Hallo, Ich habe mit meiner Exfreundin mit der Ich ca 2,5 Jahre in einer Beziehung lebte (1,5 Jahre zusammen gewohnt) eine kleine Tochter von ca 1,5 Jahren. Ich habe die Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht ist geteilt. Ich kümmere mich jedes Wochenende und später auch im Urlaub um unsere Tochter. Meine Exfreundin hat sich eine Wohnung gesucht und bekommt Harz 4 in das meine Unterhaltszahlung für unsere Tochter (diese habe Ich vorab im Internet ausgerechnet) in Höhe von 240.- Euro mit eingerechnet ist. Heute bekomme Ich einen Brief von der Agentur für Arbeit in dem der Unterhalt berechnet werden und Ich scheinbar auch für meine Exfreundin Unterhalt zahlen soll… Meine finanzielle Situation ist folgende: Ich habe ein monatliches Nettoeinkommen aus nichtselbständger Arbeit von ca. 1650.- Euro und bezahle ca. 430.- Euro für einen Kredit (Ich habe 6 Monate vor der Trennung ein Haus fürs gemeinsame Glück gekauft…) und eben die 240.- Euro Unterhalt( die allerdings durch die AfA neu berechnet werden). Muss Ich mit Unterhaltszahlungen für meine Exfreundin rechnen? Wieviel darf mir zum leben bleiben? Danke für eure Antworten
normal darf kein Geld übrig bleiben. Was ist mit dem Haus passiert, welches abbezahlt wird? Ist natürlich auch schwer zur Zeit ein Haus ohne Verluste zu verkaufen. Wenn Sie verheiratet gewesen wären, so wären die Schulden ehebeding und werden abgezogen. Ich denke doch mal das dieses bei Ihnen genau so gehandelt wird. Leider muss ich mich für meine Geschlechtsgenossen teilweise schämen. Komisch ist es das diese immer wieder arbeiten gehen können, sobald der Unterhalt nicht mehr bezahlt wird:frowning: ! Bei mir ist es genau anders rum, aber da darf man sich nicht drüber aufregen, dass sind unsere Gesetze! Wenn man Unterhalt fürs Kind und die Rate abzieht, dann geht da gar nichts mehr. Die Frage ist nur, ob sie diese anerkennen. Nicht nur auf das Jugendamt hören, selber auch einen Anwalt einschalten.
Gruß
Agnes
Hallo,
leider wirst Du in den sauren Apfel beißen müssen und für Deine Ex auch noch zahlen. Ihr steht auf jeden Fall für sich ein Betreuungsunterhalt zu, da sie aufgrund des Kindes nicht voll arbeiten kann. Die Höhe ist sehr unterschiedlich. Dein Kredit für das Haus ersetzt die Mietzahlung die Du ja sparst. Deiner Ex darf es eben aufgrund des Kindes nicht schlechter gehen als Dir.
LG Anne
Hallo Gee4tii,
Die Agentur für Arbeit versucht auf jeden Fall Unterhalt für ihre Ex zu bekommen, weil,sie ist nicht vermittelbar. Also kann sie ihr eigenes Geld nicht verdienen auf Grund des Kindes.
In Ihrem Fall wäre es aber von Dringlichkeit einen Rechtsanwalt auf zu suchen, er kann ihnen sagen was und wieviel sie zahlen müssen.
Den Kindesunterhalt auf jeden Fall, bei Ihrer Ex solange die Kleine nicht im Kindergarten ist, weil sie sich dann eine halbtags Stelle suchen kann und auch muss, darauf müssen sie dann bestehen.
Den Lebensunterhalt für sie beträgt ca. 1100,00 € und den Rest können die vereinnahmen.
Ich bitte Sie höflichst, mit diesem Schreiben von der Arge mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.
Die Gesetze haben sich dies bezüglich verändert.
mfg
Angela06
Bin kein Experte. Ein Anwalt für Familienrecht und soziales wäre wohl angebracht zu fragen
Hallo.
Zu dem Unterhalt für deine Ex-Freundin kann ich erstmal nichts sagen.
Der Unterhalt für das Kind errechnet sich aus der Düsseldorfer Tabelle.
Darin ist auch festgesetzt wieviel zum Leben bleiben muss.
Für mich ist nur verwunderlich das die Agentur für Arbeit jetzt alles neu berechnen will. Lass dich da nicht ins Boxhorn jagen.
Zur Not würde ich mir Hilfe bei einem Anwalt suchen wenn du eine Rechtschutzversicherung hast oder vielleicht mal beim Jugendamt nachfragen denn da müsste dir auch eine allgemeine Auskunft gegeben werden können.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen
Hallo,
Danke an alle für die schnelle Antworten. ICH habe den Unterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet.
Ich habe das gemacht bevor Ich vom Amt angeschrieben wurde um die Versorgung meiner Tochter zu gewährleisten…
Es wird jetzt alles nicht neu sondern erstmalig berechnet.
Ich denke mittlerweile auch das Ich einen Anwalt zuhilfe ziehen sollte.
Danke nochmal
Hi,
unterhalt für das kind ist unstreitig. die berechnung erfolgt über die aktuelle düsseldorfer tabelle. ich denke, diese hast du auch entsprechend genutzt.
zum einen: Du bist nicht unterhaltspflichtig für Deine Ex-freundin, solange Ihr nicht verheiratet gewesen sein. Die agentur für arbeit ist nicht zuständig für den unterhalt und kann diesen auch nicht festlegen.
der einzige unterhalt, welcher noch auf dich zukommen kann ist der sog. betreuungsunterhalt. Dieser wird gezahlt, da die Kindsmutter auf das Kind aufpasst und somit keiner arbeit nachgehen kann. Diesen Unterhalt kann Sie aber nur geltend machen, bis das kind 3 jahre alt ist. Dann muss sie arbeiten.
