Unterhalt kinder

hallo
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen,was das thema unterhalt kinder betrifft.
kurz zu mir:ich bin 34 und habe 2 kinder von 2verschiedenen frauen.beide leben bei ihren müttern.meine tochter wird jetzt 9 und mein sohn wird 7…
ich bin all die jahre meinen verpflichtungen ordnungsgemäss nachgekommen und habe brav unterhalt gezahlt,was ich natürlich auch weiterhin machen werde!
da alle paar jahre eine dynamische unterhaltserhöhung für die kinder hervorgeht,weil sie ja älter werden,daher mehr brauchen,schule usw nun meine frage:
wenn ich jetzt ca 2000euro netto verdiene,gibt es da irgendeine grenze,wieviel geld mir selber zustehen darf?was mir zum leben bleiben muss?
mittlerweile zahle ich ca 510euro insgesamt für beide.ist zwar viel,aber noch relativ tragbar…ich meine miete usw muss ich ja auch bezahlen und was zum leben brauch ich ja auch…
kann mir da einer einen rat geben?
und bis zu welchem lebensjahr muss ich unterhalt bezahlen?

vielen dank schon mal im voraus!!

martin

Hallo Martin!

(Endlich mal einer, der hier auch seinen Namen sagt - sehr angenehm!!) :wink:

Die letzte Frage ist am leichtesten zu beantworten.
Im Rechtsdeutsch heißt es sehr schön: Du schuldest den Kindern eine ab-
geschlossene Ausbildung.
Betonung auf e i n e !
Das heißt: Es gibt keine Begrenzung in Lebensjahren.
Abhängig davon, wie sie sich in der Schule anstellen (Klasse wiederholen
und so) und welchen Ausbildungsweg sie wählen, kann das sehr lange dauern.
Schule (Abitur?), Ausbildungsberuf, darauf aufbauendes Studium (Betonung auf
darauf aufbauendes), erst ein Bachelor, dann ein Master-Studium usw. Das
kann böse lange dauern.
Aber wie gesagt, aufeinander aufbauend, und ohne viel Zeit dazwischen. Waren
die Kinder in dem Beruf erst mal eine Zeit lang selbstständig und haben Geld
verdient, dann wäre Schluß.
Schluß ist auch, wenn die Kinder/Jugendlichen wiederum Ihren Pflichten nicht
nachkommen (ja, die haben sie auch) und zielstrebig ihren Weg gehen. Wer
schlust, hat (zumindest den Unterhalt) verloren.
(Habe ich selber bzw. hat meine Tochter selber durch …)

Das, wonach Du fragst, ist Dein Selbstbehalt.
Google mal nach „unterhalt kinder selbstbehalt“ und schon die ersten Fund-
stellen sagen alle das selbe: Dir müssen monatlich 950 EUR bleiben.
http://mein-recht.de/selbstbehalt.html
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterha…
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunt…
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/u…
Auf den Seiten jeweils nach Selbstbehalt suchen (Strg+F).

Wenn Du ganz sicher gehen willst, wende Dich an das Jugendamt. Die helfen
auch unterhaltsverpflichteten Vätern. Die sind fair und freundlich, solange
sie erkennen, daß Du Dich nicht um Deine Zahlung drücken willst. Was Du ja
nicht willst. Du willst ja nicht tricksen.
Du bekommst dann einen „Titel“, d.h., eine vollstreckbare Urkunde und hast
(dann wieder) Planungs- und Rechtssicherheit mindestens für die nächsten
zwei Jahre, oder länger, bis die Kindesmutter eine Unterhaltsneuberechnung
erbittet.

Würde mich freuen, wenn ich Dir helfen konnte.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo,

was du wann zahlen mußt kannst du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfe…

Es gibt einen sogenannten Bedarfskontrollbetrag und einen Selbstbehalt.
http://mein-recht.de/selbstbehalt.html
Minium bleiben müssen dir als Berufstätiger 950 €, als Rentner oder Arbeitsloser 770 €, darin sind bereits Miete, Versicherungen usw.
Von deinen 2000 € gehen jedoch vorher berufsbedingte Aufwendungen z.B. Fahrkosten ab.
Zahlen mußt du vielleicht bis 16 weil sie dann vielleicht soviel verdienen, dass sie ihren Unterhalt selbst bestreiten können oder vielleicht auch bis 30, weil sie erst dann ihre Erstausbildung abgeschlossen haben (Abi und Studium). Allerdings ist ab 18 auch die Mutter barunterhaltspflichtig sofern sie leistungsfähig ist. Gehen die Kinder bis dahin noch zur Schule gelten sie als priveligiert und theoretisch MUSS die Mutter zum Unterhalt beitragen.

Alle Regelungen kannst du dir in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen Oberlandesgerichtes und in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen.

255 € je Kind sind nicht sooo viel.
Davon sind Miete, Kleidung, Essen, Strom, Versicherungen, Vereinsbeiträge, Musikinstrument, Schulbedarf, Taschengeld usw. zu bestreiten.
Bedenke nur einmal, dass die Mütter in diesem Alter der Kinder spätestens zum Jahreszeitenwechsel die Kinder teilweise komplett neu einkleiden müssen weil nichts mehr passt.
Es sind vor allem die „Kleinigkeiten“ die sich bei Kindern summieren. Und gerade wenn mehr als der Mindestunterhalt bezahlt wird, wird von den Mutter erwartet, dass sie davon Geld spart um eben größere Ausgaben wie Klassenfahrten oder Brille oder ähnliches zu bestreiten.

Die Geburtstagsgeschenke für Freunde der Kinder, die Geburstagsfeier für deine Kinder, Schulausflüge, zum Teil auch Klassenfahrten wenn sie lange genug vorher bekannt waren usw.
Hier gibt es allerdings die Regelungen des Sonder- oder Mehrbedarfs je nach geleisteter Unterhaltshöhe

D.h. auch die Mutter zahlt ebenfalls zusätzlich zum Unterhalt den sie in Form von Betreuung leistet.

Der Zahlbetrag je Kind wäre übrigens zur Zeit 291 € bei einer Gehaltsstufe von 1500-1900 €. Du zahlst also zu wenig wenn es einen Titel über einen dynamischen Kindesunterhalt der Stufe 2 gibt, und die Mutter kann diese Differenz nachfordern.
Mindestunterhalt wäre 272 € pro Kind, also immer noch mehr als du jetzt zahlst.

Krümelchen

Hallo! Selbstbehalt gegenüber minderjärigen Kinder ist 950 euro. Zahlen müssen Sie bis die Kinder eine Ausbildung vertig haben und eigenes Geld verdienen. Das gute daran ist, dass wenn Sie ein mal ins Altersheim müssen, dann werden die Kinder herangezogen. Spass bei Seite. Bei erwachsenen Kinder liegt Selbsbehalt bei 1150 euro. Viel Glück

Hallo,

so lange die Kinder minderjährig sind, ist Dein Selbstbehalt 950 Euro (wird vielleicht irgendwann mal ein wenig erhöht). In dem Selbstbehalt ist eine Warmmiete von 360 Euro enthalten.

Auskunft über die jeweils aktuellen Zahlen ergibt die jeweilige Düsseldorfer Tabelle. Also dort regelmäßig nachsehen.

Zahlen musst Du, bis das Kind seine erste Ausbildung beendet hat. Allerdings ändern sich dann durch „Lehrlingsgehalt“, BAFöG und auch Volljährigkeit die Berechnungen.

Gruß