Unterhalt nach Neuheirat

Guten Tag,

Folgende Situation:
Frau F1 ist von Mann M1 geschieden. das gemeinsame Kind K1 lebt bei Mann M1. Frau F1 arbeitet und zahlt an K1 Kindsunterhalt gemäss Düsseldorfer Tabelle.

Jetzt möchte Frau F1 den Mann M2 heiraten. Das gemeinsame Einkommen von F1 und M2 ist deutlich höher als das Einkommen von F1 alleine.

Steigt damit der Unterhaltsanspruch des Kindes K1 automatisch entsprechend an?

Guten Abend,

da kann ich ihnen leider nicht helfen. Ich denke das der Unterhalt nur von dem Einkommen von F1 berechnet wird. Das ist eine Frage für Jugendamt oder Rechtsanwalt. Aber gerecht wäre das.
MfG

Hallo,

nei der Unterhaltsanspruch wird dadurch nicht höher, denn der Mann M2 haftet nicht mit seinem Einkommen für Kind K1 sondern wird wird nur für weitere Kinder dazu gezogen.

Also wird nur das Einkommen von Frau F1 angerechnet.

MfG
Y.Dosse

Hallo,

M2 ist für das Kind nicht unterhaltspflichtig. Also wird sein Einkommen normalerweise nicht mit berücksichtigt.

Ausnahmen wären, wenn F1 nicht den Mindestunterhalt bezahlen könnte. Dann wird aber nicht das Einkommen von M2 genommen, sondern nur geprüft inwieweit er F1 unterstützen kann und F1 dadurch einen niedrigeren Selbstbehalt hat.

Gruß

Hallo, für die Zahlung von Kindesunterhalt ist grundsätzlich nur das Einkommen des leiblichen Elternteils ausschlaggebend. Durch Neuheirat und dadurch zusammenziehen 2er Einkommen steigt der KU nicht. Ändert sich das Einkommen jedoch durch eine evtl. neue Steuerklasse III und wird somit das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen deutlich höher, ist der KU entsprechend anzupassen.

Lieben Gruß

Hi,

ja der Unterhalt erhöht sich! Er erhöht sich auch schon wenn die beiden zusammen leben.

Lg