Unterhalt kind

hallo

wie ist das denn so, ich bin noch ein elternzeit, danach soll/muß ich für meinen sohn wieder unterhalt bezahlen, der bisher gestundet wurde (ohne einkommen).

ich war vorher halbtags angestellt, werde nicht wieder eingestellt. also quasi arbeitslos, kein anspruch auf arbeitslosengeld, al II auch nicht da meine freundin zu „viel“ verdient.

wie ist das, kann sich der staat die rückstände für den unterhalt von meiner freundin holen? ich dachte immer, ich bin allein dafür haftbar.

lt. aussage jugendamt muß ich vollzeit arbeiten, wir haben 4 kinder, meine freundin arbeitet ganztags, interessiert nicht. ich soll mich um eine pflegemutter kümmern. dürfen die das verlangen?

wichtigster punkt ist, darf der staat meiner freundin ans geld wenn es um unterhalt und rückzahlung meiner aufgelaufener unterhaltsrückstände geht?

al II zu beantragen ist unsinn, da meine freundin zu viel verdient. wenn ich es nicht beantrage, geht das jugendamt davon aus, dass ich einkommen besitze und werde per gericht zur sofortigen zahlung bis zur eidesstattlichen versicherung aufgefordert. aber ich hab halt nix. niemand konnte mir bisher beantworten inwieweit und wann ich mit meiner freundin zusammenbeurteilt werde und wann nicht. harzt IV ist klar, aber welche auswirkung hat das dann auf die zahlung unterhalt und rückstände.

bissl wirr, aber im groben sollte es rüberkommen worums geht. details kann ich ja noch nachreichen.

gruß less

Hallo Less,

ich glaube, ich muss des Allgemeinverständnisses halber ein paar Fragen stellen:

wie ist das denn so, ich bin noch ein elternzeit, danach
soll/muß ich für meinen sohn wieder unterhalt bezahlen, der
bisher gestundet wurde (ohne einkommen). ich war vorher halbtags angestellt, werde nicht wieder eingestellt.

Elternzeit erhalten nur Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach dem Ende der Elternzeit müsstest Du also gar nicht „wieder eingestellt“ werden. Du bist es nach wie vor. Nach dem Ende der Elternzeit müsste Dir also Dein Arbeitgeber erst einmal kündigen.

also quasi arbeitslos, kein anspruch auf
arbeitslosengeld, al II auch nicht da meine freundin zu „viel“
verdient.

Wenn Du in gekündigter Stellung bist, musst Du Dich - schon in Deinem eigenen Interesse (Rentenversicherungsbeiträge u. ä.) bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Hier gehe ich davon aus, dass Du ja arbeitsfähig bist. Ob Du letzten Endes etwas ausgezahlt bekommst, ist etwas anderes.

wie ist das, kann sich der staat die rückstände für den
unterhalt von meiner freundin holen? ich dachte immer, ich bin
allein dafür haftbar.

Ja, bist Du auch bzw. in besonderen Fällen in gerader Linie mit Dir Verwandte. Das ist dann aber wirklich eine sehr spezielle Sache. Jedenfalls kann Deine Freundin nicht für Deine Schulden - an wen auch immer - haftbar gemacht werden.

lt. aussage jugendamt muß ich vollzeit arbeiten, wir haben 4
kinder, meine freundin arbeitet ganztags, interessiert nicht.

Naja, es reicht ja nicht, einfach bloß 4 Kinder zu haben. Es ist maßgeblich, ob diese versorgt sind, zum Beispiel durch Schulbesuch oder Tageseinrichtung. Ich arbeite auch vollzeit und bin sogar alleinerziehend. Möglichkeiten gibt es durchaus.

ich soll mich um eine pflegemutter kümmern. dürfen die das
verlangen?

Na klar. Im Namen des Kindes, das Du mit in die Welt gesetzt und für das eigentlich auch DU verantwortlich bist. Das Jugendamt setzt lediglich die Interessen des Kindes durch.

wichtigster punkt ist, darf der staat meiner freundin ans geld
wenn es um unterhalt und rückzahlung meiner aufgelaufener
unterhaltsrückstände geht?

