Hallo,
was du wann zahlen mußt kannst du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfe…
Es gibt einen sogenannten Bedarfskontrollbetrag und einen Selbstbehalt.
http://mein-recht.de/selbstbehalt.html
Minium bleiben müssen dir als Berufstätiger 950 €, als Rentner oder Arbeitsloser 770 €, darin sind bereits Miete, Versicherungen usw.
Von deinen 2000 € gehen jedoch vorher berufsbedingte Aufwendungen z.B. Fahrkosten ab.
Zahlen mußt du vielleicht bis 16 weil sie dann vielleicht soviel verdienen, dass sie ihren Unterhalt selbst bestreiten können oder vielleicht auch bis 30, weil sie erst dann ihre Erstausbildung abgeschlossen haben (Abi und Studium). Allerdings ist ab 18 auch die Mutter barunterhaltspflichtig sofern sie leistungsfähig ist. Gehen die Kinder bis dahin noch zur Schule gelten sie als priveligiert und theoretisch MUSS die Mutter zum Unterhalt beitragen.
Alle Regelungen kannst du dir in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen Oberlandesgerichtes und in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen.
255 € je Kind sind nicht sooo viel.
Davon sind Miete, Kleidung, Essen, Strom, Versicherungen, Vereinsbeiträge, Musikinstrument, Schulbedarf, Taschengeld usw. zu bestreiten.
Bedenke nur einmal, dass die Mütter in diesem Alter der Kinder spätestens zum Jahreszeitenwechsel die Kinder teilweise komplett neu einkleiden müssen weil nichts mehr passt.
Es sind vor allem die „Kleinigkeiten“ die sich bei Kindern summieren. Und gerade wenn mehr als der Mindestunterhalt bezahlt wird, wird von den Mutter erwartet, dass sie davon Geld spart um eben größere Ausgaben wie Klassenfahrten oder Brille oder ähnliches zu bestreiten.
Die Geburtstagsgeschenke für Freunde der Kinder, die Geburstagsfeier für deine Kinder, Schulausflüge, zum Teil auch Klassenfahrten wenn sie lange genug vorher bekannt waren usw.
Hier gibt es allerdings die Regelungen des Sonder- oder Mehrbedarfs je nach geleisteter Unterhaltshöhe
D.h. auch die Mutter zahlt ebenfalls zusätzlich zum Unterhalt den sie in Form von Betreuung leistet.
Der Zahlbetrag je Kind wäre übrigens zur Zeit 291 € bei einer Gehaltsstufe von 1500-1900 €. Du zahlst also zu wenig wenn es einen Titel über einen dynamischen Kindesunterhalt der Stufe 2 gibt, und die Mutter kann diese Differenz nachfordern.
Mindestunterhalt wäre 272 € pro Kind, also immer noch mehr als du jetzt zahlst.
Krümelchen