Unterhalt - ja oder nein

Hallo Leute,

ich habe da ein Problem.

Ich bin 2 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, die sind 14 und 16 Jahre. Die Kinder leben beim Vater, der wohlhabender Arzt ist.

Da ich nicht gearbeitet habe, mußte mein jetziger Mann mir, gerichtlich entschieden, das Geld für den Unterhalt geben.

Jetzt hat sich die Situation geändert. Ich arbeite seit 2 Monaten, verdiene 1600 Euro (netto 795 Euro) und mein Mann hat seit einem Monat keinerlei Einkünfte mehr.

Jetzt hat mein Ex natürlich sofort einen Anwalt eingeschaltet, als er gehört hat, dass ich eine Arbeit aufgenommen habe.

Muß ich bei unserem geringen Familieneinkommen noch Unterhalt für meine Kinder zahlen? Kann ich die Angelegenheit auch ohne Anwalt regeln?

Danke für die Hilfe
Hedi

Heidi,

Der an sich zu zahlende Unterhalt wird begrenzt durch den sogenannten SELBSTBEHALT , der einer unterhaltsverpflichteten Person zum Leben verbleiben muss. Die Höge des Selbstbehaltes wird in den Gerichtsbezirken durch die Richtlinien der Oberlandesgerichte unterschiedlich festgesetzt. Es wird unterschieden, ob der Unterhaltsverpflichtete erwerbstätig ist oder nicht und ob er in den alten oder neuen Bundesländern lebt.

Im Regelfall wird von einem Selbstbehalt in Höhe von 1500 DM ( 1370 DM Ost) bei Erwerbstätigen und in Höhe von 1300 DM netto ( 1190 DM Ost ) bei nichterwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern ausgegangen. Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern beträgt dagegen 1800 DM ( 1645 DM Ost bei erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners, ansonsten 1460 DM )

Artikel : Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, aus : Eltern und Kinder ( Anette Schulte) 1. Auflage 2000 S.132 ff

TOM

Was hältst du von dem Spruch:

Gleiches Recht für Alle?

oder ist Mann grundsätzlich nur zu Zahlungen verpflichtet?

gruss
winkel

ach, und Du würdest bei 1500 Mark netto…
…ohne zu zögern 1000 Mark Unterhalt abdrücken.

Ist klar. :wink:

ciao,
erik

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mich wundert…
Hallihallo

das niedrige netto Einkommen in Relation zum Brutto. Du hast vermutlich Lohnsteuerklasse 6. Nur dann komme ich laut Gehaltsrechner ungefähr auf das Netto Gehalt.
Dies kann ja eigentlich nur zwei Gründe haben. Entweder neu verheiratet/liiert oder auf Lohnsteuerjahresausgleich hoffend. Dies ist aber wichtig für die Berechnung des Zahlungsbetrages.

Gruß Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi erik,

Unterhalt wird berechnet und da gibt es Grenzen. Denn es ist nicht so, daß durch Unterhaltsleistungen der Unterhaltspflichtige zum Sozialfall gemacht wird.

Aber in diesem Fall hat wohl Mann jahrelang gezahlt, jetzt wo sich die Sach- und Vermögenslage gedreht hat, meint Frau nicht zahlen zu müssen.

Gleiches Recht für alle: Wer verdient, muß dem der nicht verdient Unterhalt leisten. Und Kindern muss der Unterhalt leisten, der sie nicht betreut, soweit dieser ein ausreichendes Einkommen zur Verfügung hat. Betonung liegt auf „ausreichend“.

Es geht hier um die Kinder!!!

BeiEx-Ehegattenunterhalt, seh ich das etwas anders.
gruss
winkel

wer lesen kann…
…ist klar im Vorteil.

Aber in diesem Fall hat wohl Mann jahrelang gezahlt, jetzt wo
sich die Sach- und Vermögenslage gedreht hat, meint Frau nicht
zahlen zu müssen.

