Unterhalt miefreies wohnen

Hier mal was für Spezialisten.

Ich bin alleinerziehender Vater. § Kinder eine tochter mit 14, leicht behindert lebt derzeit in Obhutnahme und wechselt demnächst in eine Camphill Einrichtung. Kostenträger ist das LRS ich zahle eine Kostenbeteiligung. Die zwei Jungs 18 und 20 machen eine Lehre, Beide sind noch Unterhaltsberechtigt. Die Mutter ist nicht verfügbar und nicht Leistungsfähig. Mein Einkommen Netto ca. 3.000 € zzgl Firmenwagen. Erstens wird mein Firmenwagen vom LRA als Einkommen angerechnet für die Höhe der Kostenbeteiligung meiner Tochter, das finde ich nicht gerecht. Nun habe ich vor für meine beiden Söhne ein Haus aus einer Erbschaft zu kaufen. Wie kann ich vorgehen, damit meine beiden Söhne darin Mietfrei wohnen können, ich das Mietfreie Wohnen der beiden Söhne als Unterhalt für meine beiden Söhne geltend machen kann, damit der Kostenbeitrag für meine Tochter nicht zu hoch wird. Und ich beim Finanzamt auch noch die Zinsen für den Kauf des Hauses geltend machen kann. Ohne das meine Kinder ein zu hohes Einkommen haben wegen dem Kindergeld. Beide Söhne machen eine Lehre.

UUps ich hoffe das versteht einer !

guten Abend,
hier kann ich nur ein paar kleine tips geben- eine anwaltliche oder notarielle Beratung scheint mir unumgänglich.
Sie müssten evtl. ein Testament machen, in dem die Jungen als Erben eingesetzt werden, sodass der Tochter (und damit dem Heim) ggfls. nur ein Pflichtteil zufallen kann. Das kostenlose Wohnrecht fällt meiner Meinung nach unter „Nießbrauch“…aber mein Fachgebiet ist das SGB II…hier sollten professionelle Fachleute für Unterhalt und Immobilienrecht her.
lg

Hallo,
als erstes Mal, was verdienen die beiden Jungs?
Kindesunterhalt kann man nie absetzen, da werden Sie keinen Cent sehen.
Wer gibt Ihnen den Unterhalt vor, dass Jugendamt kann es nicht sein.
Da eine Lösung zu finden wird sehr schwierig sein, denn die Tochter ist genau so berechtigt wie die Söhne.
Es ist sehr ärgerlich dem Staat Geld geben zu müssen, aber ob ein Anwalt da was weiss?
Illegal vielleicht, aber da wird er wohl nicht mit spielen.
Es geht hier ja auch nicht um die Tochter, ich kann Sie gut verstehen.
Mir wurde vom Rechtsanwalt und Steuerberater bestätigt, dass die Schulden meines Ex Mannes, die mein jetziger Mann und ich bezahlen als besondere Belastung angegeben werden können. Wir sollten 2400 Euro zurück bekommen. Haben aber nur 400 Euro bekommen und mussten dem Rechstanwalt 450 Euro bezahlen für seine Arbeit.
Ich habe dann mal den Fall geschildert und in einem Forum nach gefragt… ich wurde auf das Übelste beschimpft, warum die Allgemeinheit denn die Schulden meines Ex Mannes bezahlen sollten… und ich sollte mich schämen überhaupt sowas zu fragen.
Seien Sie vorsichtig mit dem was Sie fragen, ich habe tagelang nur geheult.
Ich habe die Öffentlichkeit ausgestellt, schicken Sie mir mal die Nettoverdienste der Jungs, dann kann ich Ihnen dazu schon mal was sagen.
L.G.

OOOPS, Zu viel Spezielles.

A)Kauf das Haus im Namen der Jungs, du hast lebenslanges Wohnrecht.

B)Kauf das Haus und berechne ihnen Miete(welches Unterhalt der Jungs und das Geld für die Tochter beinhaltet, geteilt durch 2)Mietvertrag = zB 1200 WM, dementsprechend bewegt sich Geld von deren Konto auf deins.

Der Firmenwagen wird abgemeldet, der eigene wird mit Kilometerpauschale belegt oder schau in Leasings oder sprich mit „Chef“.

Hier mal was für Spezialisten.

Ich nehme an, dass die Tochter eine Pflegestufe hat??!! Da geht auch was mit der Krankenkasse

Abgesehen davon, verdienst du genug um zu überleben

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Ich bin alleinerziehender Vater. § Kinder eine tochter mit 14,
leicht behindert lebt derzeit in Obhutnahme und wechselt
demnächst in eine Camphill Einrichtung. Kostenträger ist das
LRS ich zahle eine Kostenbeteiligung. Die zwei Jungs 18 und 20
machen eine Lehre, Beide sind noch Unterhaltsberechtigt. Die
Mutter ist nicht verfügbar und nicht Leistungsfähig. Mein
Einkommen Netto ca. 3.000 € zzgl Firmenwagen. Erstens wird
mein Firmenwagen vom LRA als Einkommen angerechnet für die
Höhe der Kostenbeteiligung meiner Tochter, das finde ich nicht
gerecht. Nun habe ich vor für meine beiden Söhne ein Haus aus
einer Erbschaft zu kaufen. Wie kann ich vorgehen, damit meine
beiden Söhne darin Mietfrei wohnen können, ich das Mietfreie
Wohnen der beiden Söhne als Unterhalt für meine beiden Söhne
geltend machen kann, damit der Kostenbeitrag für meine Tochter
nicht zu hoch wird. Und ich beim Finanzamt auch noch die
Zinsen für den Kauf des Hauses geltend machen kann. Ohne das
meine Kinder ein zu hohes Einkommen haben wegen dem
Kindergeld. Beide Söhne machen eine Lehre.

