Hallo,
mal angenommen ein Mann ist für zwei noch minderjährige Kinder zu Unterhalt verpflichtet, lernt eine neue Frau kennen und heiratet diese. Diese Frau kann aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse in Deutsch noch keinen Beruf ausüben, so daß der Mann nun auch für seine Ehefrau voll und ganz alleine sorgen muß. Wie sieht diesbezüglich das Familiengesetz dazu aus. Kann dieser Mann nun eine Neuberechnung des Kinderunterhaltes unter Berücksichtigung der neuen Umstände verlangen? Schließlich hat die neue Familie ja auch ein Recht ein anständiges Leben oberhalb der Armutsgrenze führen zu dürfen, oder etwa nicht?
mal angenommen ein Mann ist für zwei noch minderjährige Kinder
zu Unterhalt verpflichtet, lernt eine neue Frau kennen und
heiratet diese. Diese Frau kann aufgrund mangelnder
Sprachkenntnisse in Deutsch noch keinen Beruf ausüben, so daß
der Mann nun auch für seine Ehefrau voll und ganz alleine
sorgen muß. Wie sieht diesbezüglich das Familiengesetz dazu
aus. Kann dieser Mann nun eine Neuberechnung des
Kinderunterhaltes unter Berücksichtigung der neuen Umstände
verlangen?
NEIN !
Schließlich hat die neue Familie ja auch ein Recht
ein anständiges Leben oberhalb der Armutsgrenze führen zu
dürfen, oder etwa nicht?
Jede Familie hat dieses Recht, klar, aber sie muss es sich leisten können.
Wenn man alte Verpflichtungen hat (und die geht man ja bewußt ein, wenn man heiratet und Kinder in die Welt setzt) gehen diese vor.
Neue (zusätzliche) Verpflichtungen sollte man nur eingehen, wenn man sie sich auch leisten kann.
Wenn du ein Auto auf Pump kaufst werden dir die restlichen Raten ja auch nicht erlassen wenn du dir nach einem halben Jahr ein anderes Auto auf Pump kaufst…
Nix für Ungut
Heidi
Also ich halte das für Blödsinn. Jeder hat das Recht unabhängig von seinem Einkommen zu heiraten. Nach der Heirat haben sowohl die Ehefrau, als uach die Kinder Unterhaltsanspruch. Wenn nicht der volle Unterhaltsanspruch der Kinder abgedckt werden kann, müssen alle Beteiligte Abstriche machen und für den ggf. Sozialhilfe beantragen. Die Ex-Frau hätte in diesem Fall keinen Unterhaltsanspruch mehr. Denn die Kinder haben Vorrang.
Hallo Ralli,
du hast immer den Mindestunterhalt für deine Kinder zu zahlen, deine Zweitfrau hat damit nix zu tun, es ist dein persönliches Vergnügen zu heiraten. Deine minderjährigen Kinder müssen trotzdem leben.
Mindestunterhalt West (Ost in Klammern) seit dem 01.07.2005 für Kinder bis 6 Jahre: 199,00 € (177,00 €)Für Kinder von 6 bis 12 Jahre: 247,00 € (228,00€) und von 12 bis 17 Jahren 291,00 €.(269,00 €).
Nur wenn du mehr zahlst, lohnt sich evtl. eine Neuberechnung.
grüße
dragonkidd
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Hallo Ralli,
du hast immer den Mindestunterhalt für deine Kinder zu zahlen,
deine Zweitfrau hat damit nix zu tun, es ist dein persönliches
Vergnügen zu heiraten. Deine minderjährigen Kinder müssen
trotzdem leben.
Mindestunterhalt West (Ost in Klammern) seit dem 01.07.2005
für Kinder bis 6 Jahre: 199,00 € (177,00 €)Für Kinder von 6
bis 12 Jahre: 247,00 € (228,00€) und von 12 bis 17 Jahren
291,00 €.(269,00 €).
Nur wenn du mehr zahlst, lohnt sich evtl. eine Neuberechnung.
grüße
dragonkidd
Es darf allerdings nicht vergssen werden, dass sich durch die Heirat für die neue Ehefrau ebenfalls ein Existenzminimum angesetzt werden muss. Hilfreich könnte folgende Seite sein:
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/u…
Vor allem der letzte Absatz
Hallo Ralli,
folgende Seite könnte Dir vielleicht weiterhelfen:
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/u…
Vor allem der letzte Absatz