Unterhalt - Kind und Mutter

Guten Tag,

im Forum findet man viel über Kindesunterhalt. Was aber ist, wenn der Vater noch Kinder aus erster Ehe hat? Wird zum Beispiel das letzte Kind wie das dritte (weil drittes Kind des Vaters) oder wie das erste (weil erstes Kind der Mutter) behandelt? Das ist ja durchaus relevant wenn es um die zu zahlende Summe geht.

Und was wenn die erste Frau mit ihm verheiratet war, die zweite aber nicht - nehmen wir an, sie hätten ein paar Jahre ohne Trauschein zusammen gelebt? Gibt es dann Einschränkungen im Unterhaltsanspruch?

Gibt es irgendwo eine Möglichkeit herauszufinden, wie diese Ansprüche für die zweite Mutter (mit dem letzten Kind) „Pi mal Daumen“ aussähen?

Danke & Gruß
Ramirez

Hallo Ramirez,

Kinder sind immer gleichberechtigt, egal aus welcher Ehe oder ob unehelich. Erst ab 18 wird unterschieden ob noch privilegiert oder nicht. Entsprechend ändert sich dann auch der Selbstbehalt des Vaters gegenüber des Kindes.
Wenn es nach Abzug des Kindesunterhaltes noch etwas zu verteilen gibt, dann muß man erst mal sehen welche der Mütter welche Ansprüche hat (meines Wissens nach geht der Betreuungsunterhalt einer Frau vorm Ehegattenunterhalt der geschiedenen Frau)

Nachzulesen in den in den Leitlinien des zuständigen OLG’s

meint
Bröselchen