Kann es sein, dass ein Mann der für 2 Kinder 8 und 11 Jahre Unterhalt zu zahlen hat und an die Frau noch Trennungsunterhalt weniger in der Summe zu seinem eigenen Lebenunterhalt übrig hat als er der Frau Trennungsunterhalt zahlt?
Danke im voraus, für eine Antwort
Hallo Angel,
Kann es sein, dass ein Mann der für 2 Kinder 8 und 11 Jahre
Unterhalt zu zahlen hat und an die Frau noch
Trennungsunterhalt weniger in der Summe zu seinem eigenen
Lebenunterhalt übrig hat als er der Frau Trennungsunterhalt
zahlt?
Ja vielleicht.
Mit mehr Angaben kann die Frage beantwortet werden. Denn es ist zum Beispiel nicht unerheblich wie hoch das Einkommen und alle anderen Kosten (Unterhalt für Kinder, Unterhalt für Ehefrau, Mietkosten gemeinsame Schulden, Einkommen der Ex Ehefrau usw. sind.
Danke im voraus, für eine Antwort
Bitte
Auch ohne Gruss und Anrede
Hallo,
Deine Frage ist nicht ganz klar verständlich. Also kommt eine etwas umständliche Antwort.
Grob skizziert wird der Unterhalt so gerechnet:
Druchschnittliches Einkommen der letzten zwölf (bei Selbständigen und Freiberuflern 36) Monate errechnen. Als Einkommen zählen auch Steuererstattungen, Mieteinnahmen usw.
Davon darf er bestimmte Sachen dann abziehen: Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeiträge, staatl. subventionierte Altersvorsorge, gemeinsame Schuldenbedienung usw.
Dann zahlt er davon den Kindesunterhalt. Ihm müssen, wenn er arbeitet, mindestens 900 Euro Selbstbehalt bleiben.
Bleibt nach dem Kindesunterhalt noch was übrig dann bekommt er meist (je nach OLG-Bezirk) 4/7 und die Ex 3/7 (manchmal bekommt der Verdiener 10 % Arbeitsanreiz o. ä.). Ihm verbleiben (gegenüber der Ehefrau) mindestens 1.000 Euro.
Hat er z. B. nach Zahlung des Kindesunterhaltes 1.200 Euro, wird es nix mit den 3/7 für die Ehefrau. Dann bekommt sie nur 200 Euro und er die 1.000.
Trennungsunterhalt ist - wenn keiner berufstätig ist - immer hälftig anzurechnen. Ist der Mehrverdiener berufstätig, muss ihm mehr bleiben als er an den ehemaligen Ehepartner ausbezahlt.
Der Kindesunterhalt hat aber nichts mit dem Trennungsunterhalt zu tun, der gehört ja den Kindern. Es werden die beiden Unterhalte also nicht addiert.
Mehr Trennungsunterhalt (betrifft nicht den Kindesunterhalt9 als ihm selbst muss er nie bezahlen.
Gruß
Ingrid
* owt
*
Hallo,
Auch Hallo,
Ihm müssen, wenn er
arbeitet, mindestens 900 Euro Selbstbehalt bleiben.
Habe ich da nicht mal was von gelesen, das der vom Einkommen abhängig ist?
Gruß
Ingrid
GvC
Hallo,
Ihm müssen, wenn er
arbeitet, mindestens 900 Euro Selbstbehalt bleiben.Habe ich da nicht mal was von gelesen, das der vom Einkommen
abhängig ist?
die Betonung liegt auf MINDESTENS 900 Euro für einen berufstätigen Barunterhaltspflichtigen.
Wenn jemand 2.000 Euro netto hat und nur für ein Kind bezahlen muss, bleibt ihm selbstverständlich mehr übrig.
Verdient aber jemand nur 1.000 Euro netto und er muss für ein Kind den Barunterhalt bezahlen, dann zahlt er - unterhalb der Düsseldorfer Tabelle - eben nur 100 Euro, da ihm ja der Selbstbehalt von 900 Euro bleiben muss.
770 Euro ist der Selbstbehalt wenn man das Einkommen nicht durch Arbeit hat. Zum Beispiel wenn man Miet- oder Zinseinkünfte oder eine Rente ist der Selbstbehalt MINDESTENS 770 Euro. Sind diese Einkünfte bei 2.000 Euro und hat man nur für ein Kind Unterhalt zu bezahlen, bleiben natürlich mehr als 770 Euro übrig.
Die 900 und die 770 Euro sind die Untergrenze - in der nach oben offenen OLG-Richter-Scala - die jemanden der Barunterhalt bezahlt verbleiben müssen.
Gruß
Ingrid
Hallo,
Hallo,
Habe ich da nicht mal was von gelesen, das der vom Einkommen
abhängig ist?die Betonung liegt auf MINDESTENS 900 Euro für einen
berufstätigen Barunterhaltspflichtigen.
Ich wollte eigentlich genau auf das Gegenteil hinaus.
wenn jemand 10.000 € verdient hat er einen größeren Selbstbehalt.
Gruß
Ingrid
Gruß vom Canadier