gleiche Problem mit den Fahrtkosten zu meinem Kind. Nur leider hat man mir bisher immer gesagt (und ich gehe auch davon aus), dass das mein Problem ist.
Also kann man -meiner Meinung nach- nichts von der Steuer absetzen und es wird auch nichts bei der Berechnung des Unterhaltes angerechnet.
Schade.
Ich kann dir leider nicht weiter helfen. Aber Unterhalt musst du auf jeden Fall zahlen, ich weiss nicht wo du im Ausland bist und was du verdienst.
Außerdem, warum arbeitest du nicht voll?
LG
Hallo Katrin,
der Unterhalt richtet sich ja immer nach dem Einkommen!
Da du ja nicht voll Arbeitest kann das ja nich viel sein!
Ich glaube das Du Deine Finanzielle Aufwendung beim Unterhalt nicht geltend machen kannst.
Auch das Deine Eltern dewegen von Dir Geld bekommen spielt keine Rolle ! Kann man vielleicht bei der Steuer angeben !!
Kann Dir da Leider nicht viel helfen !!
LG Sandy