Unterhalt in der Schwangerschaft ALG II

Hallo,

meine Freundin muss jetzt ALG II beantragen. Sie hat jetzt beim Jobcenter gesagt, dass sie schwanger ist in der 10. Woche. Nun haben die gleich meinen Namen und Adresse aufgenommen und die Beraterin sagte : oh das ändert jetzt natürlich alles, dann ihr Freund ist auch in der Schwangerschaft Unterhaltspflichtig für Sie und das Kind. Nun hat sie nen Zettel mitgegeben wo sie meine Daten und Einkommen eintragen muss.

Muss ich denn jetzt wirklich schon Unterhalt zahlen? Wohnen tuen wir nicht zusammen.
Oder gilt dies nur für den Mutterschutz kurz vor der Geburt.
Nicht das mir dann gleich Post nach Hause kommt, dass ich zahlen soll.

MfG Sascha

sie ist doch nicht krank, man kann ihr also Arbeit vermitteln. Das die ARGE nicht zahlen will ist klar.
Normal ist ab Geburt drei Jahre für Mutter, dann muss diese selber wieder für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
Notfalls einen Anwalt einschalten.

Ja,… so ein Kind machen, ist schon ein teurer Spaß. Und das oft 20 Jahre lang ,… und länger.

Ich würde einfach mal sagen, du mußt für das Kind Unterhalt zahlen, das ist aber noch nicht da. Also wollte die oder der Sachbearbeiter wohl besonders schlau sein…grins

Hallo

völliger Schwachsinn. Erst wenn der Mutterschutz anfängt (6 Wochen vor der Geburt) beginnt der Zeitpunkt eines Unterhaltsanspruch der Mutter. Ab Geburt für das Kind und die Mutter.

Das ganze jedoch nur wenn du als Vater eindeutig bestimmt bist.

Das Ganze ist in § 1592 des BGB geregelt.

Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder

  3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Daher mein dringender Rat: Bis zur Geburt des Kindes, nichts unterschreiben und wenn das Kind geboren ist, einen DNA Test machen lassen. Sollte deine Freundin das nicht wollen, wird sie die Vaterschaft gerichtlich anordnen lassen müssen.

Auch wenn es hart und kalt klingt, eine Vaterschaft ist eine lebenslange Verbindung und nicht selten sind die Kinder von anderen Vätern.

Bist du der Vater des Kindes, hängt es von deinem Einkommen ab, ob du deiner Freundin Unterhalt schuldest. Denn zuerst kommt der Kindesunterhalt. Bleiben dann. Bist du dann über dem Selbstbehalt von 1100€, ist die Differenz für den Unterhalt der Mutter zu verwenden. Suche mal unter dem Stichwort

Betreuungsunterhalt

Ich habe hier mal einiges zusammengeschrieben.

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/

Gruss

Hallo,
da hast du leider ein Problem, den das Jobcenter hat In deinem Fall leider Recht.

ABER
wenn du zu wenig verdienst, 1000 € netto, ist das nicht der Fall, denn das ist der Selbstbehalt.
Sollte das der Fall sein, kann es aber passieren, dass das Jobcenter will, dass du einen 400 € Job suchst, um den Unterhalt zu zahlen.

Danke für deine schnelle Antwort,

mich verunsichern halt auch die anderen Antworten, denn andere haben geschrieben, dass ich jetzt sofort zahlen müsste.
Will mich da auch garnich vor irgendwas drücken.
Das ganze soll ja auch nur sein bis das Kind im November da ist. Wir werden dann hoffentlich Ende Oktober in unserem Haus zusammen wohnen, aber bis dahin kann ich keine 2 Mieten zahlen und das Haus fertig machen. Mein Gehalt geht an die 2600€ daher kann ich wohl kaum sagen ich habe nix.

Kann sie denn noch bis zum Mutterschutz ALG 2 beziehen? Sie könnte es bei ihrem alten Arbeitgeber nochmal versuchen, aber wenn das mit der Schwangerschaft auf den Tisch kommt werden die sie nicht nehmen und wenn sie verschweigt gibt’s nachher eh nur Stress.

