Hallo,
angenommen ein Paar heiratet vor 17 Jahren (1995) zum zweiten
mal (sie haben sich 1975 oder so schon einmal scheiden
lassen und sie hatte einen anderen Mann geheiratet).
Er arbeitete nach der zweiten Hochzeit noch ca 7 Jahre (bis
zur Frührente mit 60) mit einem Verdienst von Brutto ca. 3400€
ab dann Rente (heute 1760€).
Sie hatte vor und während den ersten Jahren der Ehe eine
Privatinsolvenz laufen. Seit Ende 2012 bekommt sie eine Rente
von 360€.
Durch die finanziellen Umstände, haben beide vor der Ehe eine
Gütertrennung vereinbart. (siehe Unten)
So, jetzt will sie sich scheiden lassen und freut sich auf
knapp die Hälfte der gemeinsamen Rente (etwa 1050€).
Ist das so richtig?
Wie sieht das mit dem Trennungsjahr aus?
Können beide darauf verzichten?
Welche Kosten kommen im Trennungsjahr auf ihn zu?
In dem Ehevertrag steht:
Wir schlirßen den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus und vereinbaren statt dessen den Güterstand der Gütertrennung. Wir wurden auf den Wegfall jeglichen Zugewinnausgleichs bei Beendigung des Güterstandes einschließlich der Auswirkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht, auf den Wegfall der Verfügungsbeschränkungen und die Notwendigkeit hingewiesen, bei Zuwendungen der Ehegatten während der Ehe eine Rückforderung bei Beendigung des Güterstandes ausdrücklich vorzubehalten.
was heißt das?
Danke für ihre Einschätzung
Hallo,
oje, da bin ich der falsche Ansprechpartner. Bei mir geht es eher um Unterhal für Kinder.
Sorry
Hallo,
sie bekommt nicht die Hälfte der gesamten Rente, sondern die Hälfte der gemeinsamen Rente die ab 1995 angesammelt wurde.
Die Rente die geteilt wird, muss in der Ehezeit angesammelt sein.
Gütertrennung bedeutet, das jeder Ehepartner das behält was er - auch während der Ehe - gekauft, gespart, gesammelt usw. hat.
Beispiel: wenn er während der Ehe einen Mercedes gekauft hat, bleibt dieser sein Eigentum. Natürlich auch das, was er vor der Ehe hatte bleibt bei ihm.
Wenn ein Ehepartner während der Ehe mehr Vermögen angeschafft hat, muss er (laut diesem Vertrag) dem anderen Ehepartner dafür keinen Ausgleich bezahlen.
Hat ein Ehepartner während der Ehe dem anderen etwas geschenkt (gekauft o.ä.) kann der Schenker dies vom Beschenkten zurückfordern.
Gruß
Hallo,
angenommen ein Paar heiratet vor 17 Jahren (1995) zum zweiten
mal (sie haben sich 1975 oder so schon einmal scheiden
lassen und sie hatte einen anderen Mann geheiratet).
Er arbeitete nach der zweiten Hochzeit noch ca 7 Jahre (bis
zur Frührente mit 60) mit einem Verdienst von Brutto ca. 3400€
ab dann Rente (heute 1760€).
Sie hatte vor und während den ersten Jahren der Ehe eine
Privatinsolvenz laufen. Seit Ende 2012 bekommt sie eine Rente
von 360€.
Durch die finanziellen Umstände, haben beide vor der Ehe eine
Gütertrennung vereinbart. (siehe Unten)
So, jetzt will sie sich scheiden lassen und freut sich auf
knapp die Hälfte der gemeinsamen Rente (etwa 1050€).
Ist das so richtig?
die hälfte steht ihr bestimmt nicht zu…
Wie sieht das mit dem Trennungsjahr aus?
1 jahr muss eingehalten werden
Können beide darauf verzichten?
nei
Welche Kosten kommen im Trennungsjahr auf ihn zu?
er muss ihr unterhalt zahlen
In dem Ehevertrag steht:
Wir schlirßen den gesetzlichen Güterstand der
Zugewinngemeinschaft aus und vereinbaren statt dessen den
Güterstand der Gütertrennung. Wir wurden auf den Wegfall
jeglichen Zugewinnausgleichs bei Beendigung des Güterstandes
einschließlich der Auswirkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht,
auf den Wegfall der Verfügungsbeschränkungen und die
Notwendigkeit hingewiesen, bei Zuwendungen der Ehegatten
während der Ehe eine Rückforderung bei Beendigung des
Güterstandes ausdrücklich vorzubehalten.
was heißt das?
kann ich nicht helfen…
Danke für ihre Einschätzung
hallo,
ich glaube,ich habe schon mal geantwortet…
lisa