Unterhalt Kinder Höhe Selbstbehalt bei Pflegestufe

A ist frühpensionierter Beamter und hat 2 Kinder aus 1. Ehe. Die Kinder sind 16 und 19 und studieren bzw. machen eine Ausbildung. Aktuell ist der Selbstbehalt 770 Euro.

Nun wurde bei A auf Grund einer Gesundheitsstörung eine Pflegestufe 1 festgestellt. Erhöhter Pflegebedarf da A nicht mehr laufen kann und zum Verlassen des Hauses einen Rollstuhl benötigt. Das heißt dass A zu Ärzten etc gefahren werden muss.

1.)
Hat A dann auch einen höheren Selbstbehalt gegenüber den Kindern oder bleibt es bei 770 Euro.

2.)
Werden die Zahlungen aus der Pflegeversicherung an A bei seinem Einkommen und damit bei der Berechnung des Kindesunterhaltes mit herangezogen?

Hallo,

da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse von A aufgrund der Änderung des Gesundheitszustandes nachteilig für A geändert hat, sind m.E. höherer Selbstbehalt zu berücksichtigen.
A müsste dies entsprechend beantragen, automatisch geht das nicht.

LG