Unterhalt nach Ausbildung - weiterführende Schule

Hallo zusammen,

derzeit mache ich eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel. Diese beende ich am 8.2.12.
Zurzeit lebe ich bei meiner Mutter, meine Eltern sind geschieden und mein Vater ist neu verheiratet und zahlt im moment noch Unterhalt für mich. Normal ist er ja nur für eine Ausbildung unterhaltspflichtig, wenn ich aber jetzt studieren würde, z.b. BWL müsste er noch Unterhalt zahlen, da dieses Studium auf meine Ausbildung aufbaut.
Allerdings müsste ich erst meine (Fach-)Hochschulreife in einem 2-jährigem Berufskolleg (Berufsfachschule) nachholen. Ist mein Vater in dieser Zeit auch unterhaltspflichtig? Oder erst wenn ich das Studium beginne?

Vielen Dank für eure Antworten.

LG Leetscher

Hallo,

Hallo zusammen,

derzeit mache ich eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und
Außenhandel. Diese beende ich am 8.2.12.
Zurzeit lebe ich bei meiner Mutter, meine Eltern sind
geschieden und mein Vater ist neu verheiratet und zahlt im
moment noch Unterhalt für mich. Normal ist er ja nur für eine
Ausbildung unterhaltspflichtig, wenn ich aber jetzt studieren
würde, z.b. BWL müsste er noch Unterhalt zahlen, da dieses
Studium auf meine Ausbildung aufbaut.
Allerdings müsste ich erst meine (Fach-)Hochschulreife in
einem 2-jährigem Berufskolleg (Berufsfachschule) nachholen.
Ist mein Vater in dieser Zeit auch unterhaltspflichtig?

nein…

Oder

erst wenn ich das Studium beginne?

da kenn ich mich nicht so aus…

Vielen Dank für eure Antworten.

LG Leetscher

lisa

Hallo,

bist Du schon volljährig?

Gruß

oh ja hab ich vergessen mit rein zu schreiben.
Im moment bin ich 18, bei Schuljahresbeginn 19.

Soweit ich weiß, ist er ab März 12 gar nicht mehr verpflichtet. Du hast dann deine erste Ausbildung beendet. Lt Düsseldorfer Tabelle (im Anhang) hat das unterhaltsberechtigte Kind die Pflicht, eine Ausbildung zügig durchzuführen, was ja in deiner weiteren Planung nicht wirklich der Fall ist. Mit deiner abgeschlossenen 1.Ausbildung kannst du deinen eigenen Unterhalt finanzieren. Das ist zumendest mein letzter Stand.

aber wenn ich schon mein abitur hätte und ich direkt studieren würde um auf meine ausbildung aufzubauen müsste er zahlen und ich will ja auf meine ausbildung aufbauen, nur muss ich vorher noch „kurz“ auf die schule…
is doch alles viel zu kompliziert :smiley:

Ja, in der Reihenfolge geht es. 1. Abi. 2. Studium. Umgekehrt nicht.
Gruß.

Hallo zusammen,

derzeit mache ich eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und
Außenhandel. Diese beende ich am 8.2.12.
Zurzeit lebe ich bei meiner Mutter, meine Eltern sind
geschieden und mein Vater ist neu verheiratet und zahlt im
moment noch Unterhalt für mich. Normal ist er ja nur für eine
Ausbildung unterhaltspflichtig, wenn ich aber jetzt studieren
würde, z.b. BWL müsste er noch Unterhalt zahlen, da dieses
Studium auf meine Ausbildung aufbaut.
Allerdings müsste ich erst meine (Fach-)Hochschulreife in
einem 2-jährigem Berufskolleg (Berufsfachschule) nachholen.

Wenn deine Ausbildung beendet bist und du deinen Beruf hast muss er nicht mehr zahlen.Für deine Höhere Ausbildung bist du dann auf dich gestellt.Wenn du dann mehr Verdienst giebst du deinen Vater ja auch nichts ab

Ich habs mir leicht gemacht und beim Jugendamt angerufen, die Dame die für den Unterhalt bei über 18 jährigen zuständig ist, hat mir bestätigt das mein Papa zahlen muss da ich damit auf meine Ausbildung aufbau. Zur Info.

wenn Sie Ihre Ausbildung beendet haben, ist Ihr Vater zu keiner Unterhaltszahlung mehr verpflichtet. Sie können sich doch dann selber ernähren, wozu Sie auch verpflichtet
sind.

Gruss

Hallo Leetscher,
auch während des Besuches der Berufsfachschule ist Ihr Vater unterhaltspflichtig.
Alles Gute

Hallo

das ist immer eine Einzelfallgeschichte, die auch in der Rechtssprechung sehr schwammig formuliert ist.

Wenn du Unterhalt haben möchtest, rede erstmal mit dem Vater.

Wenn du studierst, musst du versuchen Bafög zu benatragen.

Rein rechtlich hast du gute Karten, wenn der Ausbildungsweg in sich schlüssig und aufeinander aufgebaut ist.

Ein Studium kann grundsätzlich dazugehören.

Gruss