Hallo habe eine Frage über Unterhalt eines Kindes.Mein Mann hat aus erster Ehe eine Tochter die jetzt 22 Jahre alt ist, wir sind Verheiratet und haben selbst noch ein gemeinsames Kind der jetzt 13 Jahre alt ist,mein Mann hat die ganzen Jahren Unterhalt bezahlt und das sogar noch mehr wie ihr eigentlich zustand,die Tochter hat in ihrem Leben nichts auf die reihe gebracht Schule abgebrochen eine lehre abgebrochen und jetzt lebt sie von Hartz vier ihre Mutter hat den Unterhalt nicht für ihre Tochter her genommen sondern so ausgegeben sie ist seit Jahren selbst Hartz vier auch ihr Freund obwohl sie Hotelfach gelernt hat also Lotterleben.Jetzt fängt sie eine neue Ausbildung an und will jetzt von meinem Mann also ihrem Vater jeden Monat 150 Euro Unterhalt haben da sie eine eigene Wohnung hat würde sie es angeblich nicht ohne unterstützung schaffen obwohl sie einen teil vom Hartz vier weiter bekommt als beihilfe, ach ja Schulden hat sie natürlich auch und Handy und Lap-top alles auf Pump,mein Mann hat sich dagegen entschieden was natürlich nicht ohne Folgen blieb sie drohte meinem Mann mit dem Gericht hat sie da überhaubt Chancen ? Das kommt natürlich alles von ihrer Mutter die aussage war wir können jedes Jahr in Urlaub Fliegen und von uns ist es eine frechheit noch eine urlaubskarte zu schicken und bei ihr der Kühlschrank leer ist,obwohl mein Mann ihr zuvor noch 100 Euro geschickt hat und das tut er des öfteren.Danke schon im vorraus freue mich über eine Antwort.Liebe Grüße.
sehr schön, die EX können einen ganz schön das Leben schwer machen. Die Kinder werden aufgehetzt und reden nur schlecht über einen, melden sich nur wenn sie was von einem wollen.
Da die Tochter 22 ist und Schule und Lehre abgebrochen hat wird sie kaum anspruch haben. Sie selber darf ohnehin nicht verlangen, wenn würde sich das Sozialamt bei euch melden. Sie darf selbst gar nichts verlangen. Sie kann auch schlecht zum Gericht laufen, denn sie müsste das Geld welches sie von euch bekommen würde angeben. Dieses würde ihr dann vom Harz 4 wieder abgezogen werden. Denke eher, sie will euch einschüchtern, damit ihr so bezahlt. Sie würde sich doch strafbar machen. Sie bekommt genug Geld vom Amt und wenn ihr zahlen müsstet, würden die sich bei euch melden. Ausserdem ist es eine ganz komplizierte Rechnung Unterhalt für ein Kind über 18 aus zu rechnen. Da wird das Einkommen beider Elternteile zusammen gerechnet und danach würde sich der Unterhalt ergeben. Die Mutter muss den gleichen Betrag bar dem Kind zahlen wie der Vater. Das ist nicht mehr so wie unter 18 Jahren. Wartet ab, sie wird ganz sicher nicht zum Gericht gehen. Das stimmt ales vorne und hinten nicht. Sie war ja auch verpflichtet die Schule zu beenden und auch eine Ausbildung zu machen, was sie ja auch nicht gemacht hat. Also ruhig Blut. Sollte sie sich noch mal melden einfach sagen, ihr würdet die Sache eurem Anwalt ausrechnen lassen und dann mal wirklich einen Anwalt eine Brief schreiben lassén. Der kostet bestimmt nicht mal die 150 Euro, denke aber, sie wird es nicht so weit kommen lassen. Irgendwann sollten sie doch nun wirklich mal erwachsen sein und sich selber versorgen und nicht nur den Vater schröpfen. Wünsche euch alles Gute!
Liebe Grüsse
Agnes
Hallo Agnes vielen vielen Dank für die schnelle Antwort ich habe es mir ja fast gedacht das es nicht so einfach geht wie sie sich das vorstellt,aber man wird doch etwas unsicher danke nochmals liebe grüße.