Der kredit ist zwar eine belastung deiner situation, jedoch ist die rechtssprechung nicht eindeutig inwieweit dieser angerechnet wird. Manche Jugendämter ziehen diesen ab, manche nicht. Dein Minimum zum Leben steht auch in der düsseldorfer tabelle unter dem punkt selbstbehalt
hallo,
ich bin mir nicht wirklich sicher, aber ich meine du hast einen Selbstbehalt von 1000,-!
Von deinem Nettogehaltwird ein Pauschbetrag für besondere Ausgaben abgezogen und dann der Kindesunterhalt, wenn du dann noch etwas über 1000,- zur Verfügung hast, kann es tatsächlich sein, das du ihr auch was schuldest!
Hoffe es gibt hier noch antworten die für dich etwas präziser sind!
Alles Gute!
Muss Ich mit Unterhaltszahlungen für meine Exfreundin rechnen?
Wieviel darf mir zum leben bleiben? Danke für eure Antworten
Allso das du für deine Ex zahlen mußt glaube ich nicht,da eine neue Regelung heraus kam.Danach muß mann 3 Jahre zusammen gelebt haben um Untehalt zu bekommen.
Dein Selbstbehalt sind 1000€.
Hallo,
schön, das Du den Kontakt zu Deinem Kind halten kannst.
Natürlich mußt Du nicht nur für das Kind zahlen, sondern auch Betreuungsunterhalt für die Mutti. Eigentlich soviel, wie sie eigentlich verdienen würde. Meistens fällt man dann wohl auf den sog. Selbstbehalt zurück.
Der Selbstbehalt würde so bei 900 Euro liegen. Vermutlich würdest Du darauf zurückfallen, wenn die Dame nicht arbeiten will oder kann.
Ich glaube nicht, dass ein Kredit da was ausmacht, denn schliesslich nutzt Du ja das Haus auch und zahlst keine Miete.
Man könnte natürlich versuchen, zur argumentieren, dass sie sich ja nicht um das Kind zu kümmern braucht, wenn sie sich arbeitsuchend meldet. Aber das muss wohl ein geschulter Anwalt besser bewerten können.
Beste Grüsse
Hallo,
ja ok. Dann nochmal vielen Dank an euch alle. Ich weiss jetzt das Ich die nächsten 1,5 Jahre meine Lebensweise auf ECO umstellen muss…
Der Unterhalt um den es sich dreht ist dieser „Betreuungsunterhalt“. Deshalb wird er auch von der Agentur für Arbeit von mir eingefordert, da ja meine Exfreundin von selbiger Hartz4 bekommt.
PS: So langsam verstehe Ich warum so viele Existenzen zu Grunde gehen. Ich bin der Meinung das es dem Gegenüber sehr Leicht gemacht wird zu gehen. Meine Freundin sagte mir 1 Woche bevor wir ins Haus einziehen wollte sie habe Gefühle für jemand anderen und liebt mich nicht mehr. Wenn Sie sich von mir trennt stehen Ihr 1050,- Euro (ohne einen Finger krumm zu machen) zu plus ein Freibetrag von ca 100.- für einen Minijob (Sie bedient in der Disco)
Ich finde diese „Hilfe“ falsch. Vater Staat sollte und muss helfen - aber nicht bei solchen „niederen Beweggründen“
Hätte meine Oma vor 50 Jahren zu Ihren Mann das selbe gesagt wäre sie auf der Strasse verhungert.
Danke an für eure Zeit und Mühe,
Gruss
Gee4tii
Hallo,
ihnen müssten ca.1000,-€ für ihren Lebensunterhalt zahlen. Bei dem Kredit für das Haus hängt es davon ab ob ihre Expartnerin Miteigentümer ist. Wenn ja muss sie die Hälfte des Abtrags zahlen. Wenn nein ist es ihr privat Vergnügen und sie dürfen den Kredit nicht vor der Unterhaltsberechnung abziehen.
M.f.G.
mom61
… ich finde es mindestens genauso beschissen. Der Staat hat so eine Möglichkeit gefunden, einen anderen die Zeche bezahlen zu lassen.
Meiner Meinung nach mußt du nichts an deine Ex zahlen ich glaube der Selbstbehalt liegt bei 900 Euro
So schnell schießen die Preußen nicht. Erst einmal muss Dir 1.100 EUR verbleiben. Der Kredit dürfte angerechnet werden, ebenso wie der Unterhalt für das Kind, also bleibt da nichts mehr für die Ex.
Die Behörden sind immer ganz schnell, der Staat hat ja kein Geld mehr… Ich würde zum RA gehen!
Viel Glück!
LG
Hallo
Ja das ist echt doof gelaufen!!!
Nach stand vom Jugendamt hast Du ein mindestbehalt von max.900 Euro!der Rest könnte Deine Ex-Freundin einklagen bzw.Das Arbeitsamt denn die zahlen ungern wenn es andere tun könnten!!!
Das Haus und die abtragung weiss nicht die könnten auch sagen Verkaufen !!!
Keine schöne Geschichte viel Glück und kraft !!!
LG Sandy
hallo,
sorry,kann ich nicht helfen
lisa
Hallo,
danke an alle. Ich muss übrigens bezahlen.