HAllo, also meine Frage ist folgende. Ich und meine Freundin haben letztes Jahr ein Kind bekommen (wir leben zusammen in einer Wohnung). Sieh ist noch in der Ausbildung und verdient ca. 400 Euro + Kindergeld für sich. Nun bin ich ja Ihr Untrhaltspflichtig da ich die Vaterschaft unseres Kindes anerkannt habe. Dem Kind bin ich ebenfalls unterhaltspflichtig. Kann man ja so sagen?! Auch wenn wir nichts vom Jugendamt oder sonstigen haben. Nun wollte ich wissen ob ich das in der Steuererklärung angeben kann. Beim Kind wären das bei meinem Gehalt 333,00 Euro und bei meiner Freundin keine Ahnung ?? Würde mich freuen wen n mir jemand die frage beantowrten kann. Oder meint ihr ich brauche nen Steuerberater?
Sie können nichts absetzen. Der Kindesunterhalt kann nie angegeben werden und da Sie zusammen wohnen geht es mit Unterhalt der Mutter auch nicht.
Es wird leider nichts anerkannt.
Gruss
Agnes
Hallo,
da ihr gemeinsam in einer Lebenspartnerschaft in einer Wohnung lebt, gibst Du das einfach in die vorgesehenen Felder der Steuererklärung an.
Deine Lebenspartnerin muss selbst eine Erklärung abgeben.
Sofern die Sachverhalte einfach sind, greife ich immer auf eine gute Software zurück, mit der man eine gute Steuererklärung abgeben kann. Wenn es komplizierter ist, sollte doch besser ein Steuerberater her. Das kann ich natürlich aufgrund der hier gemaachten Angaben nicht beurteilen.
Lieben Gruß
Hallo Jens,
meiner Meinung nach ist es ein Trugschluß, daß Du Deiner Freundin Unterhalt schuldest. Ihr seid nicht verheiratet.
Das zu Punkt 1.
Zu Punkt 2: Klar kannst Du Deinen Unterhalt für das Kind in der Steuererklärung angeben. Anlage Kind(?), da werden die konkreten Summen gefragt.
Laß mich Dir aber einen Rat geben: Hol Dir sowohl beim Jugendamt als auch bei einem Anwalt Deines Vertrauens Rat.
Das Jugendamt hilft auch den unterhaltsverpflichteten Vätern ehrlich und fair. Wenn sie zahlungswillig sind und erkennen lassen, daß sie sich nicht vor ihrer Unterhaltsverpflichtung drücken wollen. Es geht immer und nur um das Wohl des Kindes/der Kinder.
Laß Dir dort eine Urkunde erstellen, einen sogenannten Titel. Dann kannst Du/könnt Ihr planen und hast/habt einen Nachweis und Sicherheit für überall, auch für den Fall, den ich Dir nicht wünsche, daß die Lebensgemeinschaft irgendwann auseinandergeht…
Und dann suche auf www.anwalt.de einen Fachanwalt für Familienrecht. Laß Dir das bestätigen, was ich gesagt habe wegen Unterhalt für Deine Freundin. Frag, wer unterhaltspflichtig ist, wenn nicht Du, und was für Leistungen (vom Staat) Euch Wenigverdienern noch zustehen …
Glaub mir, die max. 190 EUR für eine Erstberatung sind gut angelegt.
Viel Glück, liebe Grüße
Andreas
hallo,
einen steuerberater (oder, alternativ, hilfe durch den lohnsteuerhilfeverein) braucht nur, wer die steuererklärung nicht selbst machen kann oder will. ob du einen steuerberater brauchst, kannst du selbts entscheiden, indem du für dich klärst, inwieweit du dich mit der materie beschäftigen willst.
die antwort auf deine frage kannst du ganz einfach durch googlen selbst ermitteln: einfach die suchbegriffe „kind“, „unterhalt“ und „steuererklärung“ eingeben.
antwort auf deine frage findest du u.a. bei
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererkl…
saludos, borito
hallo,
ich wüßte nicht, das man Unterhalt von der Steuer absetzten kann
lisa
hallihallo, was willst du denn bei der steuer da absetzen? nicht das ich wüßte und ein steuerberater ist nicht ganz verkehrt. sie wissen meistens besser bescheid was man alles geltend machen kann.
gruß yvi
Da du nichts schriftlich hast geht das nicht aber nehme den Freibetrag für dich .Mußt du auf der Steuerkarte eintragen lassen.
hallo,
da kann ich dir leider keinen rat geben, kenne ich mich auch nicht mit aus.
alles gute
Wenn ihr zusammen wohnt ist das mit der Unterhaltspflicht nicht so eng. Du bist ihr gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet, im gemeinsamen Haushalt geht man eher von Einigungen aus. Du hast einen Kinderfreibetrag, der dir bei deiner Steuererklärung angerechnet/gutgeschrieben wird.
Schreib das doch an Experten im Steuerrechtlichen Bereich.
LG Andi
Hi
Unterhalt fuer das Kind kannst du steuerlich nicht absetzen, leider. Einzig dem Kinderfreibetrag, denn das Finanzamt prueft, da ihr beide das haelftige Kindergeld bekommt (Guenstigkeitspruefung).
Interessant wird es erst, wenn ihr Betreungskosten usw. fuer das Kind habt. Eine gute Hilfer ist auch der „grosse Konz“.
Unterhalt fuer die Freundin kannst absetzen. Diese muss den Betrag aber in ihrer Erklaerung als Einkommen angeben.
Also muesst ihr mal rechnen (oder rechnem lassen), was besser ist. Ich denke aber aufgrund ihres geringes Einkommens sollte es sich positiv auswirken, wenn du denn Unterhalt absetzt.
Ich wueder das schriftlich manchen und den Betrag auf offiziel ueberweisen…
Gruss
Hallo muss hier leider passen!
Steuerberater halte ich aber für übertrieben!
Gruss Hermann
Hallo,
also die genauen Summen kann ich Dir auch nicht sagen.
Aber ‚zahlen‘ müßtest Du Unterhalt ja erst, wenn ihr getrennt leben würdet.
Da ihr zusammen wohnt, mußt Du das glaub ich nicht angeben. Könnte sogar sein, daß das Nachteile für Deine Freundin hat (steuerfrei ist ja nur bis 400€), würde da an Deiner Stelle lieber einen Steuerberater fragen, um nichts falsch zu machen. Vieleicht hat der ja noch Tipps, wie ihr sonst Steuern sparen könnt.
Viele Grüße
Paola
Hallo Jens, ich war leider außer Gefecht gesetzt, deshalb kann ich erst heute antworten.
Die Unterhaltsleistungen kann man in der Steuererklärung eintragen. Ich glaube, unter Allgemeine Ausgaben. Da gibt es eine Zeile Unterhaltsleistungen.
Viele Grüße
ich glaube sowas kann man nicht bei der steuer absetzen
Hallo,
da sie auch anspruch auf kindergeld haben, weil es ja ihr kind ist, können sie keinen unterhalt absetzen, da sie die anteiligen kinderfreibeträge zugerechnet bekommen!
Aber einen steuerberater fragen schadet nicht!!
Gruß