Meine Tochter ist im Sommer mit der SPA ( Sozialpädag.Assitentin) Ausbildung fertig.
Danach will Sie darauf aufbauen und Erzieherin werden.
Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen ?
Hallo,
meiner Meinung befähigt diese Ausbildung allein schon zu einer beruflichen Tätigkeit, und damit denke ich eher nein. Bitte noch weitere Meinugne einholen.
Meine Tochter ist im Sommer mit der SPA (
Sozialpädag.Assitentin) Ausbildung fertig.
Danach will Sie darauf aufbauen und Erzieherin werden.
Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen ?
Wenn deine Tochter die Erstausbildung abgeschlossen hat, dann denke ich,…würde dich ein Richter von den Unterhaltsleistungen freisprechen, aber wenn sie dann keinen Job bekommen sollte und zum Sozialamt müßte,…die würden dich dann nicht mehr freisprechen.
Letztendlich hängt alles im Leben davon ab,…ob man Unterhalt an Kinder oder Eltern, zahlen muss ,…oder nicht,…dass sie alle selbst genug Geld zum Leben haben.
Im Grunde genommen wird man nur dann befreit, wenn man selbst nichts mehr hat oder Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern und Kinder) alle selbst genug haben.
Deshalb kann man immer nur beten, dass alle fleißig sind, und gesund bleiben und Arbeit haben.
Meine Tochter ist im Sommer mit der SPA (
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Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen ?
Guten Tag,
diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
wenden Sie sich an Ihr Sozialamt oder
an ein Sozialgericht oder einen Fachanwalt für
Sozial und Unterhaltsfragen.
Bei Gericht könnten Sie auch in der Sozialgesetzgebung
zunächst nachlesen wer an wen wie lange u.s.w.
Unterhaltsplichtig ist.
mfg
Heumond
Meine Tochter ist im Sommer mit der SPA (
Sozialpädag.Assitentin) Ausbildung fertig.
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Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen ?
Hallo Zittau - habe leider keine Ahnung von diesem Thema - wäre aber doch toll, die Tochter weiter fördern zu können, oder?!
Gruß lennonmc
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Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen ?
Eine Antwort ist mir nicht möglich aus folgendem Grund.
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Rechtsberatung ist in Deutschland nur dazu befähigten gestattet (Gesetz von 1933) , also Rechtsanwälten.
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Alter der Tochter wäre hilfreich auch f.d. Anwalt.
Außerdem ist meine Meinung daß etwa bis 28 die Ausbildung der Nachkommen fertig sein sollte (außer bei langem Hochschulstudium ).
Lass Milde walten .
MfG
KI
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Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen ?
Unterhaltsrecht ist sehr fallbezogen. Entscheidungen orientieren sich immer sehr stark an den persönlichen Umständen, da heir auch familiäre „Unverträglichkeiten“ ezc. eine Rolle spielen. Daher kann man nur ganz allgemein antworten:
Ein Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich immer bis zum Abschluss einer Ausbildung, die zur eigenen Berufsausübung und damit zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts ausreicht. Die Rechtsprechung har jedoch aufeinander sinnvoll aufbauende Ausbildungen als Einheit anerkannt. So besteht z.B. nach einem Bachelor-Abschluss der Unterhaltsanspruch fort, wenn das Kind direkt nach im selben Fach den Master machen will. Gleiches gilt auch für eine lehre und eine anschließende universitäre Ausbildung im selben Berufsgebiet.
Das dürfte auch im vorliegenden Fall gegeben sein, das SPA´s sich danauch regelmäßig zur Erzieherin ausbilden lassen. Ich würde die Unterhaltspflicht also, sofern nicht noch andere gegenteilige Gründe bestehen, erstmal bejahen.
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Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen ?
Nachtrag zu meiner ersten Antwort:
Habe im netz folgende seite gefunden :
http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/…
Die relevante Passage lautet:
Muß die Ausbildung des Kindes finanziert werden?
Der Unterhalt umfaßt auch die Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (§ 1610 Absatz 2 BGB).
Die Berufswahl erfolgt bei minderjährigen Kindern in der Regel im gemeinsamen Einvernehmen mit den Eltern. Dabei haben die Eltern die besonderen Neigungen und Fähigkeiten des Kindes zu berücksichtigen.
Ein volljähriges Kind entscheidet über seine Berufswahl selbständig.
