Hallo, ich hätte eine frage:Mein Sohn ist 18,er beginnt am 1.8.eine Ausbildung.Er lebt bei mir und seinen Stiefvater.Mein Sohn bekommt ca. 500 euro Netto.Mein Exmann möchte deshalb den unterhalt kürzen.Ich selber bin hausfrau.Kann mein Exmann den unterhalt kürzen und wenn ja wieviel?Mein EX bekommt ca.1500 Netto…danke…helga
Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
Alles Gute
Hallo,
der Exmann kann den Unterhalt grds. um 500 Euro kürzen. Der Sohn kann aber ggf. Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung (Fahrkosten, Fachliteratur etc.) vom Nettoverdienst abziehen. Evtl. gibt es auch Pauschalen (da bin ich aber nicht bewandert!)
Vielleicht hilft dieser Link, um eine genauere Antwort zu bekommen:
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=16
Gruß
RHW
Hallo,
ganz so einfach nicht. Zum einen ist Ihr Exmann für Ihren Sohn solange unterhaltspflichtig bis Ihr Sohn seine Ausbildung beendet hat.
Möchte er nun vorher den Unterhalt kürzen, muss er
das vor dem Familiengericht beantragen.
Einfach zu sagen, ich kürze jetzt mal, geht nicht. Tut Ihr Exmann das dennoch, muss leider Ihr Sohn seinen Vater auf Weiterzahlung des Unterhaltes klagen. Ich persönlich finde es sehr schade, wenn Kinder gegen die eigenen Eltern klagen müssen, aber so ist die Rechtssprechung.
Wie das Familiengericht letztendlich entscheiden wird, weiß ich nicht. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Ich wünsche Ihrem Sohn, dass sein Vater zur Vernunft kommt und viel Erfolg in seiner Ausbildung.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer
Tut mir Leid; im Unterhaltsrecht kenne ich mich nicht aus.
LG, Heike
Hallo,
ja mit dem steigenden Einkommen sinkt der Unterhalt.
Wie viel, frag das Amt.
Gruß
Keine Ahnung
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes.
bitte hier weiter lesen:
Sorry habe zu dem Thema leider keine nützliche Info.