Unterhalt kürzen

Jemand bezahlt Unterhalt an seine Frau, die getrennt von ihm lebt. Da er allein die alte Wohnung aufgelöst hat, sind ihm Kosten entstanden (2 Monatsmieten, defektes Waschbecken, Reinigungsarbeiten usw.) Kann er den Unterhalt kürzen, wenn seine Frau sich weigert, hälftig die Kosten mit ihm zu teilen?

Hallo,

wenn der Unterhalt tituliert ist, also z. B. in einem Urteil/Beschluss festgelegt wurde, kann die Frau nach der Minderzahlung den Gerichtsvollzieher auf den Weg schicken.

Wenn er nicht tituliert ist, könnte es theoretisch (und auch praktisch) funktionieren.

Trotzdem würde ich mir überlegen ob ich das so rigoros durchziehen würde. Macht die Hälfte der Kosten einen großen Teil des Unterhaltes aus, sollte es auf keinem Fall als Einmalabzug gemacht werden. Vielleicht geht ja die dann sofort zum Anwalt und wirft ein Gerichtsverfahren an.

Besser ist es, den Betrag in Raten abzuziehen und es der Frau vorher schriftlich mitzuteilen. Abgesehen davon, muss der Mann ja die Kosten nachweisen. Irgendwelche Beträge einfach festlegen, dürfte gerichtlich nicht durchsetzbar sein.

Gruß
Ingrid

Hallo,

versuchen kann er es, aber wenn sich die Frau wehrt, wird er zahlen müssen, da i.d.R. der Unterhalt nicht verrechenbar ist, zumindest nicht durch eine nicht titulierte Forderung.

lG

Nur noch eine Anmerkung: Richtig problematisch würde es, wenn der Ex-Ehemann die Wohnung nach der Trennung noch weiter alleine genutzt hätte, da es ihm dann schwer fallen dürfte, eine Beteiligung seiner Ex-Ehefrau bspw. an den entstandenen Schäden nachzuweisen - nur für den Fall…