Hallo liebe Experten
Ich habe folgendes Problem.Mein Sohn zahlt jeden Monat 240€ Unterhalt für sein Unehelichen Sohn,nun bekam er Post von einem Anwalt aus Belgien das der Unterhalt neu berechnet werden muß,da er in Belgien höher liege als hier bei uns,zusätzlich soll er die KITA 120€ zahlen da die Mutter in Deutschland ein Praktikum absolviert das jetzt im Sommer vorbei ist.Kann mir einer sagen mit welcher höhe Unterhalt mein Sohn jetzt eventuell rechen muß??
Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe!!
Sorry, ich kann dir leider nicht weiterhelfen.
Da anscheinend das uneheliche Kind in belgien wohnt, gilt der dortige Unterhaltssatz und die sortigen Gesetze. Sollte Ihr Sohn genügend Geld verdienen, wird er wohl nicht drum herum kommen mehr Unterhalt zu zahlen, was leztendlich aber ein EG-Anwalt errechnen muß. Sollet Ihr Sohn unter seinem Selbstbehalt nach der Unterhaltsforderung/KITA-Forderung sein, so brauch er nicht den vollen Satz zu zahlen, den Selbstbehalt darf er immer behalten. In deutschland ist es so, dass wenn ein unterhalstpflichtiger unter den Selbstbeahlt kommt, er sogar dazu verpflichtet werden kann einen Nebenjob anzunehmen um den Unterhalt seines Kindes/Kinder zu gewährleisten. Ihr müßt diese ganze Sache einem Anwalt übergeben, Belgien ist nicht Deutschland.
Da anscheinend das uneheliche Kind in belgien wohnt, gilt der dortige Unterhaltssatz und die sortigen Gesetze. Sollte Ihr Sohn genügend Geld verdienen, wird er wohl nicht drum herum kommen mehr Unterhalt zu zahlen, was leztendlich aber ein EG-Anwalt errechnen muß. Sollet Ihr Sohn unter seinem Selbstbehalt nach der Unterhaltsforderung/KITA-Forderung sein, so brauch er nicht den vollen Satz zu zahlen, den Selbstbehalt darf er immer behalten. In deutschland ist es so, dass wenn ein unterhalstpflichtiger unter den Selbstbeahlt kommt, er sogar dazu verpflichtet werden kann einen Nebenjob anzunehmen um den Unterhalt seines Kindes/Kinder zu gewährleisten. Ihr müßt diese ganze Sache einem Anwalt übergeben, Belgien ist nicht Deutschland…
Da anscheinend das uneheliche Kind in belgien wohnt, gilt der dortige Unterhaltssatz und die sortigen Gesetze. Sollte Ihr Sohn genügend Geld verdienen, wird er wohl nicht drum herum kommen mehr Unterhalt zu zahlen, was leztendlich aber ein EG-Anwalt errechnen muß. Sollet Ihr Sohn unter seinem Selbstbehalt nach der Unterhaltsforderung/KITA-Forderung sein, so brauch er nicht den vollen Satz zu zahlen, den Selbstbehalt darf er immer behalten. In deutschland ist es so, dass wenn ein unterhalstpflichtiger unter den Selbstbeahlt kommt, er sogar dazu verpflichtet werden kann einen Nebenjob anzunehmen um den Unterhalt seines Kindes/Kinder zu gewährleisten. Ihr müßt diese ganze Sache einem Anwalt übergeben, Belgien ist nicht Deutschland…
Hallo, es kommt ganz darauf an was er verdient…verlangen kann man immer viel, aber ob es auch angemessen ist, muß est geprüft werden.
LG
Hallo,
im Prinzip müssen beide Elternteile in gleicher Weise und entsprechend ihren finanziellen Mitteln für die Versorgung des Kindes aufkommen.
Diese Unterhaltspflicht heisst in Französich ‚rente alimentaire‘
Leider gibt es diesen Teil der Webseite des belgischen Staates nur auf Französisch. Hier der Link:
http://www.belgium.be/fr/famille/couple/divorce_et_s…
meist legt der Friedensrichter den Betrag für beide Elternteile fest, wenn sich die Eltern nicht einig werden.
Es gibt also keine gesetzlich vorgeschriebenen Sätze, alles hängt vom Good Will der Eltern und des Gutdünkens des Richters ab.
Es gibt einen Dienst für Kind und Familie, der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien, der Ihnen vielleicht weiterhelfen kann.
hier der Link:
http://www.dglive.be/desktopdefault.aspx/tabid-296/6…
mit freundlichen Grüssen
Philippe Doyen
Guten Abend,
also es tut mir wirklich Leid aber mit den Gesetzen aus Belgien kenn ich mich nicht aus !!!
Kommt jedoch auch bestimmt auf sein Gehalt an !!!
Ich versuch mich mal schlau zu machen wenn ich was finde meld ich mich wieder !
LG und Gute Nacht
Sandy
Hallo nochmal hab im Internet eine Interessante Seite gefunden !!!
Vielleicht hilft sie Ihnen !!
LG Sandy
Hallo, wie hoch der Unterhalt in Belgien ist weis ich nicht, aber in Deutschland kann der Unterhaltspflichtige auch zur Zahlung von Betreuungskosten herangezogen werden, wenn es seinem Einkommen zuzumuten ist. Wenn sich die Mutter auch in Deutschland aufhällt und das Kind in Deutschland eine KITA besucht gelten, denke ich, auch deutsche Rechte. Er kann sich doch mal beim Jugendamt erkundigen.
LG Antje
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Hallo, es kommt ganz darauf an was er verdient…verlangen
kann man immer viel, aber ob es auch angemessen ist, muß est
geprüft werden.
LG
er verdient ca 16-1800€ mtl.
Hallo,
ich bin zwar Belgierin, habe aber keine Erfahrung mit Unterhalt, ich kenne mich also nicht wirklich aus.
Auf der belgischen Wikipedia-Seite habe ich jetzt gelesen, dass die Unterhaltzahlungen in Verhältnis stehen sollen zu dem Lebensstandard von beiden Eltern. Es gibt also keine feste Beträge, es hängt von der finanziellen Situation von beiden Eltern ab. Wenn es extra Kosten gibt (wie die Kita, die in Belgien für Kinder ab 2,5 Jahre alt umsonst ist) oder die Mutter plötzlich weniger verdient (wenn sie ein unbezahltes Praktikum macht), dann kann es tatsächlich so sein, dass der Unterhalt höher wird. Es ist aber auch so, dass die Situation vom Vater eine Rolle spielt: wenn er nicht Möglichkeit hat das Geld zu verdienen oder durch extra Zahlungen selber in einer Armutssituation kommen würde, wird den Unterhalt doch nicht erhöht.
Am besten einen belgischen Rechtsanwalt um Rat bitten…
Liebe Grüße,
Liesbet