Unterhalt Mutter Bereinigung Einkommen

Nehmen wir an, ein Elternteil müsste ins Pflegeheim, und die Tochter soll nun laut Bescheid des Sozialamtes einen Teil der Pflegekosten übernehmen. Um diesen etwas zu reduzieren, belegt sie Sparbeiträge in ca. 300 Euro monatlich, die seit Jahren für eine Anzahlung bei eventuell notwendigen Neuanschaffung eines Kfz für jeweils für sie und ihren Ehemann (der für seine selbständige Tätigkeit ein eigenes Auto benötigt) vorgesehen sind. Obwohl dieser Betrag (für zwei Kfz!) infolge seiner geringen Höhe im besten Fall für eine Anzahlung reicht, wurden vom Sozialamt lediglich 50% akzeptiert. Wäre so eine Entscheidung denn in Ordnung, oder wäre sie nicht eher ein Schrei nach Einschaltung eines Anwalts?
Danke für jegliche Unterstützung.

die Freibetragssätze sind wirklich so gemacht, dass sie jeder Bearbeiter selber akzeptieren kann, ode nicht. Im Grunde schreit alles nach einem Anwalt, denn die heutigen „Deutschen Gesetze“ sind so gemacht, dass Familien auseinander gerissen werden, weil der Staat nicht einen Cent mehr für seine Bürger geben will. Jedes Gesetz wird so gedreht, dass auf keinem Fall der Staat zahlen muss.
Ich war gerade mal 2 Monate verheiratet, wie das Problem bei uns war. Was mir mehr als peinlich ist und war… auch mein Mann musste seine ganze finanzielle Seite dalegen. Er ist zwar nicht zum Unterhalt der Schwiegereltern verpflichtet, aber wenn er genug verdient, muss er seiner Ehefau ein Taschengeld geben. Diese muss dann das Taschengeld als Einkommen angeben und schon darf man zahlen. Das Kind hat dann nur einen anderen Namen. Ein Hoch auf Deutschland!

Nehmen wir an, ein Elternteil müsste ins Pflegeheim, und die
Tochter soll nun laut Bescheid des Sozialamtes einen Teil der
Pflegekosten übernehmen. Um diesen etwas zu reduzieren, belegt
sie Sparbeiträge in ca. 300 Euro monatlich, die seit Jahren
für eine Anzahlung bei eventuell notwendigen Neuanschaffung
eines Kfz für jeweils für sie und ihren Ehemann (der für seine
selbständige Tätigkeit ein eigenes Auto benötigt) vorgesehen
sind. Obwohl dieser Betrag (für zwei Kfz!) infolge seiner
geringen Höhe im besten Fall für eine Anzahlung reicht, wurden
vom Sozialamt lediglich 50% akzeptiert. Wäre so eine
Entscheidung denn in Ordnung, oder wäre sie nicht eher ein
Schrei nach Einschaltung eines Anwalts?
Danke für jegliche Unterstützung.

die Freibetragssätze sind wirklich so gemacht, dass sie jeder
Bearbeiter selber akzeptieren kann, ode nicht.

Das habe ich jetzt nicht verstanden. Ist die Ablehnung der Anrechnung einer notwendigen Rücklage in Höhe 300 EUR/Monat nun in Ordnung oder nicht?

Im Grunde
schreit alles nach einem Anwalt, denn die heutigen „Deutschen
Gesetze“ sind so gemacht, dass Familien auseinander gerissen
werden, weil der Staat nicht einen Cent mehr für seine Bürger
geben will.

Das kommt mir doch sehr pauschal vor. Könntest Du vielleicht Beispiele benennen?

Jedes Gesetz wird so gedreht, dass auf keinem Fall
der Staat zahlen muss.

Das erinnert mich jetzt irgendiwie an die Argumentation eines Dreijährigen. Denn in der Sozialgesetzgebung gibt es doch einige Beispiele, wo in jedem Fall der Staat zahlen muss.

Ich war gerade mal 2 Monate verheiratet, wie das Problem bei
uns war. Was mir mehr als peinlich ist und war… auch mein
Mann musste seine ganze finanzielle Seite dalegen.

