Unterhalt muss Freundin für meine Mutter zahlen

hallo,

meine mutter ist im heim. ich werde jetzt finazniel geprüft.
ich lebe mit meiner freundin in einer wohnung zusammen und wir haben zusammen 2 kinder.
muss meine freundin mit der ich nicht verheiratet bin sondern nur zusammenlebe überhaupt auskunft über ihr einkommen geben?

wenn nein, gibt es dazu einen paragraphen oder ein gerichtsurteil auf welches man sich bezeihen kann?

Nien, muss sie meines Wissens nach nicht.

Ich würde adnersrum rangehen und mir vom Amt den Paragraphen nennen lassen, nachdem jemand vollkommen fremdes überhaupt deshalb über irgendwas Auskunft geben sollte.

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Ja, auch ihre Freundin ist Auskunftpflichtig über ihr Einkommen.

Das Gesetz hat sich dies bezüglich geändert, alle Paare die zusammen wohnen führen eine eheähnliche Gemeinschaft, sorry.

Mfg

Angela06

hallo,

kann ich diese gesetzt irgendwo nachlesen? ich habe jetzt 2 gegenstzliche nachrichten zu diesem thema erhalten.

danke

für die mühe

hallihallo.

warum sollte deine freundin auskunft über ihren verdienst geben. sie ist weder mit dir noch mit deiner mutter verwandt. leider weiß ich nicht ob über soetwas ein gerichtsurteil gibt oder wo man sich erkundigen könnte. leider kann ich dir da nicht weiter helfen.

gruß yvi

hallo,

dass sehe ich genau so. habe aber noch nichts finden können worauf ich mich berufen kann :frowning:

hallo,
kann ich nicht helfen

lisa

Hallo,
leider gibt es kein Gesetz. Ihre Freundin und auch Sie müssen Ihre finanzielle Situation offen legen.
Ich weiss nicht wie diese bei Ihnen ist, aber man hat schon einen höheren Freibetrag, als wenn man für Kinder zahlen muss.
Es wird auch vieles berücksichtigt. Sie brauchen dringend neue Kinderzimer, oder Küche, oder auch beides und sparen dafür. Alles angeben. Sie sind allerdings verpflichtet. Ich meine, wir mussten damals sogar unsere Kontoauszüge vorlegen. Schon alles traurige Gesetze und dann wundern die sich, dass in alle Familien Streit ist.
Es war mir auch mehr als peinlich. Wir waren gerade mal verheiratet, da bekamen wir Post und auch mein Mann musste alles offen legen.

Gruss
Agnes

Hallo!

Also meiner Meinung nach ist Deine Freundin/Lebensgefährtin gegenüber Deiner Mutter nicht unterhaltsverpflichtet, sondern lediglich gegenüber Eurer beiden gemeinsamen Kinder und ggf. gegenüber Dich i.S. des SGB, sofern Du kein eigenes Einkommen hast.
Die Überprüfung Deiner finanziellen Situation ist vorerst i.O. Dabei wird festgestellt werden, dass Du auch gegenüber Deiner beiden leiblichen Kinder gesetzlich unterhaltsverpflichtet bist. Sofern Deine Partnerin kein eigenes Einkommen hat, bist Du gegenüber ihr ebenfalls gesetzlich unterhaltsverpflichtet.
Eine Überprüfung der finanziellen Situation Deiner Freundin wäre zunächst meiner Auffassung nach weder zweckmäßig, noch rechtlich in irgendeiner Weise begründet. Dies könnte jedoch dann in Betracht gezogen werden, wenn Du geltend machen würdest, gegenüber Deiner Freundin unterhaltsverpflichtet zu sein, weil Sie evtl. kein eigenes Einkommen und Vermögen hat und daher Dein Einkommen für ALG II o.ä. herangezogen wird.

Hoffe. ich konnte Dir weiterhelfen.

LG

Fair1207

Leider muß sie Auskunft geben!! Ihr können 15% angerechnet werden,da ihr die Wohnungskosten Essen teilt

Eigentlich kann sie nur belangt werden, wenn ihr verheiratet seid. Über einen anderen Stand ist mir nichts bekannt

Hallo Baschka,

warum werden Sie geprüft? Ich denke Sie werden vom Sozialamt geprüft in wieweit Sie die Kosten Ihrer Mutter für das Heim tragen können. Seien Sie vorsichtig, oft versucht das Sozialamt mehr zu holen. Ich würde auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen der darauf spezialisiert ist.

Wenn Sie mit Ihrer Freudin zusammenlegen wird das als eheähnliche Gemeinschaft betrachtet. Ich weiß nicht wie sich das Gesetz dahingehend geändert hat. Normalerweise muß Sie nicht für Ihre Mutter aufkommen. Aber das würde ich mit einem Anwalt genau abklären.

Alles Gute
Lore

sorry, da kann ich dir auch keine auskunft geben!

hoffe, das du hier trotzdem eine passende antwort bekommst - alles gute

Hallo

klare Antwort nein, Dein Einkommen zaehlt.

Interessant wird es nur, wenn du durch deine Freundin einen direktn Vorteil hast, der dir Kosten spart. In diese Fall Wohnkosten, wenn ihr euch z.B. die Miete teilt.

Daher erstmal nur dein Einkommen angeben. Im Internet mal unter Elternunterhalt suchen.

Gruss

Hallo,

unter http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi… wird die Frage aus einer ähnlichen Konstellation beantwortet.

Gruß

Hä wieso sollte deine Partnerin ihr Einkommen frei geben, wenn ihr nicht verheiratet seid also ich denk wohl eher nein ihr seid doch nicht verheiratet