Unterhalt Kindesunterhalt 18 Jahre Urkunde über Verpflichtung zur Unterhaltsleistung

Wenn ein 19jähriger Sohn Unterhalt bekommt, aber weder studiert,noch in Ausbildung ist, darf er dann weiter Unterhalt fordern. Es existiert eine Verpflichtung zur Unterhaltsleistung Urkunde.
Ist diese wirklich weiterhin gültig, da jetzt auch die Mutter Unterhaltspflichtig ist und die Grundlagen(Studium/Ausbildung) für Unterhalt nicht mehr erfüllt sind.

Hallo,

wenn hier von einer Urkunde geschrieben wird, handelt es sich dann um eine Jugendamtsurkunde?

Ist diese ggf. befristet bis zum 18. Lebensjahr?

Wenn zielstrebig die Schule oder die Ausbildung/Studium verfolgt wird, dann auf jeden Fall. Sollte er aber eines von beidem abbrechen nur weil man keine Lust hat gefährdet man natürlich den Anspruch auf Unterhalt. Wobei man wohl eine Orientierungsphase einräumen darf.

Er ist m.E. verpflichtet dem Unterhaltsschuldner mitzuteilen, dass er die Schule / Ausbildung abgebrochen hat. Aber wie gesagt eine orientierungsphase ist zuzugestehen. Sollte er danach immer noch nichts machen, kann ihm der Unterhalt durchaus versagt werden.

Danke für dei Antwort. Ja, mit dieser Urkunde verplichtet man sich sofort bei Nichtleistung der Unterhaltspflicht gepfändet zu werden. Ohne jegliche Einschränkung, Begründet oder nicht, und in diesem Fall wohl zeitlich unbegrenzt.

Hallo,

hier braucht man eigentlich nur ins Gesetz schauen:

_§ 1602
Bedürftigkeit

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten._

Ein 19-Jähriger, der keine anerkannte Krankheit/Behinderung o. ä. hat, ist in der Lage sich selbst zu unterhalten. Er muss - so sehen es die meisten Gerichte - notfalls jede Hilfs-, Zeitarbeit und/oder Minijob usw. annehmen. Dies gilt auch für die sogenannte „Orientierungsphase“, also wenn er eine Ausbildung abgebrochen/beendet hat und mit der neuen noch nicht beginnen kann bzw. noch gar keine neue gefunden hat.

Aber bitte nicht einfach die Zahlung einstellen. Den Junior anschreiben, ob er freiwillig schriftlich auf den Titel verzichtet. Tut er das nicht, dann bei Gericht eine Abänderungsklage einreichen. Richter haben meist eine Aversion gegen faule Jugendliche.

Gruß
Ingrid

Danke für die gute Antwort. Leider muss ich wohl zum Anwalt.