Mir kommt das nur so spansich vor weil die Frau beim Jobcenter so blöd gelacht hat als sie das gehört hat und sagte das ändert jetzt alles…

Danke

ja,sie kann ja bald nicht arbeiten wegen dir,da sie von dir schwan´ger ist,das sagt dir das arbeitsamt,arschlöcher.bei mir war das gleiche,scheiss abzocker

Hallo Sascha,
scheint so, als müsstest du bereits jetzt Unterhalt zahlen.
„Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes Unterhat verlangen, soweit sie wegen der Schwangerschaft bzw. Geburt kein aureichendes eigenes Einkommen hat“

Quelle
http://mein-recht.de/kindesmutter.htm

Gruß, DC

hallo,
evtl. hilft das weiter

http://www.finanzfrage.net/frage/unterhalt-vom-kinds…

lisa

Hallo

gleich vorneweg: Das Jobcenter ist nicht befugt, eine Unterhaltspflicht oder -höhe zu bestimmen ! Das darf nur das Familiengericht, oder man regelt das (kostenlos) beim Jugendamt. Dort wird dann überprüft, ob eine UH-Pflicht vorliegt, in welcher Höhe … und es wird festgehalten , ob/in welcher Höhe der Pflichtige tatsächlich zahlungs_fähig_ ist. Und das „Ergebnis“ (ob vom Gericht oder Jugendamt) hat das Jobcenter anzuerkennen :wink:

dann ihr Freund ist auch in der Schwangerschaft Unterhaltspflichtig für Sie und das Kind

Das Kind hat naturgemäß frühestens ab seiner Geburt Anspruch auf Bar-Unterhalt von dir. Und der „Betreuungsunterhalt“ für die Mutter steht in der 10. SSW auch noch nicht an. Aber lies dir mal diese Seite durch, vor allem den Abschnitt zum Unterhalt: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

Am besten macht Ihr Euch beim Jugendamt beraten und regelt das mit der Vaterschaftsanerkennung / den Unterhaltsfragen usw. direkt dort. Deine Freundin kann dem Jobcenter (nachweislich schriftlich !) mitteilen, dass Ihr das alles über das Jugendamt (= die dafür zuständige und authorisierte Behörde… ^^) macht - und dass du dort zum Zwecke der UH-Feststellung auch die entsprechenden Auskünfte zu deinem Einkommen etc. erteilen wirst.

LG

Hallo,
Unterhalt
Aufgrund Schwangerschaft und Geburt entstehen nach BGB Ansprüche der Schwangeren/Mutter und des Kindes bzw. dem Leistungsträger gegenüber den Kindsvater, insbesondere wenn dieser auch nach der Geburt des Kindes nicht mit der Schwangeren zusammen lebt. Nach § 1615l BGB hat der Kindsvater der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen, wozu u.a. die Kosten der Erstausstattung der Schwangeren und des Kindes nach § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II gehören. Nach der Geburt besteht der Anspruch des Kindes auf Unterhalt. Falls der Kindsvater nicht zahlt, zahlungsunfähig ist oder unbekannt, besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuß des Jugendamtes. Diese Ansprüche muss die Schwangere/Mutter geltend machen, da diese den Leistungen des SGB II vorrangig sind. D.h. konkret, dass hinsichtlich der Geltendmachung dieser Ansprüche Mitwirkungspflichten der Schwangeren/Mutter bezüglich Nennung des Namens und Aufenthaltes des Kindsvaters bestehen, sofern die Schwangere/Mutter diese Ansprüche nicht geltend macht (§§ 34a und 60 SGB II).
Alles Gute

Hallo,

ab sechs Wochen vor der Geburt, muss der Vater den Unterhalt für die werdende Mutter bezahlen. http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_504718/Argen/A…

Gruß

Gratuliere…!sorry aber das ist echt…doof.
Ich würde mich anonym oder mit anderen Namen bei einem Jugendamt melden oder Jugendamt einer anderen Stadt und da alles genauestens anfragen.Die wissen es am besten und können Dir genau sagen was los ist.ICh weiß es nicht aber es kann sein,daß Du bereits in der Schwangerschaft für den Unterhalt zuständig bist.Sehe zwar weder Sinn noch fairniss drin aber würde mich bei dem Staat auch nicht mehr wundern.Falls es so ist kann ich nur empfehlen,aufpassen.Das Jugendamt ist einer der Ämter,die Dir alles nehmen können und viele Rechte haben.Erkundige Dich genau.Falls Du mit Deiner Freundin noch gut klar kommst,würde es evtl die Möglichkeit geben,daß Sie freiwillig eine Verzichtserklärung abgibt oder Ihr sagt,daß Du dich andersweitig finanziell um das Kind kümmerst.Ich weiß wohl,daß dies zumindest möglich ist.Wenn der Vater ohnehin viel Geld für das Kind zahlt direkt ohne Weg übers Amt,dann fordert das Amt das nicht nach soweit ich weiß.Mir ist so ein Fall zumindest bekannt.Viel Glück noch weiterhin und das wichtigste ist aber noch immer das Kind!LG