Unterhalt Kinder bei neuer Familiengründung

Hallo liebe Mitglieder,
vielleicht kann mir … jemand meine Frage beantworten, und zwar würde ich gerne wissen ob ein geschiedener Mann seinen, bei der Exfrau lebenden, Kindern nach wie vor Unterhalt schuldet, wenn diese erneut heiratet und eine neue Familie gründet?! Verfällt der Anspruch mit der Heirat oder erst wenn diese vom neuen Mann adoptiert werden? Wäre über jede Antwort dankbar! Lieben Gruß

Hallo Lucy

der Kindesunterhalt bleibt, auch wenn die Mutter wieder heiratet. Aber bevor die Kinder adoptiert werden vom neuem Mann (wir haben damals eine Namensänderung gemacht). Die Kinder können den Namen des neuen Mannes annehmen (da die Mutter ja auch diesen Namen trägt)und dann bleibt der Unterhaltsanspruch gegenüber dem leiblichem Vater weiter bestehen. Sollten noch Fragen bestehen, melden Sie sich nochmals.

Liebe Grüsse
Agnes

Hallo Agnes!
Vielen lieben Dank für diese endlich treffende Antwort, habe schon viele Antworten bekommen aber keine hat mir weitergeholfen!
Danke :smile: LG

nichts zu danken, was einem zu steht, darauf sollte man nicht verzichten. Mein ex wollte die Kinder auf dem Amt zur Adoption freigeben, damit er nicht zahlen muss:frowning:! Fanden die Kinder und der Richter nicht gut. Ihm wurde sofort alles abgenommen. Kein Sorgerecht und auch kein Besuchsrecht mehr. Aber zahlen muss er jetzt, wird sogar gepfändet:wink:!

-) das hört sich gut an…klingt nach meinem Ex-Mann ! Das baut mich auf! Das alleinige Sorgerecht habe ich ein glück auch schon in der Tasche und auf die Besuche verzichten meine Kids schon lange freiwillig! Tja dumm gelaufen für Ihn, aber er hat schliesslich ja auch ne neue Familie!..bedanke mich trotzdem!!!:wink: Vielleicht habe ich demnächst trotzdem nochmal so die ein oder andere Frage diesbezüglich…lg

Bei Adoption erst, soweit ich weiß
LG Andi

Hallo,
natürlich bleibt der Mann für seine Kinder Unterhaltspflichtig, auch wenn die Frau wieder heiratet. Nur wenn der neue Mann die Kinder adoptieren würde ( was aber nur mit Zustimmung des Vaters gehen würde) müsste er nichts mehr zahlen.
Denn auch wenn die Mutter einen neuen Ehemann hat bleiben die Kinder doch immer die Kinder des leiblichen Vaters, der dann auch die Pflicht hat für deren Unterhalt mit auf zu kommen!!!

Hallo lucy1978,

Der geschiedene Mann muss auf jeden Fall weiterhin Unterhalt für seine Kinder bezahlen auch wenn die Ex-Frau wieder heiraten sollte. Der Unterhalt für die Ex-Frau entfällt ab dem Moment da die Ex-Frau eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner beginnt. Eine gemeinsame Wohnung zählt hier bereits dazu. Der Unterhalt für seine eigenen Kinder entfällt nach einer Adoption durch den Stiefvater zwar, aber dieser Adoption muss auch von allen Seiten explizit zugestimmt werden.
Am besten ist im Falle einer Trennung immer eine schriftliche Vereinbarung über zu zahlende Unterhaltsleistungen.

Ich hoffe etwas weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß
Sascha

Hallo

der Unterhalt ist ein Untehalt, der den Kindern zusteht. Das heißt, dass er erst wegfällt, wenn die Kinder arbeiten, oder vom neuen Ehepartner adoptiert sind.

Gruß Michael

Unterhalt bestet bis zum 25 Lebensjahr bzw.das Kind hat ausgelernt.Oder ein neuer Mann adoptiert das Kind.

Hallo,

der Unterhaltsanspruch der Kinder endet erst, wenn die Adoption „auf den Weg gebracht“ ist.

Gruß

Selbstverständlich kann er weiterhin für den Unterhalt der Kinder herangezogen werden.Eine Heirat hebt keinen Unterhaltsanspruch auf.

hallo,
du mußt für deine Kinder immer Unterhalt zahlen, egal wie oft deine Ex heiratet

lisa

Hallo

du zahlst immer, egal wie oft du heiratest oder sie heiratet.

Erst wenn ein andere Mann die Kinder adoptiert, wäre das anders.

Gruss