Unterhalt(kompliziet)

Hallo,
ich will jetzt nicht den ganzen fall im detail hier erläutern.
Nur das wichtigste:
unterhaltspflichtiger hat drei anerkannte kinder,eins über 6 jahre,2 unter 6 jahre.
Unterhaltspflichtiger hat kein eigenes konto und noch diverse offene schulden die er in den kleinstmöglichen raten abbezahlt.
unterhaltspflichtiger ist neu verheiratet,in der beziehung noch kein kind vorhanden.
er könnte momentan trotz kürzung seines selbstbehaltes keinen unterhalt zahlen.seine neue frau verdient netto so wenig das auch sie weit unter dem gesetzlichen selbstbehalt ist.
jetzt die frage: muss die frau dann auch zur begleichung des unterhaltes rangezogen werden??? Könnte das konto der frau unter umständen gepfändet werden,auch wenn der mann nicht als kontoinhaber geführt wird?
(zur weiteren info:unterhaltspflichtiger geht arbeiten)

danke im voraus
liebe grüße blacky2000

Hallo,

kompliziert ist die Frage nicht, nur ganz einfach unvollständig und dadurch nicht zu beantworten.

Was verdiente der Vater durchschnittlich netto in den vergangenen zwölf Monaten (incl. Steuererstattung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. usw. usw.). Hat er dieses Einkommen durch einen Vollzeitjob? Hatte er früher (bei der Erschaffung des Unterhaltstitels) mehr Einkommen und jetzt weniger? Wenn ja, warum gibt es diese Einkommmensreduzierung?

Ist die Einkommensreduzierung unverschuldet? Wenn ja, wurde schon eine Abänderungsklage gemacht?

Was für einen Unterhaltstitel gibt es für jedes der Kinder?

Für was entstanden die Schulden und wann? Für das dringend benötigte Auto, damit man den Job bekommt, oder sind es Scheidungsfolgeschulden oder wurde damit irgendwas anderes (nicht wirklich wichtiges) angeschafft?

Die neue Partnerin hat mit dem Unterhalt an die nicht gemeinsamen Kinder erst mal nichts zu tun. Wenn sie kein riesengroßes Vermögen bzw. Einkommen hat, kann kaum etwas durchschlagen.

Ob wegen der so genannten „Eintopfwirtschaft“ der Selbstbehalt des Mannes gekürzt werden kann, kommt auf diverse Einzelheiten (wie hoch ist ihr Einkommen, wie hoch sind die gemeinsamen Lebenshaltungskosten, wie eng ist SEIN Mangelfall wirklich) an.

Unterhaltspfändungen laufen selten über das Konto. Als erstes wird beim Arbeitgeber direkt das pfändbare Einkommen „abgeschöpft“.

Gruß
Ingrid

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