Der NEUE Ehemann der Fragenden hat ihr das Geld für den Unterhalt gegeben da sie selbst nichts verdiente. Der (offensichtlich) sorgeberechtigte Vater der Kinder war in diesem Fall gar nicht unterhaltspflichtig.
Was sich bei der Fragerin geändert hat: Ihr jetziger Mann hat kein Einkommen mehr, dafür verdient sie wohl jetzt 1600 €.
Und das ist die Grundlage für die Berechnung des Unterhalts den die Mutter gegenüber ihren Kindern (nicht dem Ex) leisten muß. Nur ob und wieviel Unterhalt sie zahlen muß weiß ich nicht, deshalb antworte ich auf die eigentliche Frage nicht und enthalte mich auch sonstiger Komentare…

Aber hauptsache mal gemeckert…

Gruß Stefan

Hi Stefan,

Der NEUE Ehemann der Fragenden hat ihr das Geld für den
Unterhalt gegeben da sie selbst nichts verdiente.

Das musste er auch; denn bei der Berechnung des Unterhaltes für die Kinder wird das Haushaltseinkommen zugrunde gelegt und nicht, was die Kindesmutter zur Verfügung hat.

Der
(offensichtlich) sorgeberechtigte Vater der Kinder war in
diesem Fall gar nicht unterhaltspflichtig.

Doch. Nur dass er die auf ihn entfallende Summe natürlich nicht jeden Monat auf sein eigenes Konto überweisen musste. So laut wiehert der Amtsschimmel zum Glück noch nicht. Prinzipiell teilen sich die Kindeseltern den Unterhalt anteilig auf.

Was sich bei der Fragerin geändert hat: Ihr jetziger Mann hat
kein Einkommen mehr, dafür verdient sie wohl jetzt 1600 €.
Und das ist die Grundlage für die Berechnung des Unterhalts
den die Mutter gegenüber ihren Kindern (nicht dem Ex) leisten
muß. Nur ob und wieviel Unterhalt sie zahlen muß weiß ich
nicht, deshalb antworte ich auf die eigentliche Frage nicht
und enthalte mich auch sonstiger Komentare…

Ich rate ihr (hoffentlich liest sie es), schnellstens zum Jugendamt zu gehen und alles in die Wege zu leiten für einen neuen Unterhaltstitel. Aber gute Karten wird sie da nicht haben, wenn sie hofft, nichts zahlen zu müssen. Nur, weil ihr momentan zur Verfügung stehender Lebensunterhalt nicht ausreicht, Unterhalt für die Kinder zu zahlen, bedeutet das nicht, dass sie das nicht irgendwann alles nachzahlen muss, wenn sie denn mal entsprechend mehr Geld auf Kante hat. Kindesunterhaltsszahlungen verjähren nicht.

Viele Grüße
Jana

Haushaltseinkommen und Unterhalt
Hallo, Jana!

Der NEUE Ehemann der Fragenden hat ihr das Geld für den
Unterhalt gegeben da sie selbst nichts verdiente.

Das musste er auch; denn bei der Berechnung des Unterhaltes
für die Kinder wird das Haushaltseinkommen zugrunde gelegt und
nicht, was die Kindesmutter zur Verfügung hat.

Gilt diese Regelung des Haushaltseinkommens nur für den Fall, daß einer der geschiedenen Ehepartner neu verheiratet ist, oder zählt es auch, wenn der Unterhaltspflichtige z.B. unverheiratet mit neuem Partner „nur“ zusammenlebt? Falls ja: kannst du mir in etwa sagen, in welchen Paragraphen ich das hieb- und stichfest nachlesen kann?
Evtl. wäre einer Freundin damit sehr geholfen. Ihr Ex zahlt für die gemeinsame Tochter keinen Pfennig Unterhalt, weil er nichts verdient (bzw. nur schwarz arbeitet), lebt aber mit einer sehr gut verdienenden Frau zusammen.

Danke und Gruß vom
Sams

Gleiches Recht für alle: Wer verdient, muß dem der nicht
verdient Unterhalt leisten. Und Kindern muss der Unterhalt
leisten, der sie nicht betreut, soweit dieser ein
ausreichendes Einkommen zur Verfügung hat. Betonung liegt auf
„ausreichend“.

Der Vater hat die dicke Kohle und will nur seinen Hass ausleben!

Es geht hier um die Kinder!!!

Es geht nur um mich!

BeiEx-Ehegattenunterhalt, seh ich das etwas anders.
gruss
winkel