Hallo Dicker111,
so Leid es mir auch tut, ja Ihr Mann kann zu Unterhaltszahlung aufgefordert werden, wenn er ein hohes Einkommen hat.
Desweiteren steht es mir zwar nicht zu Ihm eine Rüge zuerteilen, aber wenn er mehr gezahlt hat als das was in der Düsseldorfer Tabelle steht und die 2 Damen geben dies an, dann hat er erst Recht verloren.
Darum würde ich jetzt die 150,00 € bezahlen, aber nur gegen Beweise. Das heisst, auf das Konto seiner Tochter oder ein quitierten Beleg bei Barauszahlung.
Das SGB II oder Hartz IV ist so geregelt das Eltern oder umgekehrt Kinder bei einen hohen Verdienst zahlen müssen, sollte der neue Lebenspartner ebenfalls arbeiten wird dies mitangerechnet.
Eine andere Frage hätte ich da noch, wohnt die Tochter mit einen Mann zusammen, sollte dies der Fall sein, dann soll sie Ihn ruhig verklagen. Aber Vorsicht, sie müssen es beweisen können.
Alles Gute
Angela06
Hallo,
da können wir uns zusammen tun. Mein Sohn (21) aus erster Ehe hat nach der Schule auch nichts gemacht, lebt von Hartz4.
Allerdings zahle ich seit dem Ende der Schule (Förderungsmaßnahme/Werkstattjahr) keine Unterhalt mehr und die ARGE will auch nichts haben.
Während der Schul- oder Berufsausbildung (also zukünftig bei euch) sieht das anders aus.
Das Kind kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Dabei wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt und ein Bescheid erlassen, der auch den Elternanteil ausweist (ähnlich wie bei BaFög für Studenten).
Diesen Anteil müsst ihr dann schon zahlen, sofern bei der Einkommensberücksichtigung alles korrekt berechnet wurde. Dafür würde ich dann nicht mehr zwischendurch mal ein paar Euro zustecken.
VG
Jürgen
hallo,
ja ja leider wird der Vater zahlen müssen, bis sie eine ausbildung beendet hat. ich würde aber hier im netz fachleute anschreiben, die wissen mehr als ich
viel glück
lisa
Hallo
das ist ein Grenzfall. Eltern sind verpflichtet, dem Kind eine Ausbildung zu ermöglichen (z.B. Berufsausbildung). Auf der anderen Seite ist das Kind verpflichtet, seine Ausbildung gewissenhaft durchzuführen und zu beenden.
Eltern sind daher auch nicht verpflichtet, x Versuche zu finanzieren.
Sie kann also durchaus Klage einreichen, muss aber schon vorher und erst Recht vor Gericht begründen, warum eine zweite Ausbiildung.
Ich würde es mal als Grenzfall bezeichnen.
Wichtig: Da die Tochter 22 ist, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet, also auch die Mutter. Wenn sie naürlich nichts hat, bleibt alles bei dem Vater hängen.
Wenn sie Recht bekommen würde, hätte sie einen Anspruch von 640€ (Minus Kindergeld).
Gruß
Hallo, ja das ist wirklich eien Frechheit wie die Mutter redet, wie wäre es mit selbst arbeiten an ihrer Stelle?! Ich denke nicht das er noch Unterhalt zahlen muß wofür. Bin mir aber auch nicht sicher
Hallöchen,
für juristische Fragen ist professioneller Rat z.B. beim Rechtsanwalt empfohlen.
Aber meiner unprofessionellen Meinung nach würde ich nichts zahlen, da die Tochter ja ausgelernt hat.
Bezahlen würde ich nichts mehr, da dieses später nicht beweisbar ist.
Das ist besonders wichtig, da das Arbeitsamt nochmal Forderungen stellen könnte, da sie ja im Moment die Ausbildung mitfinanzieren.
Ich würde einfach auf die juristischen Forderungen warten und - wenn sie mir zu hoch erscheinen - nochmal professionellen Rat einholen.
Auf mündliche Forderungen oder Provokationen würde ich nicht reagieren, sondern versuchen, immer freundlich zu bleiben, denn immerhin ist es ja die Tochter.
Sollten tatsächlich Forderungen der Tochter berechtigt sein, richten sich diese nach der Düsseldofer Tabelle, wobei das Nettoeinkommen des Vaters entscheidend ist und nicht, wie oft man in Urlaub fliegt.