Wer seine Ausbildung als Volljähriger ein für allemal abbricht, hat in der Regel keinen Anspruch mehr auf Kindesunterhalt.
Der Wechsel des Studiumsfachs ist von den Eltern hinzunehmen, wenn es dafür sachliche Gründe gibt und wenn der Wechsel nicht zu spät erfolgt - in der Regel darf der Studiumswechsel nicht später erfolgen als nach dem 3. Semester.
Eine nach beendetem Studium erfolgende Promotion müssen die Eltern grundsätzlich nicht finanzieren. In dieser Zeit ist dem Kind zumutbar, zumindest eine Teilzeitstelle anzunehmen.
Während einer Weiterbildungsmaßnahme des Kindes ist auch nur in engen Grenzen Kindesunterhalt zu bezahlen: Die Weiterbildung muß den Fähigkeiten des Kindes entsprechen und zwischen den verschiedenen Ausbildungsstufen muß ein gewisser enger sachlicher Zusammenhang bestehen.
In folgenden Fällen wurde der sachliche Zusammenhang und somit die Unterhaltspflicht der Eltern für die Weiterbildung bejaht:
Erst Bauzeichner, dann Architekturstudium,
Erst Bankkaufmann, dann Rechtswissenschaftsstudium.
Ich denke, das klärt es. Es besteht ein Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter.
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Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen ?
verdient sie nicht jetzt schon Geld? Wenn sie eine gute Begründung vorbringt, dann werden Sie weiter zahlen müssen. Wer forfert denn den Unterhalt ein, ist die Fochter noch minderjährig, sonst darf das Jugendamt die nicht mehr vertreten?
Was ist mit der Mutter, auch diese mudd ab 18 Jahren Bar-Unterhalt zahlen und dann wird das Einkommen der Tochternoch abgerechnet. Da ich darüberkeine Info habe, kannich Ihnen leider nicht mehr viel sagen. Vielleicht teilen Sie mir diese Info noch mit, dann kann ich mehr dazu sagen.
Hallo,
nach meinen Erfahrungen „Ja“.
Der Unterhalt zahlende Elternteil muss eine zweite Ausbildung (an eine erste durchgeführte oder auch abgebrochene Ausbildung) mit tragen.
Sollte diese (zweite) Ausbildung abgebrochen werden, erlischt die weitere Unterhaltszahlung.
Stand 2012, Erfahrung aus dem Freundeskreis.
Viele Grüsse
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Hallo,
wenn es eine reguläre Ausbildung war, dann nicht, denn sie könnte ja Vollzeit arbeiten gehen.
im übrigen ist auch zu beachten, dass während der Ausbildung ein Teil auf den Unterhalt angerechnet werden muss.
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Hallo, das weiß ich leider nicht.
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Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen ?
Hallo,
ja Sie müssen weiterhin Unterhalt bezahlen, sofern die Weitere Ausbildung auf der Erstausbildung basiert und wenn Ihre Tochter die Ausbildung nicht aufgrund von Unzuverlässigkeiten o. Ä. verschleppt.
Bis zum Alter von 25 Jahren hat sie Anspruch auf Unterhalt.
Alles Gute
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Hallo Zittau,
mit abgeschlossenen Berufsausbildung verfällt der Anspruch auf Unterhalt. Weiter Weg die Deine Tochter einschlägt muss sie selber aufbringen.
Liebe Grüße Break
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Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen ?
wenn die Ausbildung fertig ist,ist sie für ihren Unterhalt selber zuständig.Es zahlt dann auch das Arbeitsamt
Hallo
ein heikles Thema. Grundsätzlich musst du nur eine Berufsausbildung finanzieren. Die Frage ist immer, wann und wo hört diese auf?
BSP Abitur und Studium sind eine Ausbildung wenn zeitlich und fachlich passend.
In deinem Fall müsste im Detail gucken ob es eine Ausbildung oder Weiterbildung ist. Ist die SPA Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung, kannst du die Zahlung einstellen, solange es kein Titel gibt. Dann muss sie aktiv werden.
Kommt natürlich auch auf euer Verhältnis zueinander an.
Gruss
http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/index.html
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Hi
ist der „Abschluss“ ein rein schulischer Abschluss auf einer höh. Berufsfachschule?
Dann ist die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen.
Gruß
HaWeThie
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