Unterhalt nach Ausbildungsbegin

Meine Tochter ist 19 Jahre alt. bekommt jetzt 360,oo Euro Unterhalt. Ab September hat sie eine Ausbildungsstelle und bekommt ca. 700 Euro brutto. Was muss denn der Vater dann noch an Unterhalt zahlen?

Hallo,

dazu habe ich leider keine Antwort. Die Unterhaltskasse sollte Ihnen hierzu aber Auskunft geben können.

Viele Grüße,

Michael

… ich würde mich schämem, als Vater so was zu fragen.

Hallo

Grundsaetzlich sind Vater und Muttter unterhaltspflichtig, da sie ueber 18 ist. Die Mutter muss also auch ihr Einkommen offenlegen.

Dein anrechenbares und ihr Einkommen werden zusammengerechnet, das ergibt ihren Anspruch.

Davon werden das Kindergeld und ihr Einkommen abgezogen +90 Ausbildungsverguetung.

Das ergibt den Anspruch. Es sollte weniger werden.

Sie muss die Ausbildung zuegig beenden und dir das Ende mitteilen, denn danach endet erstmal die Zahlpflicht.

Gruss

Kommt darauf an ob sie noch bei der Mutter wohnt,oder eine eigene Wohnung hat.Kindergeld nach Einkommen.
Du musst wesenlich weniger bezahlen.

Da sie weiter das Kindergeld bekommt geht der Unterhalt stark zurück.Genau kann ich es nicht sagen da ich beide Löhne nicht weiß. ca 80-110€

Hallo,

Meine Tochter ist 19 Jahre alt. bekommt jetzt 360,oo Euro
Unterhalt. Ab September hat sie eine Ausbildungsstelle und
bekommt ca. 700 Euro brutto. Was muss denn der Vater dann noch
an Unterhalt zahlen?

ich würde beim Jugendamt oder der Kindergeldkasse nachfragen. Die können ggf. Stellen nennen, wenn Sie nicht weiterhelfen können. Dir Kindergeldkasse, wird prüfen, ob eine Berechtigung für Kindergeldbezug noch besteht. Ich könnte mir vorstelen, dass sich daran auch die Unterhaltzahlung orierntieren wird.

Liebe Grüße
Evifrog

hallihallo, genau kann ich dir das nicht sagen aber das jugendamt kann bestimmt weiter helfen.
sorry

Tut mir Leid; im Unterhaltsrecht kenne ich mich nicht aus.

Viele Grüße,

Heike

Hallo,

natürlich nicht. Sie verdient ja selber die Höhe des Unterhaltes. Abgesehen davon, hätte ab 18. Geburtstag auch die Mutter Barunterhalt zahlen müssen.

Gruß

Hallo,

die Ausbildungsvergütung z.B (490 Euro Netto - 90 Euro Arbeitskostenaufwand) = 400 Rest dies ist mehr als 360 Euro, und somit bekommt sie keinen Unterhaltsanspruch mehr. Sollte der Betrag unter 360 Euro sein, dann müsste der rest auf 360 Euro Unterhalt bezahlt werden. Da Deine Tochter über 18 ist, ist auch deine Exfrau deiner Tochter gegenüber Barunterhaltspflichtig, bezahlt die etwas?

Sollte deine Tochter eine eigene Wohnung haben, ist Ihr Unterhaltsanspruch mindestens 640 Euro.

Gruß
Thomas

Eltern sind bis ende der 1.Ausbildung unterhaltspflichtig

Jugendamt kann helfen