meine mutter ist im heim. ich werde jetzt finazniel geprüft.
ich lebe mit meiner freundin in einer wohnung zusammen und wir haben zusammen 2 kinder.
muss meine freundin mit der ich nicht verheiratet bin sondern nur zusammenlebe überhaupt auskunft über ihr einkommen geben?
wenn nein, gibt es dazu einen paragraphen oder ein gerichtsurteil auf welches man sich bezeihen kann?
Ich würde adnersrum rangehen und mir vom Amt den Paragraphen nennen lassen, nachdem jemand vollkommen fremdes überhaupt deshalb über irgendwas Auskunft geben sollte.
warum sollte deine freundin auskunft über ihren verdienst geben. sie ist weder mit dir noch mit deiner mutter verwandt. leider weiß ich nicht ob über soetwas ein gerichtsurteil gibt oder wo man sich erkundigen könnte. leider kann ich dir da nicht weiter helfen.
Hallo,
leider gibt es kein Gesetz. Ihre Freundin und auch Sie müssen Ihre finanzielle Situation offen legen.
Ich weiss nicht wie diese bei Ihnen ist, aber man hat schon einen höheren Freibetrag, als wenn man für Kinder zahlen muss.
Es wird auch vieles berücksichtigt. Sie brauchen dringend neue Kinderzimer, oder Küche, oder auch beides und sparen dafür. Alles angeben. Sie sind allerdings verpflichtet. Ich meine, wir mussten damals sogar unsere Kontoauszüge vorlegen. Schon alles traurige Gesetze und dann wundern die sich, dass in alle Familien Streit ist.
Es war mir auch mehr als peinlich. Wir waren gerade mal verheiratet, da bekamen wir Post und auch mein Mann musste alles offen legen.
Also meiner Meinung nach ist Deine Freundin/Lebensgefährtin gegenüber Deiner Mutter nicht unterhaltsverpflichtet, sondern lediglich gegenüber Eurer beiden gemeinsamen Kinder und ggf. gegenüber Dich i.S. des SGB, sofern Du kein eigenes Einkommen hast.
Die Überprüfung Deiner finanziellen Situation ist vorerst i.O. Dabei wird festgestellt werden, dass Du auch gegenüber Deiner beiden leiblichen Kinder gesetzlich unterhaltsverpflichtet bist. Sofern Deine Partnerin kein eigenes Einkommen hat, bist Du gegenüber ihr ebenfalls gesetzlich unterhaltsverpflichtet.
Eine Überprüfung der finanziellen Situation Deiner Freundin wäre zunächst meiner Auffassung nach weder zweckmäßig, noch rechtlich in irgendeiner Weise begründet. Dies könnte jedoch dann in Betracht gezogen werden, wenn Du geltend machen würdest, gegenüber Deiner Freundin unterhaltsverpflichtet zu sein, weil Sie evtl. kein eigenes Einkommen und Vermögen hat und daher Dein Einkommen für ALG II o.ä. herangezogen wird.
warum werden Sie geprüft? Ich denke Sie werden vom Sozialamt geprüft in wieweit Sie die Kosten Ihrer Mutter für das Heim tragen können. Seien Sie vorsichtig, oft versucht das Sozialamt mehr zu holen. Ich würde auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen der darauf spezialisiert ist.
Wenn Sie mit Ihrer Freudin zusammenlegen wird das als eheähnliche Gemeinschaft betrachtet. Ich weiß nicht wie sich das Gesetz dahingehend geändert hat. Normalerweise muß Sie nicht für Ihre Mutter aufkommen. Aber das würde ich mit einem Anwalt genau abklären.
Interessant wird es nur, wenn du durch deine Freundin einen direktn Vorteil hast, der dir Kosten spart. In diese Fall Wohnkosten, wenn ihr euch z.B. die Miete teilt.
Daher erstmal nur dein Einkommen angeben. Im Internet mal unter Elternunterhalt suchen.