Hallo,
verstehe ich jetzt nicht ganz. Der Fragesteller war ein Tristan68 und Du stellst als Onkel Ludwig Nachfragen.
Die Frage von Tristan war ja, ob der Vater auch im Auslandsjahr zahlen MUSS.
Wenn man die Notwendigkeit des Auslandsjahres nicht anzweifelt gibt es ja auch keinen Zweifel über den Unterhalt. Der Barunterhalt wird halt dann für die Kosten des Auslandsjahres verwendet. Die Mutter hat dann ja keine größeren Kosten in dieser Zeit (wenn man vom Zimmer des Jugendlichen absieht).
Zweimal (Unterhalt und Auslandsjahrkosten) wird der Vater nicht zahlen müssen.
Der Wohnanteil für das Kind, kann theoretisch als Barunterhaltsersatz angesehen werden, da die Mutter ja in dieser Zeit nicht ihren Betreuungsunterhalt (der ja ansonsten dem Barunterhalt des Vaters gleichgestellt ist) leistet. Da sie während der Auslandszeit das Kind nicht betreut, kann es sein, dass sie auch barunterhaltspflichtig ist.
Gruß
Ingrid