Würde mich sehr freuen wenn mir jemand eine Auskunft geben könnte. Bei uns in der Firma stehen Entlassungen an . Es wurde ein Sozialplan mit dem BR ausgehandelt. Meine eigentliche Frage betrifft die Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner. Hier wurden an alle verheirateten Arbeitnehmer 5 Punkte vergeben. Mein Einwand diesbezüglich, das dies nur bei bestehender Unterhaltspflicht zu berücksichtigen sei wurde von beiden Seiten abgewiesen. Auch mein Hinweis auf diesen Erfurter Kommentar „Unterhaltspflichten sind bei der Sozialauswahl nur beachtlich, wenn sie im Kündigungszeitpunkt tatsächlich bestehen werden oder konkret abzusehen sind und voraussichtlich nicht nur für eine unerhebliche Zeit dauern werden. Unerheblich soll sein, ob der Arbeitnehmer seinen Unterhaltspflichten nachkommt, weil ein gesetzwidriges Verhalten keine Auswirkungen auf die Sozialauswahl haben dürfe. (ErfK/Ascheid § 1 KSchG Rz. 533).“ wurde mit der Bemerkung abgewiesen Heirat setzt automatisch eine Unterhaltspflicht voraus. Ich würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand helfen könnte. Danke schon mal im voraus.
Hallo,
hier eine genaue Auflistung zur Sozialauswahl:
http://www.123recht.net/K%C3%BCndigung-und-Sozialaus…
Alles Gute
Monika