Unterhalt nach Trennung? Ehevertrag?

Hallo!
Da ich mich momentan aus persönlichem Interesse mit der Materie befasse, jedoch selbst nicht viel Ahnung davon habe, folgender (tatsächlich) fiktiver Fall:

A und B sind verheiratet, ein Ehevertrag besteht nicht. Derzeit verdient B etwa 300 € mehr als A. Nun wird B arbeitslos, A arbeitet normal weiter. Kurz darauf trennen sich A und B, muss A nun Unterhalt an B zahlen? Verringert sich dann der Unterhalt, wenn B wieder Arbeit findet? Wonach richtet sich die Höhe des Unterhaltes, nach dem Verdienst zum Zeitpunkt der Trennung oder dem durchschnittsverdienst zur Zeit der Ehe?

Angenommen es bestände ein Ehevertrag, in dem ein Verzicht auf Unterhalt und auf Versorgungsausgleich festgehalten ist, müsste ja sicherlich kein Unterhalt gezahlt werden. Fielen sonst irgendwelche Kosten aus dieser Richtung noch an? (Kinder existieren der Einfachheit keine)

Hallo Edea,

Ehevertragsklauseln mit Verzicht auf Unterhalt und/oder Versorgungsausgleich werden von Gerichten als unwirksam erklärt, wenn Sie eine unverhältnismäßige Benachteilung darstellen.

Grundsätzlich ist Trennungsunterhalt an denjenigen zu bezahlen, der den nunmehr eigenen Hausstand selbst nicht finanzieren kann.

Höhe und Dauer richten sich nach der Bedürftigkeit und sind zeitlich begrenzt.
Dem Unterhaltsempfänger wird regelmäßig zugemutet, selbst für seinen U zu sorgen (Jobsuche), sofern keine Kindererziehung ihn daran hindert.
Details solltest du mit einem Fachanwalt erörtern.

HTH

MfG imager