LG
Vielen dank für die schnelle Antwort wir wissen jetzt das er nichts zahlen muß habe heute bei einem Anwalt angerufen aber trozdem nochmal ein großes Danke Gruß Kiefer
Vielen dank für die schnelle Antwort wir wissen jetzt das er nichts zahlen muß habe heute bei einem Anwalt angerufen aber trozdem nochmal ein großes Danke Gruß Dicker111
Vielen dank für die schnelle Antwort wir wissen jetzt das er nichts zahlen muß habe heute bei einem Anwalt angerufen aber trozdem nochmal ein großes Danke Gruß Dicker111.
Vielen dank für die schnelle Antwort wir wissen jetzt das er nichts zahlen muß habe heute bei einem Anwalt angerufen aber trozdem nochmal ein großes Danke Gruß Dicker111…
Hallo, ja das ist wirklich eien Frechheit wie die Mutter
redet, wie wäre es mit selbst arbeiten an ihrer Stelle?! Ich
denke nicht das er noch Unterhalt zahlen muß wofür. Bin mir
aber auch nicht sicher
Vielen dank für die schnelle Antwort wir wissen jetzt das er nichts zahlen muß habe heute bei einem Anwalt angerufen aber trozdem nochmal ein großes Danke Gruß Dicker111
Vielen dank für die schnelle Antwort wir wissen jetzt das er nichts zahlen muß habe heute bei einem Anwalt angerufen aber trozdem nochmal ein großes Danke Gruß Dicker111…
Ich weiß, dass er bis zur Vollendung der ersten Ausbildung zahlen muss. Wenn sie diese abgebrochen hat, sieht es sicher anders aus. Rechtlich bin ich überfragt.
Gib die Frage nochmal weiter unter 1. „Familienrecht“, 2. Rubrik „Unterhalt“.
Viel Glück, Andi
hallo, ich kann deine Frage gut verstehen. Irgendwann hat man es satt Faulheit oder ewige Bequemlichkeit zu unterstützen. Doch leider kann man die Unterhaltspflicht selbständig nicht einstellen, um eine Tochter zu erziehen die ihr Leben bissher nicht auf die Reihe bekommen hat. Dein Mann wird für sie weiterzahlen müssen bis sie ein eigenes Einkommen hat.
Sie kann Deinen Mann beim Familiengericht auf Unterhalt verklagen. Das Dumme ist dann nur sie wird den Fall in jedem Fall gewinnen und Dein Mann( Ihr Vater) bleibt auch noch auf den Gerichts-und Anwaltskosten sitzen. Wieviel er noch zahlen wird hängt vom Einkommen(Lehrlingsgeld) der Tochter ab. Vielleicht hilft Euch bei der Berechnung das zuständige Jugendamt oder Dein Mann einigt sich einvernehmlich mit seiner Tochter.
Viel Glück
LG Anne
Vielen dank für die schnelle Antwort wir wissen jetzt das er
nichts zahlen muß habe heute bei einem Anwalt angerufen aber
trozdem nochmal ein großes Danke Gruß Dicker111
hi
freut mich
alles gute
lisa
Hallo
ach das ist ne schwere Frage!!!
Weil mit 22 Jahren ist das oft anders geregelt als bei minderjährigen!!
Soweit ich weiss ist es leider so während der Ausbildung hat Sie anrecht auf Unterhalt!
Aber ich bin kein Anwalt vielleicht würde ein Beratungs Gespräch beim Anwalt helfen!!!
Das würde sich bestimmt lohnen und Licht ins Dunkle bringen!
Oder beim Jugendamt nachfragen Termin holen kostet ja da nix !!!
Viel Glück Sandy
generell besteht unterhaltspflicht gegenüber den kindern bis zu dem abschluß der ersten berufsausbildung, max. bis zum 25 lebensjahr… er wird also zahlen müssen. es sei denn er beweist, daß sie nur zum schein eine ausbildung macht etc… dies wird aber gerichtlich durchzusetzen sein. wenn die tochter allein wohnt ist aber nicht nur der vater sondern auch die mutter unterhaltspflichtig