Guten Tag,
mein 18 jähriger Sohn geht weiter zur Schule und bezieht Unterhalt von mir. Er hat kein Konto und will sich auch kein Konto / Sparbuch anlegen. Der Unterhalt ist eine Bringschuld, aber wie soll ich die Unterhaltszahlungen leisten, wenn die ENtfernung zu groß ist und der Herr Sohn mich ausspielen will? Ich kann kein Konto auf seinen Namen anlegen lassen, da er nicht unterschreiben wird. Das ist alles Schikane und ich habe dauernd böse Briefe aber auch kein Geld für einen Anwalt übrig. Tolle „Bratwurst“… Wer weiß einen Rat? Sparbuch? Gibt es noch Bargeldanweisungen durch die Post und wie sicher ist das im Streitfall?
Hi.
Also in so einem Fall kenn ich mich zwar net aus, aber ganz spontan fällt mir als Lösung ein, das du ihm das Geld einfach per Post schickst, und zwar so, das er die Annahme per Unterschrift bestätigen muss und du die Bestätigung dann erhälst.
Oder du eröffnest ein Konto oder Sparbuch, und zahlst das Geld da drauf ein. Und wenn er an das Geld ran will, dann muss er sich halt drum kümmern.
Ich hoff, ich konnt dir trotzdem bisl helfen.
MfG
Ich möchte mich bedanken, daß Du geantwortet hast. Ich spreche noch einmal mit dem Sacharbeiter.
Hallo,
die Bargeldanweisung würde ich nicht machen.
Auch wenn es eine Bringschuld ist, soll dein Sohn sich auch mal kooperativ zeigen.
Möglichkeit 1:
Du schickst ihm das Geld per paypal, dann kann er nur dran, wenn er auch ein Konto hat.
Möglichkeit 2:
Du gehts zum Rechtsanwalt und lässt ihm einen Brief schicken, in dem ihm mitgeteilt wird, dass sein Unterhalt (gekürzt um Anwaltskosten!) bereit gestellt ist und er sich äußern soll, wohin der Unterhalt gehen soll. Wenn er sich nicht äußert, braucht er das Geld ja wohl nicht so dringend.
Möglichkeit 3:
Du sprichst mit einem Notar und überweist regelmäßig auf ein Anderkonto. Hier erlaubst du ihm den Zugriff.
Wie er dann ans Geld kommt, ist sein Problem.
Andere Sache:
Wenn ihr einen so schlechten Kontakt habt, woher weißt du denn, wieviel Unterhalt du zahlen musst?
Sein Einkommen wird doch angerechnet und er schickt dir sicher nicht regelmäßig die Abrechnungen vom SchülerBaFög oder seiner Nebenjobs.
Übrigens:
Er ist verpflichtet, solche staatlichen Hilfen wie BaFög oder Wohngeld in Anspruch zu nehmen und sich auf den Unterhalt anrechnen zu lassen.
Gruß
Jürgen