Hallo zusammen,
zu folgedem Fall habe ich eine Frage. Frau F (20 Jahre alt) und Herr H (23 Jahre alt) lassen sich nach knapp einem Jahr Ehe scheiden.
Herr H geht ganz normal arbeiten, Frau F, geht einem 400,- Euro Job nach und bekommt nun aufstockendes Alg2. Nun ist Herr H vor ein paar Tagen vom Gericht zu Unterhalt „verurteilt“ worden.
Als ich diesen Fall gehört habe, habe ich mich doch sehr gewundert. Warum muss Herr H Unterhalt zahlen? Ist Frau F nicht verpflichtet sich um einen vernünftigen Job zu kümmern (das könnte Frau F ohne Probleme, Frau F hat nur keine Lust ganztags zu arbeiten)?
Kann mir dazu jemand etwas näheres sagen?
Vielen Dank und Gruß
Samira
Haben die beiden keine gemeinsamen Kinder?
Vielleicht greift hier in diesem Fall die Regelung das Unterhalt zu zahlen ist, weil die Frau auch während der Ehezeit nicht arbeiten war.
Egal welcher Fall zu tritt, eine Unterhaltszahlung kann befristet werden und dieses sollte auch unbedingt getan werden.
Danke für deine Antwort. Ich hatte vergessen, dass in diesem fiktiven Fall Frau F und Herr H keine Kinder haben.
Darf ich dich so verstehen, dass wenn Frau F, während der Ehe nich tvoll gearbeitet hat, sie das nun auch nicht tun muss und Anspruch auf Unterhalt hat?
Irgendwie verkehrte Welt. Wenn das stimmen würde, hätte Herr H nach Abzug des Unterhalts weniger Geld zur Verfügung als Frau F, da diese heimlich ein wenig mehr Geld verdient als die 400 Euro.
Hätte Herr H eine Chance auf Änderung der Unterhaltsanspruchs, wenn er Nachweisen könnte, dass Frau F mehr verdient als sie angibt?
Gruß
Samira
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Danke für deine Antwort. Ich hatte vergessen, dass in diesem
fiktiven Fall Frau F und Herr H keine Kinder haben.
Darf ich dich so verstehen, dass wenn Frau F, während der Ehe
nich tvoll gearbeitet hat, sie das nun auch nicht tun muss und
Anspruch auf Unterhalt hat?
Irgendwie verkehrte Welt. Wenn das stimmen würde, hätte Herr H
nach Abzug des Unterhalts weniger Geld zur Verfügung als Frau
F, da diese heimlich ein wenig mehr Geld verdient als die 400
Euro.
Hätte Herr H eine Chance auf Änderung der Unterhaltsanspruchs,
wenn er Nachweisen könnte, dass Frau F mehr verdient als sie
angibt?
Gruß
Samira
Hallo,
wenn ein Unterhaltsberechtigter Einkommen verschweigt verliert er u. U. den gesamten Unterhaltsanspruch. Dafür zuständig ist der § 1579 BGB.
Im vorliegenden fiktiven Fall ist vermutlich bei der Argumentation durch den Unterhaltszahler einiges falsch gelaufen.
Da es sich um eine kurze Ehe handelt, hätte er mit diesem „Tatbestand“ argumentieren müssen. Lediglich für eine Übergangszeit könnte der Frau ein Unterhaltsanspruch zugestanden werden.
Dem Unterhaltszahler sollte, falls er mit der kurzen Ehe argumentiert hat, überlegen, ob er nicht in die nächste Instanz geht.
Gruß
Ingrid