Also zuerst einmal will Dir nicht „der Staat“ ans Geld, sondern Dein Kind Essen, Trinken und Kleidung. SO würde ich die Sache aufzäumen! Deiner Freundin greift niemand ins Portemonnaie.

al II zu beantragen ist unsinn, da meine freundin zu viel
verdient. wenn ich es nicht beantrage, geht das jugendamt
davon aus, dass ich einkommen besitze und werde per gericht
zur sofortigen zahlung bis zur eidesstattlichen versicherung
aufgefordert. aber ich hab halt nix. niemand konnte mir bisher
beantworten inwieweit und wann ich mit meiner freundin
zusammenbeurteilt werde und wann nicht. harzt IV ist klar,
aber welche auswirkung hat das dann auf die zahlung unterhalt
und rückstände.

???
Was die Beantragung angeht, siehe oben. Das Jugendamt hat im Übrigen diverse Möglichkeiten, sich Deine wahren Vermögenswerte offenlegen zu lassen. Wenn Du kooperierst und diesen Antrag stellst, der sowieso auch in Deinem Interesse sein dürfte, hast Du doch dem Jugendamt absolut Genüge getan. Warum sperrst Du Dich so dagegen?

Insofern glaube ich auch nicht, dass Dir „Hartz IV“ wirklich „klar“ ist. Dass Du momentan nicht die Möglichkeit hast, für den Unterhalt Deines Kindes aufzukommen, bedeutet nicht die Entbindung von Deiner Unterhaltsschuld. Eine Stundung ist kein Wegfall, sondern ein Aufschub. Vermutlich erhält die Mutter Deines Kindes über das Jugendamt Unterhaltsvorschussleistungen. Diese bemessen sich allerdings immer nur am Mindesunterhaltsanspruch eures Kindes. Die Differenz zwischen diesem und dem in einem Titel festgesetzten, von Dir zu zahlenden monatlichen Unterhalt entfällt genauso wenig und summiert sich von Monat zu Monat, den Du nicht zahlungsfähig bist, weiter auf. Noch in zwanzig Jahren wirst Du dafür locker zur Konsequenz gezwungen werden.

bissl wirr, aber im groben sollte es rüberkommen worums geht.
details kann ich ja noch nachreichen.

Tja, dumm gelaufen. Aber derjenige, der Dein Kind gerade mit allem Drum und Dran versorgt, kann auch nicht sagen, dass er nichts hat. Irgendwie müsst ihr euch da als verantwortungsvolle Eltern schon einig werden.

Viele Grüße
Jana

Hallo Less,

al II zu beantragen ist unsinn, da meine freundin zu viel
verdient. wenn ich es nicht beantrage, geht das jugendamt
davon aus, dass ich einkommen besitze und werde per gericht
zur sofortigen zahlung bis zur eidesstattlichen versicherung
aufgefordert.

Geh und beantrage das. Wo ist das Problem? Wenn der Antrag im Sand verläuft, dann ist das am Ende eben so.

hallo

wie ist das denn so, ich bin noch ein elternzeit, danach
soll/muß ich für meinen sohn wieder unterhalt bezahlen, der
bisher gestundet wurde (ohne einkommen).

ich war vorher halbtags angestellt, werde nicht wieder
eingestellt. also quasi arbeitslos, kein anspruch auf
arbeitslosengeld, al II auch nicht da meine freundin zu „viel“
verdient.

wie ist das, kann sich der staat die rückstände für den
unterhalt von meiner freundin holen? ich dachte immer, ich bin
allein dafür haftbar.

lt. aussage jugendamt muß ich vollzeit arbeiten, wir haben 4
kinder, meine freundin arbeitet ganztags, interessiert nicht.
ich soll mich um eine pflegemutter kümmern. dürfen die das
verlangen?

das Problem ist, dass Unterhaltspflichtverletzung gem § 170 Strafgesetzbuch eine Straftat ist. Du kannst deswegen angezeigt werden…
Einfachste Lösung: such dir einen Nebenjob (400 Euro Basis) und zahle davon laufenden Unterhalt und vereinbare mit der Unterhaltsvorschusskasse (denke mal dass dein Sohn UVG bekommen hat) eine Rückzahlung in Raten. Dnn hast du deine Ruhe und dein Sohn endlich wieder ausreichend Unterhalt!

wichtigster punkt ist, darf der staat meiner freundin ans geld
wenn es um unterhalt und rückzahlung meiner aufgelaufener
unterhaltsrückstände geht?

