Der Vater muß eigentlich versuchen den Mindestunterhalt zu zahlen, geht aber bei 900 € nicht und gerade wenn er keinen besser bezahlten Job bekommt da er jahrelang Hausmann war.
Allerdings sollte er nicht vergessen - er hat einen Anspruch auf Unterhalt von der Ehefrau.
Also nichts wie ab zu einem Anwalt.
Kindergeld gehört NICHT zum Einkommen der Frau!
Von irgendwas müssen Kinder ernährt und angezogen usw. werden und dafür reicht Kindergeld schon gar nicht.
und wie sieht es aus wenn der vater wärend er noch hausmann war dabei selbständig war jedoch mit dem unternehmen kein gewinn ermitteln konnte, also gerade so das es null auf null ausging??
und was ist wenn die anwältin der frau sagt, wenn der vater nicht den unterhalt zahlen kann könnten sie diesen von den eltern des vaters einholen, ist das möglich ???