A ist frühpensionierter Beamter und hat 2 Kinder aus 1. Ehe. Die Kinder sind 16 und 19 und studieren bzw. machen eine Ausbildung. Aktuell ist der Selbstbehalt 770 Euro.
Nun wurde bei A auf Grund einer Gesundheitsstörung eine Pflegestufe 1 festgestellt. Erhöhter Pflegebedarf da A nicht mehr laufen kann und zum Verlassen des Hauses einen Rollstuhl benötigt. Das heißt dass A zu Ärzten etc gefahren werden muss.
1.)
Hat A dann auch einen höheren Selbstbehalt gegenüber den Kindern oder bleibt es bei 770 Euro.
2.)
Werden die Zahlungen aus der Pflegeversicherung an A bei seinem Einkommen und damit bei der Berechnung des Kindesunterhaltes mit herangezogen?