Unterhalt nach Trennung unverheiratet

Guten Tag,

leider muss ich mich von meiner Partnerin trennen.
Wir haben eine dreijährige Tochter, die nach der Trennung bei ihrer Mutter leben wird.
Unsere Tochter hat einen Vollzeit Kindergartenplatz von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Mo. bis Fr.).

Seit zwei Monaten arbeitet meine Ex-Partnerin wieder ca. 80 bis 100 Stunden und verdient ca. 700 bis 1.000 €, allerdings im Schichtdienst sowei samstags. Die Betreuung des Kindes ist während ihrer Arbeitszeit nicht gegeben. Hier konnte ich bisher durch flexible Arbeitszeiten einspringen.

  1. Frage: Muss ich für meine Partnerin nach der Trennung Unterhalt zahlen?

  2. Frage: Wie berechnet sich der Unterhalt?

  3. Der Kindergartenbeitrag berechnet sich derzeit nach meinem Jahres-Bruttoeinkommen und beläuft sich auf 248 € (Bundesland NRW). Wird nach der Trennung nur ihr einkommen angerechnet?

Der Unterhalt für meine Tochter ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.

Vorab danke für Eure Antworten (gerne auch Teilantworten).

Gruß
El Bandito

Guten Tag,

leider muss ich mich von meiner Partnerin trennen.
Wir haben eine dreijährige Tochter, die nach der Trennung bei
ihrer Mutter leben wird.
Unsere Tochter hat einen Vollzeit Kindergartenplatz von 07:00
Uhr bis 16:00 Uhr (Mo. bis Fr.).

Seit zwei Monaten arbeitet meine Ex-Partnerin wieder ca. 80
bis 100 Stunden und verdient ca. 700 bis 1.000 €, allerdings
im Schichtdienst sowei samstags. Die Betreuung des Kindes ist
während ihrer Arbeitszeit nicht gegeben. Hier konnte ich
bisher durch flexible Arbeitszeiten einspringen.

  1. Frage: Muss ich für meine Partnerin nach der Trennung
    Unterhalt zahlen?

Wenn das Kind drei Jahre alt ist, nur wenn wegen der fehlenden (oder eingeschränkten) Betreuung des Kindes, der notwendige Verdienst nicht erreicht wird.

Allerdings akzeptieren Gerichte selten die Betreuung des Kindes durch den Vater. Dies gut vorbereiten, z. B. dass es bisher immer so gemacht wurde - Kontinuitätsprinzip

  1. Frage: Wie berechnet sich der Unterhalt?

Zum einen am Einkommen des Vaters und zum anderen daran, was sie verdient hätte, wenn sie das Kind nicht hätte - dann muss u. U. die Differenz bezahlt werden.

  1. Der Kindergartenbeitrag berechnet sich derzeit nach meinem
    Jahres-Bruttoeinkommen und beläuft sich auf 248 € (Bundesland
    NRW). Wird nach der Trennung nur ihr einkommen angerechnet?

Das weiß ich nicht, da es in Bayern dieses System, wie hoch der Kindergartenbeitrag ist, so gar nicht bis sehr selten gibt.

Kindergärten haben bei uns meistens einen festen Betrag.

Allerdings gibt es seit kurzem ein höchstrichterliches Urteil, wo der Vater zur Zahlung des Kindergartenbeitrages verpflichtet wurde.

Der Unterhalt für meine Tochter ergibt sich aus der
Düsseldorfer Tabelle.

Vorab danke für Eure Antworten (gerne auch Teilantworten).

Gruß
El Bandito

Evtl. Interessant: www.carookee.com/forum/VAfK-Forum

Gruß
und guten Rutsch und viel Glück im Neuen Jahr.

Hallo Bandito,

dann wollen wir doch einmal sehen, ob Dein Nickname „El Bandito“ zu Dir passt.

Auch bei Trennung von Unverheirateten könnte von Dir Trennungsunterhalt für Frau und Kind zu zahlen sein. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen während der Zeit des Zusammenlebens und natürlich bleibt abzuwarten, ob Deine Partnerin Ansprüche geltend machen wird.

Zwar kenne ich Deine Einkommenssituation noch nicht, ich gehe aber davon aus, dass Dir am Ende nicht mehr als der Eigenbedarf (Minimum) bleiben wird. Hinzu kommen die Anwaltskosten (z.B. Umgangsrecht/Sorgerecht), welche Du allein tragen wirst, wenn Deine Frau nur in Teilzeit mit relativ geringem Einkommen arbeitet. Sie müsste das eigentlich nicht, denn sie könnte auch beanspruchen, für das Kind zu sorgen.

Es sieht nicht gut aus. Auch weisst Du noch nicht, wie Deine Frau reagieren wird, wenn sie nach Trennung wegen Deines Anspruchs auf Umgang/Sorgerecht einen Anwalt bzw. eine Anwältin nimmt. Dann kommen harte Zeiten auf Dich zu, egal wie „friedlich“ ehemals gemeinsam Dinge verabredet wurden.

Spätestens bei Zahlungsverzug für den Unterhalt und bei Streit über das Sorge- und Umgangsrecht ist es vorbei mit den friedlichen Absichten.

Frauen ziehen das immer durch und sind keine Weicheier. Männer schäumen vor Wut, drohen mit einer Atombombe (oder Selbstmord) und tun am Ende … meistens Nichts oder das Falsche.

Mein Rat:
Sortiere Deine Gedanken, finde Dich mit der Trennung ab und schließe mit Deiner Frau eine schriftliche Vereinbarung über Sorge- und Umgangsrecht, welche ab Datum der vollzogenen Trennung gültig ist.

Erst dann beginne mit der eigentlichen Trennung und Diskussion über finanzielle Aspekte.

Auf jeden Fall brauchst Du einen Anwalt, gerade weil Du nicht verheiratet bis. Also kannst Du auch jetzt schon ein erstes Beratungsgespräch führen. Es lohnt sich.
Außerdem rate ich Dir, eine Beratungsstelle des VAFK in Deiner Nähe zu kontaktieren. Hier ein Link:
www.vafk.de - siehe Kontaktstellen

Falls Du mir Details mitteilen möchtest, stehe ich Dir jederzeit direkt zur Verfügung:

mailto: [email protected]

Gruß aus Hamburg