derzeit mache ich eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel. Diese beende ich am 8.2.12.
Zurzeit lebe ich bei meiner Mutter, meine Eltern sind geschieden und mein Vater ist neu verheiratet und zahlt im moment noch Unterhalt für mich. Normal ist er ja nur für eine Ausbildung unterhaltspflichtig, wenn ich aber jetzt studieren würde, z.b. BWL müsste er noch Unterhalt zahlen, da dieses Studium auf meine Ausbildung aufbaut.
Allerdings müsste ich erst meine (Fach-)Hochschulreife in einem 2-jährigem Berufskolleg (Berufsfachschule) nachholen. Ist mein Vater in dieser Zeit auch unterhaltspflichtig? Oder erst wenn ich das Studium beginne?
derzeit mache ich eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und
Außenhandel. Diese beende ich am 8.2.12.
Zurzeit lebe ich bei meiner Mutter, meine Eltern sind
geschieden und mein Vater ist neu verheiratet und zahlt im
moment noch Unterhalt für mich. Normal ist er ja nur für eine
Ausbildung unterhaltspflichtig, wenn ich aber jetzt studieren
würde, z.b. BWL müsste er noch Unterhalt zahlen, da dieses
Studium auf meine Ausbildung aufbaut.
Allerdings müsste ich erst meine (Fach-)Hochschulreife in
einem 2-jährigem Berufskolleg (Berufsfachschule) nachholen.
Ist mein Vater in dieser Zeit auch unterhaltspflichtig?
Soweit ich weiß, ist er ab März 12 gar nicht mehr verpflichtet. Du hast dann deine erste Ausbildung beendet. Lt Düsseldorfer Tabelle (im Anhang) hat das unterhaltsberechtigte Kind die Pflicht, eine Ausbildung zügig durchzuführen, was ja in deiner weiteren Planung nicht wirklich der Fall ist. Mit deiner abgeschlossenen 1.Ausbildung kannst du deinen eigenen Unterhalt finanzieren. Das ist zumendest mein letzter Stand.
aber wenn ich schon mein abitur hätte und ich direkt studieren würde um auf meine ausbildung aufzubauen müsste er zahlen und ich will ja auf meine ausbildung aufbauen, nur muss ich vorher noch „kurz“ auf die schule…
is doch alles viel zu kompliziert
derzeit mache ich eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und
Außenhandel. Diese beende ich am 8.2.12.
Zurzeit lebe ich bei meiner Mutter, meine Eltern sind
geschieden und mein Vater ist neu verheiratet und zahlt im
moment noch Unterhalt für mich. Normal ist er ja nur für eine
Ausbildung unterhaltspflichtig, wenn ich aber jetzt studieren
würde, z.b. BWL müsste er noch Unterhalt zahlen, da dieses
Studium auf meine Ausbildung aufbaut.
Allerdings müsste ich erst meine (Fach-)Hochschulreife in
einem 2-jährigem Berufskolleg (Berufsfachschule) nachholen.
Wenn deine Ausbildung beendet bist und du deinen Beruf hast muss er nicht mehr zahlen.Für deine Höhere Ausbildung bist du dann auf dich gestellt.Wenn du dann mehr Verdienst giebst du deinen Vater ja auch nichts ab
Ich habs mir leicht gemacht und beim Jugendamt angerufen, die Dame die für den Unterhalt bei über 18 jährigen zuständig ist, hat mir bestätigt das mein Papa zahlen muss da ich damit auf meine Ausbildung aufbau. Zur Info.
wenn Sie Ihre Ausbildung beendet haben, ist Ihr Vater zu keiner Unterhaltszahlung mehr verpflichtet. Sie können sich doch dann selber ernähren, wozu Sie auch verpflichtet
sind.