Kann sein, wenn du deiner Freundin und den 4 Kindern den Haushalt schmeisst, wovon auszugehen ist wenn die vollzeit beschäftigt ist, hast du Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld das dir deine Freundin zu zahlen hat und das gepfändet werden kann…Die Gerichte gehen dabei auch von einem hypothetischen Anspruch aus, dh auch wenn wirklich nichts gezahlt wurde!

al II zu beantragen ist unsinn, da meine freundin zu viel
verdient. wenn ich es nicht beantrage, geht das jugendamt
davon aus, dass ich einkommen besitze und werde per gericht
zur sofortigen zahlung bis zur eidesstattlichen versicherung
aufgefordert. aber ich hab halt nix. niemand konnte mir bisher
beantworten inwieweit und wann ich mit meiner freundin
zusammenbeurteilt werde und wann nicht. harzt IV ist klar,
aber welche auswirkung hat das dann auf die zahlung unterhalt
und rückstände.

Beantrage ALG II! es geht nicht darum, dass du Leistungen bekommst, sondern dass du mit diesem Antrag auch gleichzeitig arbeitslos bzw. als arbeitssuchend gemeldet bist. wenn du arbeitssuchend gemeldet bist, beweisst du damit dass du ja gerne zahlen würdest wenn du könntest… (siehe oben § 170 STGB)
du musst dich aber darauf einstellen, die angebotene Arbeit annehmen zu müssen!!!

bissl wirr, aber im groben sollte es rüberkommen worums geht.
details kann ich ja noch nachreichen.

gruß less

Hallo Less,

Dragonkid hat das Meiste schon gut geschildert. Beweise doch einfach, dass Du arbeitswillig bist. Wenn Du 20 bis 30 ernsthafte Bewerbungen pro und jedes Monat (und natürlich die Absagen) nachweisen kannst, kannst Du eine Abänderungsklage beim Gericht für die Titel wegen mangelnder Leistungsfähigkeit beantragen.

Wichtig ist hier wirklich, dass die Bewerbungen ernsthaft und zielgerichtet sind.

Für unterhaltspflichtige Hausmänner/Hausfrauen gibt es in der Rechtsprechung verschiedene Varianten:
nämlich, dass Du Dir evtl. jetzt ein fiktives Einkommen für die Haushaltsführung für Deine Freundin (und deren oder gemeinsamen Kinder?) anrechnen lassen musst. Dieses Einkommen musst Du für das Kind aus der früheren Beziehung verwenden.

Oder wie schon geschrieben wurde, dass Du Dir ein Taschengeld ausbezahlen lassen musst, von dem Du dann den Unterhalt bezahlst. Dies betrifft aber meist so genannte Zweitfamilien (also Ehepartner).

Schwierig wird die ganze Rechnerei bei Dir aber noch dadurch, dass Du auch Deinen Kindern, die Du zusammen mit Deiner Freundin hast, unterhaltspflichtig bist. Wenn Du arbeitest, kannst Du ja den jetzt geleisteten Betreuungsunterhalt nicht mehr voll leisten.

Ohne guten Familienrechtsanwalt würde ich hier gar nichts machen. Auf keinen Fall verlasse Dich nur auf die Aussagen des Jugendamtes - die „verrechnen“ sich leider (aus meiner Erfahrung heraus) sehr häufig zum Nachteil der Väter.

Urteile zur Hausmannsrechtsprechung findest Du im FORUM www.zweitfrauen.de. Gute Tipps dort auch und auch bei www.vafk.de

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]