Unterhalt ja oder nein

Liebe/-r Experte/-in,

mein Schwiegermutter ist mit 62 ausgezogen. Muss meine Schwiegervater von seiner Rente Unterhalt zahlen?
BZW. muss er das bezahlte Haus (ca. 120m2)verkaufen und sie auszahlen, wenn sie einen Antrag auf Harz IV stellt?
Sie steht jetzt seit 2 Jahren mit im Grundbuch.
Vielen Dank
Die friesin

Hallo Friesin,
es gibt es einen sogenannten Trennungsunterhalt, wenn ein Ehepartner seinen Lebensstandard aufgrund der Trennung nicht mehr halten kann. Das bedeutet, dass Deine Schwiegermutter einen Unterhaltsanspruch hat, wenn das Einkommen Deines Schwiegervaters nicht unerheblich höher liegt, als das Deiner Schwiegermutter. Dies gilt um so mehr, als Deine Schwiegermutter ALG II beantragen müsste.
Eine Regelung hinsichtlihc des Hauses wäre erst im Ehescheidungsverfahren erforderlich, um das aufgrund der Ehe begründete gemeinsame Eigentum aufzuheben.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,

Ehegatten sind einander zum Unterhalt bis zur Scheidung verpflichtet. Se.lbstverständlich muss der Schwiegervater Unterhalt bezahlen, rd. 50% seiner Alterseinkünfte. Er hat da aber einen Selbstbehalt on rd. 700 Euro. Nach einer Scheidung muss er die während der Ehe erwirtschafteten Versorgungsnaprüche zur Hälfte abgeben (ohne Selbstbehalt!).

Das selbstgenutzte Haus muss er nicht verkaufen, er muss aber einen Mietanteil für die von ihm genutzte Hälfte bezahlen. Im Falle einer Scheidiung muss geprüft werden, wie hoch der Zugewinn-Ausgleichsnaspruch besteht. Da kann nur ein Fachanwalt für Familienrecht helfen.
Ingeborg