Unterhalt / Kosten trotz Austauschjahr im Ausland

Kind A ist in der 9. Klasse. Es beabsichtigt die 10 Klasse im Ausland für ein Jahr mit einem Auslandsjahr zu verbringen. Vater zahlt regelmäßig Unterhalt. Kind wohnt bei Mutter.

Frage a)
Muss Vater auch in dem Jahr zahlen, wenn sie im Ausland weilt ?

Frage b)
Kann der Unterhalt des Vaters mit den hälftigen Kosten des Auslandsaufenthaltes verrechnet werden ?

Hallo,

keine rechtliche Wertung, nur mal so von der Praxis her.

Frage a)
Muss Vater auch in dem Jahr zahlen, wenn sie im Ausland weilt
?

Welche Kosten hat das Kind im Ausland? Wer soll dafür aufkommen?

Frage b)
Kann der Unterhalt des Vaters mit den hälftigen Kosten des
Auslandsaufenthaltes verrechnet werden ?

Siehe oben.
Das kann ja nur sein, wenn sonst wirklich keine weiteren Kosten (auch kein Taschengeld usw.) anfallen. Diese Argumentation erscheint mir unglaubwürdig. Der Vater will dem Kind die Hälfte des Auslandsaufenthaltes bezahlen, und kneift dann bei den Kosten, die „sowieso“ anfallen …

Gruß
Jörg Zabel

Guten Tag,

Hallo,

keine rechtliche Wertung, nur mal so von der Praxis her.

Frage a)
Muss Vater auch in dem Jahr zahlen, wenn sie im Ausland weilt
?

Welche Kosten hat das Kind im Ausland? Wer soll dafür aufkommen?

Als Kosten fallen die Kosten für das auslandsjahr an das Vermittlungsunternehmen an. Hierin sind die Kosten für die Gastfamilie, Essen & Trinken & Taschengeld , Klamotten enthalten.

Frage b)
Kann der Unterhalt des Vaters mit den hälftigen Kosten des Auslandsaufenthaltes verrechnet werden ?

Siehe oben.
Das kann ja nur sein, wenn sonst wirklich keine weiteren Kosten (auch kein Taschengeld usw.) anfallen. Diese Argumentation erscheint mir unglaubwürdig. Der Vater will dem Kind die Hälfte des Auslandsaufenthaltes bezahlen, und kneift dann bei den Kosten, die „sowieso“ anfallen …

Gruß
Jörg Zabel

Weitere Kosten als zu A. fallen während des Auslandsjahr nicht an.

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Hallo,

welchen Nutzen hat das Auslandsjahr für den späteren Ausbildungsweg des Kindes?

Wenn sich die Gesamtdauer der Unterhaltszahlungen verlängert und das Kind keinen Nutzen für seine Ausbildung durch das Auslandsjahr hat, kann es durchaus sein, dass er den Unterhalt nicht bezahlen muss.

Eltern schulden ihren Kindern eine Ausbildung. Der schulische Weg gehört mit zur Ausbildung. Will das Kind das Auslandsjahr z. B. in Frankreich verbringen und danach englische Sprache studieren, ergibt das Auslandsjahr keinen Sinn und es ist fraglich ob es finanziert werden muss.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,
was wäre, wenn wir die schulische Notwendigkeit des Auslandsjahres nicht anzweifeln ?

Hallo,

verstehe ich jetzt nicht ganz. Der Fragesteller war ein Tristan68 und Du stellst als Onkel Ludwig Nachfragen.

Die Frage von Tristan war ja, ob der Vater auch im Auslandsjahr zahlen MUSS.

Wenn man die Notwendigkeit des Auslandsjahres nicht anzweifelt gibt es ja auch keinen Zweifel über den Unterhalt. Der Barunterhalt wird halt dann für die Kosten des Auslandsjahres verwendet. Die Mutter hat dann ja keine größeren Kosten in dieser Zeit (wenn man vom Zimmer des Jugendlichen absieht).

Zweimal (Unterhalt und Auslandsjahrkosten) wird der Vater nicht zahlen müssen.

Der Wohnanteil für das Kind, kann theoretisch als Barunterhaltsersatz angesehen werden, da die Mutter ja in dieser Zeit nicht ihren Betreuungsunterhalt (der ja ansonsten dem Barunterhalt des Vaters gleichgestellt ist) leistet. Da sie während der Auslandszeit das Kind nicht betreut, kann es sein, dass sie auch barunterhaltspflichtig ist.

Gruß
Ingrid

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Anmerkung
Hallo,

verstehe ich jetzt nicht ganz. Der Fragesteller war ein
Tristan68 und Du stellst als Onkel Ludwig Nachfragen.

Achte mal auf die Mailadresse der ‚beiden‘ User… :wink:
Gruß
loderunner

Natürlich muss der Vater zahlen. Der Vater zahlt zwar solange, wie das Kind in der Ausbildung ist, aber ja nicht, WEIL das Kind in Ausbildung ist. Die Sache mit der Ausbildung stellt einfach nur einen Zeitrahmen, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass nach beendeter Ausbildung/Studium eine Peron berufsfähig ist und zu diesem Zeitpunkt - bei Arbeitslosigkeit - Staatliche Hilfe in Anspruch nehmen kann.

Solange das Kind also bei der Mutter wohnt und das tut es in der 9. Klasse in der Regel und entscheidet die Mutter, dass das Kind für ein Jahr ins Ausland gehen soll, muss der Vater in diesem Jahr ganz normal weiterzahlen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das für die Ausbildung später relevant sein wird. Darüberhinaus kann man - je nach Schulart - in der 9. Klasse vielleicht gar nicht absehen, ob und für was die erlernte Sprache gut sein wird.

Anders ist es mit der Verrechnung der Kosten. Haben beide das Sorgerecht müssen auch beide dem Auslandaufenthalt zustimmen. In jedem Fall kann man versuchen sich auf hälftige Kostenübernahme zu einigen - zwingen kann man den Vater des Kindes jedoch nicht.