Angenommen das Kind K. beginnt nach dem Abitur eine Ausbildung. Die beiden Eltern sind geschieden, und der Vater V. muss der Mutter M. Unterhalt zahlen (bzw. nach dem 18. Geb dem K.).
Wenn sich K. für eine Ausbildung entscheidet, deren Vergütung hoch ist, muss V. keinen Unterhalt mehr zahlen. Angenommen, K. würde M. „Miete“ zahlen (zB in Form des Kindergeldes), wäre V. (und auch M.) dann verpflichtet ein Studium im Anschluss der Ausbildung zu finanzieren? Weil die Eltern müssen ja eine Ausbildung finanzieren.
Okay, ich habe noch einmal recherchiert. Wenn K. zum Beispiel eine Ausbildung zum Bankkaufmann macht, und anschließend ein Studium macht, müssten seine Eltern V und M wieder bezahlen, oder?
Und angenommen M hat ein Nettogehalt von 1000, V eins von 5000, müsste der Vater den gesamten Unterhalt (670€ (laut Dd. Tabelle)-184€ Kindergeld) bezahlen? Weil die Mutter sich ja unter dem Freibetrag von 1150€ befindet…
Angenommen das Kind K. beginnt nach dem Abitur eine
Ausbildung. Die beiden Eltern sind geschieden, und der Vater
V. muss der Mutter M. Unterhalt zahlen (bzw. nach dem 18. Geb
dem K.).
Wenn sich K. für eine Ausbildung entscheidet, deren Vergütung
hoch ist, muss V. keinen Unterhalt mehr zahlen. Angenommen, K.
würde M. „Miete“ zahlen (zB in Form des Kindergeldes), wäre
V. (und auch M.) dann verpflichtet ein Studium im Anschluss
der Ausbildung zu finanzieren? Weil die Eltern müssen ja eine
Ausbildung finanzieren.
Genau, aber mit der 1. Ausbildung haben sie diese ja schon finanziert.
Eine weitere Ausbildung in Form eines Studiums muss nur dann finanziert werden, wenn dieses auf der 1. Ausbildung aufbaut.
Z.B.: Schreiner und dann Medizinstudium geht nicht.
Der Unterhaltsbedarf des Kindes bei Ausbildung und Studium liegt bei 670.-€, darin sind die Mietkosten schon enthalten.
Davon werden Kindergeld und Ausbildungsvergütung abgezogen. Die Restsumme, so vorhanden, müssen sich beide Unterhaltsberechtigten teilen, sofern sie finanziell dazu in der Lage sind.
MfG ramses90 …
Okay, und da es ja im Studium keine Ausbildungsvergütung mehr gibt, muss also wieder Geld gezahlt werden. Habe ich das richtig verstanden, dass, wenn M zB nur 1000€ verdient, der Vater die ca. 500€ dann alleine bezahlen muss? Und spielt das Einkommen eines Stiefvaters eine Rolle?
Von den 670.-€ werden die 180.-€ Kindergeld abgezogen = 490.-€ verbleibend.
Die müssen gezahlt werden wenn das Studium auf die Ausbildung aufbaut und, wenn das Studium im angemessenen Zeitrahmen nach der Ausbildung aufgenommen wird.
Das Einkommen des Stiefvaters spielt sehr wohl eine Rolle, denn die Ehefrau hat einen Anspruch gegen ihn auf ein Taschengeld. Damit erhöht sich deren Einkommen und damit wird sie dann in dem ihr möglichen Rahmen ebenso unterhaltspflichtig wie der Vater.
MfG ramses90
Okay, ja stimmt. Ich habe das vorhin nur grob gelesen, also den ersten Absatz
Also verstehe ich das richtig?:
Die M. verdient 900€ Netto. Der neue Ehemann 6000€ Netto. Der neue Ehemann muss seiner Frau 3/7 des Gehalts zur Verfügung stellen, also werden ihr nochmal ca. 2500€ angerechnet? Dann hätte sie 3.400€ Netto, und dann würde der Unterhalt dann auf beide Einkommen (die 5000€ des Vaters und die 3400.€ der Mutter) in Relation aufgeteilt?