Unterhalt - Kosten für Reha mindernd ?

hallo …

ich zahle immer noch für meine volljährigen Kinder.
Nun muss ich zur Kur und das kostet eine Menge Geld.

Kann ich diese Kosten für den Zeitraum der Kur unterhaltsmindernd geltend machen?

Wenn ja, aufgrund welcher Bestimmungen?

Danke soweit

hallo

kurz und schmerzlos ein dickes nein

lisa

Leider nicht aber bei der Steuer

was genau bezahlen Sie für welches Kind(Alter). Welches Kind hat welche Ausbildung oder verdient wie viel Geld.
Wie hoch ist Ihr Einkommen?

Gruss

Hallo,

das deine Kinder volljährig sind steht nicht zur Debatte, Frage wäre das Alter und ob ggf. eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt?!
Denn wenn das Alter über 27 Jahre hinausgeht, oder eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt, besteht kein Unterhaltsanspruch mehr.
Ansonsten gilt: Kindesunterhalt geht gegenüber allen anderen Dingen vor.
Es gibt aber auch noch den Eigenbedarf, der bei Arbeitssuchenden 770€ und bei Berufstätigen mind. 1000€ beträgt.
LG

Hallo,
ich glaube nicht dass Rehakosten bei Kindesunterhalt geltend gemacht werden können. Es ist ja auch ausgeschlossen, dass Ferienaufenthalte der Kinder bei dem zahlenden Elternteil den Kindesunterhalt aufheben, obwohl das kind ja dann dem zahlenden Elternteil wochenlang selbst auf der Tasche liegt.
Steuerlich können solche Sonderausgaben wie Rehakosten schon geltend gemacht werden.
Alles Gute

das weiss ich leider nicht,sorry

Erstmal muß ja geklärt werden ob du überhaupt noch für die volljährigen Kinder zahlen mußt.
Bei deren Unterhalt wird übrigens das komplette Kindergeld angerechnet und die Mutter ist ebenfalls barunterhaltspflichtig.
Also lieber mal das Grundsätzliche überprüfen.

Nur für einen relativ kurzen Zeitraum kann der Unterhalt nicht gemindert werden.

Krass gesagt: Die Kinder müssen auch während deiner Reha versorgt werden. Die essen ja deshalb nicht weniger.

Krümelchen

Hallo,

Kuren werden im Normalfall von der Krankenkasse bezahlt.

Volljährige Kinder bekommen im Normalfall von BEIDEN Eltern Unterhalt.

Einfach kürzen kann man einen Titel (Jugendamtsurkunde oder Gerichtsurteil) nicht, dann kann gepfändet werden.

Wichtig ist auch, warum die Kinder überhaupt noch Unterhalt bekommen.

Gruß