Unterhalt: Kinder an Eltern

Hallo,

also ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Unterhalt und um genauer zu sagen mit dem Unterhalt an die Eltern.

Ich habe gelesen, dass man bei der Höhe des Unterhaltes u.a. nach der Düsseldorfer Tabelle geht. Mir ist nur bekannt, dass man sich beim Kindesunterhalt danach richtet. Wie ist das jetzt genau?

Zum zweiten: Wie sieht es mit adoptierten Kindern aus? Die sind doch im prinzip nicht gradlinig mit dem elternteil verwandt? Wie wird das hierbei gehandhabt?

liebe grüße

Hallo,

Zum zweiten: Wie sieht es mit adoptierten Kindern aus? Die
sind doch im prinzip nicht gradlinig mit dem elternteil
verwandt? Wie wird das hierbei gehandhabt?

Genau gleich.
Adoptivkinder sind sehr wohl dem Gesetz nach (wenn auch nicht biologisch) mit ihren Adoptiveltern und der ganzen Adoptivverwandtschaft verwandt.
Das adoptierte Kind hat genau die gleiche Stellung wie ein ehelichen geborenes Kind, das gilt auf allen Rechtsgebieten.
Ich zitiere Wiki:
„das angenommene Kind ist also jetzt nicht nur mit den Adoptiveltern, sondern mit deren gesamter Verwandtschaft verwandt, was auch Auswirkungen auf die Erbansprüche hat, die ebenfalls keinen Unterschied zwischen blutsverwandten und adoptierten Kindern machen.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption#Adoption_in_De…

Gruß
Elke

Hallo

was genau meinst du mit

…um genauer zu sagen mit dem Unterhalt an die Eltern ?

Gruß

Guten Morgen,

vielleicht hilft der Link.

http://www.forum-elternunterhalt.de/

LG M. Medert

Hallo

also wenn das kein Vertipper in der Überschrift war, ist wohl tatsächlich danach gefragt, inwieweit die Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sind.
Da findest du Genaueres über Google…z.B.bei Sucheingabe „Unterhalt für Eltern“ erscheint bereits eine ganze Menge,auch Rechenbeispiele.(Wenn ich mich recht entsinne, gilt die grundsätzliche Unterhaltspflicht der Kinder z.B. nicht gegenüber Eltern im ALG2 („Hartz“)-Bezug… jedoch aber -einkommensabhängig und zu berechnen - gegenüber Eltern, die Leistungen der Sozialhilfe/ Grundsicherung im Alter erhalten …?)

Zum zweiten: Wie sieht es mit adoptierten Kindern aus? Die sind doch im prinzip nicht gradlinig mit dem elternteil verwandt? Wie wird das hierbei gehandhabt?:

Soweit ich weiss hat nach § 1754 BGB ein Kind nach der Adoption dieselbe rechtliche Stellung wie ein gemeinschaftliches Kind der Eltern . Das dürfte dann wohl auch für die Unterhaltsregelungen gelten.

Aber dazu kommt hier von den Experten bestimmt noch Genaueres.:smile:

Gruß