Guten Tag,
im Forum findet man viel über Kindesunterhalt. Was aber ist, wenn der Vater noch Kinder aus erster Ehe hat? Wird zum Beispiel das letzte Kind wie das dritte (weil drittes Kind des Vaters) oder wie das erste (weil erstes Kind der Mutter) behandelt? Das ist ja durchaus relevant wenn es um die zu zahlende Summe geht.
Und was wenn die erste Frau mit ihm verheiratet war, die zweite aber nicht - nehmen wir an, sie hätten ein paar Jahre ohne Trauschein zusammen gelebt? Gibt es dann Einschränkungen im Unterhaltsanspruch?
Gibt es irgendwo eine Möglichkeit herauszufinden, wie diese Ansprüche für die zweite Mutter (mit dem letzten Kind) „Pi mal Daumen“ aussähen?
Danke & Gruß
Ramirez