Hallo zusammen, wichtige Frage … Ich habe während meiner Schulzeit Unterhalt bekommen. 2009 habe ich eine Ausbildung begonnen, musste diese jetzt 2012 aus gesundheitlichen Gründen und OP unterbrechen… Möchte nun auf nem Berufskolleg mein Abitur nachholen… Und danach studieren … Kann die Ausbildung nämlich nicht beenden, weil mein Körper das auf Dauer nicht mit machen wird… Was steht mir in dem Fall zu? Denn die Ausbildung ist nicht beendet und nicht wegen kein Bock sondern weil es nicht geht… Kindergeld bis 25? Unterhalt noch? Bis 27? Das Kolleg bietet Bafög an Elternunabhängig und Darlehensfrei aber steht mir bevor ich das in Anspruch nehme noch kindesunterhalt bis 27 zu?? Ich werde im November diesen Jahres 25… Danke im Vorraus für eventuelle Antworten …
Kindergeld steht dir bei einem Studium bis zum 27ten Lebensjahr zu.Die Unterhaltsleistungen von den Eltern müssen geklärt werden natürlich schriftlich erst danach Bafög beantragen.Bekommst du Bafög und willst dann Unterhaltszahlungen fordern dann wird dein ganzes Einkommen angerechnet.Wenn du dann zuviel hast brauchen die Eltern nicht mehr zahlen.Die Eltern/Teile brauchen nur bis zum 25ten Lebensjahr bezahlen.