In guten, wie in schlechten Tagen…

Er ist zwar
nicht zum Unterhalt der Schwiegereltern verpflichtet, aber
wenn er genug verdient, muss er seiner Ehefau ein Taschengeld
geben. Diese muss dann das Taschengeld als Einkommen angeben
und schon darf man zahlen.

Mit welchem Recht wird denn erwartet, dass immer schön die Solidargemeinschaft einsteht?

Das Kind hat dann nur einen anderen
Namen. Ein Hoch auf Deutschland!

Das habe ich nicht ganz verstanden. Worauf möchtest Du hinaus?

Greetz
T.

2 Like

Hallo,

die Kürzung um 50 % kann ich nachvollziehen.

Ein Firmenwagen wird wohl von der Steuer abgesetzt.
Warum sollte dann PRIVAT dafür angespart werden?
Und dann ein zweites mal vom Staat nochmals als Belastung anerkannt werden?

Im übrigen ist weder der Ehemann noch die Firma für die Mutter unterhaltspflichtig.
Deshalb werden auch die Aufwendungen dafür nicht anerkannt.

Deshalb die Kürzung um 50%.

Grüße
miamei

Hallo,

die Kürzung um 50 % kann ich nachvollziehen.

Warum denn 50? Und nicht 60 oder 30?

Ein Firmenwagen wird wohl von der Steuer abgesetzt.

Wie meinst Du das? Ich dachte, man setzt die Kosten ab?! Und auch nur den Teil, der im Bezug zur entsprechenden selbständigen Tätigkeit steht.

Warum sollte dann PRIVAT dafür angespart werden?

Wären die Rücklagen denn steuerlich absetzbar?!

Und dann ein zweites mal vom Staat nochmals als Belastung
anerkannt werden?

Was genau meinst Du jetzt mit zwei Mal?

Im übrigen ist weder der Ehemann noch die Firma für die Mutter
unterhaltspflichtig.
Deshalb werden auch die Aufwendungen dafür nicht anerkannt.

Aber sie werden doch zu 50% anerkannt?!

Deshalb die Kürzung um 50%.

Aber dürfte nicht gemäß Deiner Argumentation überhaupt nichts anerkannt werden?
Greetz
T.

Ich danke erst einmal für die Anteilnahme. Die durchaus kontroversen Einschätzungen lassen erkennen, wie problematisch der Sachverhalt offenbar ist. Der besagte Ehemann ist übrigens Musiker, und auf Anraten seines Steuerberaters macht er seinen VW-Bus nicht steuerlich geltend - ohne jetzt näher auf die Gründe einzugehen.
Der Aspekt mit dem Taschengeld für die Ehefrau ist interessant, und man kann ihn sicher einigermaßen nachvollziehen. Aber in unserem Fallbeispiel wurde ein „bereinigtes Einkommen“ von beiden Ehepartnern (übrigens beides Ruhegehälter) errechnet, daraufhin festgestellt, welchen prozentualen Anteil die unterhaltspflichtige Ehefrau am Gesamteinkommen hat (z.B. 29%), woraus sich dann die von ihr zu zahlende Summe ergibt. Wahrscheinlich irrelevant ist, dass beide Ehepartner selbst eine Behinderung von 50 bzw. 60% besitzen. Die beiden Fahrzeuge, um deren Finanzierung bzw. Ansparung es geht sind übrigens 12 und 19 Jahre alt und haben weit mehr als einhunderttausend Kilometer „auf dem Buckel“; entsprechend hoch sind Reparatur- und Erhaltungskosten. Es erhebt sich die Frage, ob die für das Ansparen im Hinblick auf eine Neuanschaffung akzeptierte Summe in Höhe von insgesamt 150 Euro pro Monat in Ordnung ist. Damit könnte man doch im besten Fall eine Anzahlung zusammen bekommen. Wie sähe es denn nun aus, wenn eins von beiden Fahrzeugen seinen Geist aufgäbe? Müsste die für eine Neuanschaffung zu finanzierende Summe - eventuell auch für einen Neuwagen - vom Sozialamt akzeptiert und berücksichtigt werden?