Hallo,
folgende Rechtsfrage:
Person X ist volljährig, macht gerade Abi und bewirbt sich zeitgleich auf einen Studienplatz zum Musikstudium.
Aktuell bekommt Person X Unterhalt von den Eltern und Kindergeld.
Sollte Person X von allen 4 Hochschulen, bei denen sie sich beworben hat, abgelehnt werden oder (z.B. durch Überschneidung von 2 Probespielen oder mit dem mündl. Abitur) verhindert ist, und sich demnach erst 1 Jahr später wieder bewerben kann, hat sie dann über dieses Jahr Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt und beim Studienbeginn auch?
Und wenn nein, was muss Person X machen, um beides zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus,
Manuel
Hallo Manuel,
mal als Antwort abseits von allen Rechtsangelegenheiten:
folgende Rechtsfrage:
Sollte Person X von allen 4 Hochschulen, bei denen sie sich
beworben hat, abgelehnt werden oder (z.B. durch Überschneidung
von 2 Probespielen oder mit dem mündl. Abitur) verhindert ist,
und sich demnach erst 1 Jahr später wieder bewerben kann, hat
sie dann über dieses Jahr Anspruch auf Kindergeld und
Unterhalt und beim Studienbeginn auch?
Und wenn nein, was muss Person X machen, um beides zu
bekommen?
Person X könnte ein freiwilliges soziales Jahr machen, wo ein Taschengeld gezahlt wird. Kindergeldanspruch besteht auch während dieser Zeit, und wenn Person X nicht mehr bei den Eltern wohnt, gibt es auch noch einen Zuschuss zur Miete.
Sollte Person X männlich sein und noch nicht ausgemustert, könnte Person X auch inzwischen den Zivildienst oder Grundwehrdienst ableisten, dann kommt der später mit Sicherheit nicht mehr dazwischen.
Gruß, Karin
Hey,
Person X ist bereits ausgemustert und für ein soziales Jahr hätte sie sich schon bewerben müssen 
Lg,
Manuel
Hallo Manuel,
und für ein soziales Jahr hätte sie sich schon bewerben müssen
meine Tochter war vor 9 Jahren ähnlich spät dran und hat schon noch etwas gefunden. Wenn ich wüsste, in welcher Gegend (ggf. per E-Mail), könnte ich vielleicht sogar konkret was vermitteln.
Gruß, Karin