UUps ich hoffe das versteht einer !

du hast recht, es ist in der tat sehr verwirrend geschrieben.
aber ich denke, aufgrund der tatsache, das du finanziell nicht so ganz schlecht dastehst, wirst du ganz einfach mal bei deinem steuerberater reinschauen müssen, der wird dir den besten weg aufzeigen können.

das dir dein firmenwagen bei der berechnung mit einberechnet wird, leuchtet ein… - das kann man nun gerecht finden oder nicht.
alles gute für dich

hallo,
sorry, aber da kann ich nicht helfen. Gibt aber bestimmt Expetren,die dir hier helfen können.

losa

Hallo

das mit dem Firmenwagen ist normal bzw.gerechtfertigt. Allerdings wird da sehr hauefig falsch gerechnet.

1% vom Listenpreise-steuerlicher Abzug

Davon koennen dann noch eventuelle private Betriebskosten abgezogen werden.

BSP

Wagen 40.000 EUR= 400 EUR Einkommen
Steuerlicher Abzug ist abhaengig vom Einkommen, aber sagen wir mal 150 EUR= 250 EUR anrechenbares Einkommen

Musst du jetzt noch Dinge fuer die Privatnutzung selber zahlen (Benzin), kannst du diese auch abziehen.

Nun zu deinen Soehnen bzw Haus.

Steuerlich musst du das Haus kaufen und offiziell an deine Soehne vermieten, am besten so wenig wie moeglich (ca. 56-75% der ortsueblichen Vergleichsmieten)

Am Ende des Jahres kannst du dann Werbungskosten absetzen. Dabei kommt eigentlich immer ein Minus heraus, das was du ja moechtest. Wichtig sind hier klare Vertraege und Geldueberweisungen der Miete usw. Was ihr dann so macht, ist eure Sache…Trotzdem vorher mal durchrechnen auch langfristig. Tipp Den grossen Konz kaufen.

Nun zum Thema Unterhalt.

Alle drei Kinder sind unterhaltsberechtigt. Ich denke und hoffe du moechtest auch fuer deine Tochter zahlen, allerdings weniger an die LRS.

Das geht nur dann wenn beide Soehne keine weiteren Einnahmen haben und deine eigenen anrechenbaren Ausgaben
moeglichst hoch sind. Das koennen sein

Werbungskosten (Buero, Fahrten Whg Arbeitsstaette)
Altersvorsorge
BU und Riikoversicherungen
Immobilien (da hilft auch die Geschichte von oben)
Private Krankenversicherung
Nicht bezahlte medizinische Leistungen

Ich selber habe dazu eine kleine Webseite gemacht

http://www.unterhalt.homepage.eu/

Gehe dort mal zum Punkt Ausgaben.

Gruss

Hallo,

du hättest lieber den Dienstwagen verschweigen sollen, dies wird immer zum Einkommen hinzu gerechnet. Das mit dem Mietfreien Wohnen und die Zinsen beim Finazamt abzusetzen geht nach hinten los.( wenn sie die Einkommensteuer sehen wollen) Wenn deine beiden Kinder noch Unterhaltspflichtig sind, können diese Kosten vom Nettogehalt abgezogen werden. Leider sind unsere Gesetze so, auch ich habe so ein ähnliches problem.
Gruß
zutom

Versuche es über einen Finanzberater

Hallo Tibetkaufmann,
ein absoluter FAchmann bin ich in dieser Angelegenheit nicht, aber ich kann dir raten das Haus offiziell an deine Söhne zu vermieten gegen eine dem Mietspiegel der Region entsprechenden Miete, (evtl. niederiger, da es immerhin deine Söhne sind und sie nur ein Azubigehalt beziehen du kannst deinen Söhnen dann möglicherweise (teilweise) davon zurückgeben. Du kannst dann alle Reparaturen( Instandhaltung, Renovierung usw. steuerlich absetzen sofern du Handwerkerrechnungen vorweisen kannst. Dann kannst du auch die Zinsen die du für das Darlehen aus dem Kauf an die Bank zahlst steuerlich geltend machen. Ferner kannst du die AfA (Abschreibung für Abnutzung) geltend machen.
Leider ist für Unterhaltsberechnungen immer das Gesamteinkommen relevant, also auch geldwerter Vorteil aus Firmenwagen usw. Du müsstest tatsächlich einen Steuerberater fragen, ob du mit den Mieteinnahmen besser oder schlechter abschneidest, denn diese zählen ja im Endeffekt auch wieder zum Einkommen, das für die Berechnung des Unterhalts herangezogen wird.
Alles Gute

Hallo,

die volljährigen Kinder werden - da es um den Unterhalt des minderjährigen Kindes geht - sowieso nicht gezählt. Die Volljährigen bekommen höchstens das, was das minderjährige Kind übrig lässt.

So gesehen, gibt es kaum eine Möglichkeit, dass Leistungen an die volljährigen beim minderjährigen Kind einkommensmindernd bzw. kostenbeitragsmindern angerechnet werden.

Gruß

Oh ja zu kompliziert sorry